Absicht (dolus directus I. Grades)
Eine besondere Form des direkten Vorsatzes. Der Täter kennt die Merkmale des Tatbestandes und will diese verwirklichen. Hier dominiert das Willenselement, welches gezielt auf den Erfolg gerichtet ist. Wer z.B. durch einen Pistolenschuss einen anderen Menschen töten will, handelt absichtlich. Selbst dann, wenn der Täter besonders kurzsichtig ist und aufgrund dessen, die Möglichkeit, das Opfer tatsächlich zu verletzen, sehr gering ist.
