Alkoholdelikte
Solche Delikte, die im Rauschzustand begangen wurden. Hierzu zählen insbesondere die Trunkenheit im Verkehr gem. § 316 StGB und der Vollrausch gem. § 323a StGB. Es ist zu beachten, dass die Alkoholisierung sich auf die Schuldfähigkeit auswirkt. Je nach Grad der Alkoholisierung vermindert sie die Schuldfähigkeit oder schließt sie sogar ganz aus, §§ 20 f. StGB. Feste Grenzwerte gibt es hierfür nicht, es kommt immer auf den Einzelfall an. Der Täter geht allerdings selbst bei Ausschluss der Schuldfähigkeit nicht straffrei aus. Dann kommt eine Strafbarkeit wegen vorsätzlichen oder fahrlässigen Vollrauschs in Betracht.
