Arbeitgeberverband
Organisation der Arbeitgeber, welche sich in der Regel nach verschiedenen Industrie- und Gewerbezweigen bestimmt. Die Arbeitgeber schließen sich in diesen rechtsfähigen Vereinen zur Wahrung und Förderung ihrer Interessen zusammen. Die Verbände selbst sind tariffähig und können vor Arbeitsgerichten klagen und verklagt werden. Ihre Vertreter sind vor diesen Gerichten als Prozessbevollmächtigte der Mitglieder zudem postulationsfähig. Die Organe der Arbeitgeberverbände sind die Verbandsversammlung und die Vorstände. Letztere führen die laufenden Geschäfte.
