Angebot (Offerte)
Willenserklärung, mit der ein rechtlicher Erfolg herbei geführt werden soll. Der Anbietende möchte mit dem Partner ein Vertragsverhältnis begründen. Das Angebot erfordert den erkennbaren Willen, sich rechtlich binden zu wollen. Zudem muss es so konkret formuliert sein, dass der andere es nur noch zu bejahen braucht. Von dem Angebot ist die sog. "invitatio ad offerendum" zu unterscheiden. Hierunter versteht man die Aufforderung, selber ein Angebot abzugeben, bspw.. Zeitungsanzeige.
