Anklageschrift


Der sog. Anklagesatz enthält die Straftat mit Zeitangabe, dem Ort der Begehung, die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale und der anzuwendende Paragraph des Strafgesetzbuches. Die weiteren Einzelheiten werden unter dem Punkt "wesentlichen Ergebnisse der Ermittlungen" zusammengefasst. Diese werden allerdings in der Verhandlung weder verlesen noch den Schöffen bekannt gegeben. Die Anklageerhebung selbst setzt gem. § 203 StPO einen hinreichenden Tatverdacht voraus.