Aktives Wahlrecht
Damit wird das Recht bezeichnet, zur Wahl zu gehen und seine Stimme abgeben zu dürfen. Aktiv wahlberechtigt ist jede Person, welche die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, im Inland wohnt und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Hiervon sind allerdings Ausnahmen möglich. Dies gilt insbesondere für Kommunalwahlen. Hier ist es z.B. inzwischen üblich, dass auch Angehörige einer anderen Staatsbürgerschaft zur Wahl gehen dürfen, wenn sie seit einer bestimmten Zeit im Bundesgebiet leben. Dies soll zur Integration der Mitbewohner führen, da diese gerade auf kommunaler Ebene ein Recht darauf haben, mitzuentscheiden, wer z.B. der nächste Bürgermeister der Gemeinde wird. Des weiteren darf der Wahlberechtigte nicht unter dauernder, umfassender Betreuung stehen und das Wahlrecht nicht verloren haben. Letzteres geschieht durch eine richterliche Entscheidung. Bestimmte Personen sind ebenfalls vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen. Dies sind solche, die wegen einer Geisteskrankheit oder aufgrund einer Geistesschwäche in einer psychiatrischen Anstalt untergebracht sind.
