Alimentationsprinzip


Ein Begriff aus dem Beamtenrecht. Der Dienstherr muss Gewähr dafür leisten, dass er seinen Soldaten und Beamten ein Leben lang einen angemessenen Unterhalt garantieren kann. Nach dem Alimentationsprinzip sind die Bezüge dabei so zu bemessen, dass sie dem Beamten - abhängig vom Dienstrang, Bedeutung des Amtes und Verantwortung - einen angemessenen Lebensunterhalt gewähren, so dass er seine Familie ernähren kann. Dies folgt aus dem Treueverhältnis, welches dem Beamten gegenüber seinem Dienstherrn obliegt. Der Beamte kann sich nunmehr ganz dem öffentlichen Dienst als Lebensaufgabe widmen. Er soll durch die wirtschaftliche Unabhängigkeit dazu beitragen, eine gesetzestreue Verwaltung zu sichern.