Abgeltungsklausel


Eine Klausel in einem Mietvertrag, in der sich der Mieter verpflichtet, bei seinem Auszug einen gewissen Prozentsatz der Renovierungskosten der Wohnung zu tragen. So z.B. dass, wenn seit dem Auszug die letzte Schönheitsreparatur länger als ein Jahr zurückliegt, der Mieter 20 % der Renovierungskosten tragen muss.