Abstandszahlung
Der neue Mieter zahlt einen Geldbetrag an den Altmieter, um dessen Bereitschaft zu entlohnen, die Wohnung für den neuen Mieter zu räumen. Unter Abstandszahlung wird jede vermögensrechtliche Leistung jeder Art verstanden. So z.B. auch wenn der neue Mieter den Flur und das Bad renoviert, obwohl dies dem alten Mieter obliegen würde. Schließlich spart dieser dadurch Geld. Derartige Verpflichtungen zu Abstandszahlungen sind unwirksam, vgl. § 4a I Wohnungsvermittlungsgesetz.
