Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Vertragsbedingungen, welche bereits vorformuliert für eine beliebige Anzahl von Verträgen verbindlich sind. Im Geschäftsverkehr wäre es unpraktikabel, wenn bei jedem Vertragsabschluss neue Klauseln ausgearbeitet werden müssten. Daher ist es üblich, dass eine Partei (der Verwender) ihre bereits vorformulierten Regelungen in den Vertrag aufnimmt und dem Partner bei Abschluss des Vertrages einseitig auferlegt. Dem Verwender steht es frei, die Vertragsbedingungen nach seinem Willen auszugestalten. Dadurch wird aber der Grundsatz der Privatautonomie zu Lasten des anderen erheblich eingeschränkt. Das Gesetz möchte diesem entgegenwirken und den Vertragspartner vor dem juristischen Vorsprung des Verwenders schützen, §§ 305 ff. BGB. Vertragsklauseln, welche gegen zwingende Vorschriften verstoßen oder die Rechte der anderen Partei zu sehr einschränken, werden dann für unwirksam erklärt.