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Die aktuelle Rechtsinformation

Keine Kündigung wegen des Vorwurfs der Unterschlagung von 14,99 Euro

(Meldung vom 26.01.2012)


Der Kläger war bei der Beklagten, einem Abfallwirtschaftunternehmen seit dem 01.09.1997 als Verwieger an der Müllrampe tätig. Zu seinen Aufgaben gehörte es u. a., sog. Wiegebelege zu erstellen. Die Beklagte hat dem Kläger vorgeworfen, er solle von einem Privatkunden am 01.06.2010 einmalig einen Betrag von 14,99 EURO vereinnahmt, aber nicht ordnungsgemäß verbucht haben.


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