Abmahnung
Mündliche oder schriftliche Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Dieses ist entweder vertragswidrig oder wird vom Vertragspartner als rechtswidrig und unerwünscht eingestuft. Die Abmahnung ist in der Praxis vorrangig im Miet- und Arbeitsrecht von Bedeutung. Bei Arbeitsverhältnissen ist zu beachten, dass sie weder eine Kündigung, noch einen Kündigungsgrund darstellt. Sie ist lediglich eine Dokumentation, dass ein bestimmtes Verhalten nicht toleriert wird. Folge einer Abmahnung ist daher, dass der Arbeitgeber aufgrund dieses störenden Vorfalls auch keine Kündigung mehr aussprechen darf. Er hat konkludent auf eine Kündigung durch das Aufzeigen des störenden Verhaltens verzichtet. Erst ein erneuter Verstoß, der auf einem vergleichbaren Sachverhalt basieren muss, kann darauf eine Kündigung begründen. Unentbehrlich ist die Abmahnung bei Betrieben, welche aufgrund ihrer Mitgliederanzahl das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) beachten müssen und eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen wollen. Denn die Störung liegt im Verhalten des Arbeitnehmers und kann von diesem gesteuert und auch wieder beseitigt werden. Eine Abmahnung ist also zwingende Voraussetzung für eine solche Kündigung und ohne diese unwirksam.
