Antragsdelikt
Ein Delikt, bei dem die strafbare Handlung nur auf einen Antrag des Verletzten hin verfolgt wird, dem sog. Strafantrag. Hierzu zählen z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung oder die Körperverletzung. Das Gegenteil zum Antragsdelikt ist das Offizialdelikt. Hier wird von Amt wegen ermittelt. Ein Strafantrag ist nicht erforderlich.
