Aktiengesellschaft (AG)
Eine handelsrechtliche Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtsfähigkeit. Im Aktiengesetz (AktG) sind die gesetzlichen Grundlagen geregelt. So haften für Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht wie bei einer Personengesellschaft die Gesellschafter mit ihrem persönlichen Vermögen, sondern lediglich mit ihrer Einlage, § 1 AktG. Die Aktiengesellschaft ist eine Handelsgesellschaft kraft Gesetz. D.h., selbst wenn das Unternehmen kein Handelsgewerbe betreibt, so ist dies unerheblich, auf eine entsprechende Intention kommt es nicht an, s. § 3 I AktG. Ebenso ist die Aktiengesellschaft aufgrund ihrer Rechtsform Kaufmann, da die im Handelsgesetzbuch (HGB) entsprechenden Vorschriften gem. § 6 I HGB auch auf Handelsgesellschaften anwendbar sind.
