Abschreibung


Planmäßige Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren Gegenständen auf die Jahre der voraussichtlichen Nutzungsdauer. In der Unternehmensbilanz soll dabei der tatsächliche Wert der einzelnen Vermögensgegenstände ersichtlich sein. Deshalb muss aus der Bilanz auch die Wertminderung von Gebäuden, Maschinen und sonstigen Wirtschaftsgütern, Kredite oder Forderungen ersichtlich sein. Um dies deutlich zu machen, erfolgt in der Bilanz entweder eine direkte Abschreibung bei den Aktivposten oder eine indirekte Abschreibung durch einen Gegenposten (Wertberichtigung) auf der Passivseite. Es gibt die lineare Abschreibung und die degressive Abschreibung als wichtige Abschreibungsmethoden, wobei dem Betroffenen bei beweglichen Wirtschaftsgütern ein Wahlrecht zusteht.