Acte clair


Diese Doktrin des EuGH ist eine ungeschriebene Ausnahme zu der Vorlageverpflichtung nach Art. 234 III des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag). Danach ist ein Vorlageverfahren auch dann nicht durchzuführen, wenn die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist, dass kein Rum mehr für vernünftige Zweifel besteht. Die richtige Auslegung der Norm müsste sich also nach der acte clair-Doktrin allen Gerichten in allen Mitgliedstaaten praktisch aufdrängen.