Anhängigkeit
Tritt ein, sobald das Gericht in Bezug auf ein Verfahren tätig werden muss. Dies ist mit Eingang eines Antrages, einer Klage oder eines Rechtsmittels bei Gericht der Fall. Das Verfahren ist solange das Gericht tätig werden kann auch anhängig. Im Unterschied zur Rechtshängigkeit tritt die Anhängigkeit zeitlich früher ein.
