Arbeitnehmer
Derjenige, der aufgrund eines Arbeitsverhältnisses zur Arbeit verpflichtet und vom Arbeitgeber weisungsabhängig ist. Hierunter fallen Angestellte und Arbeiter. Der Arbeitnehmer ist Dienstberechtigter i.S.d. §§ 611 ff. BGB. Beamte und Richter sind keine Arbeitnehmer, denn sie stehen nicht in einem privatrechtlichen, sondern öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Auch Freiberufler, wie z.B. Ärzte, fallen nicht unter den Arbeitnehmerbegriff. Auf wenn sie für einen anderen arbeiten, so sind sie doch nicht weisungsgebunden, sondern selbständig tätig. Eine Sonderstellung nehmen leitende Angestellte ein. Trotz weitgehender Selbständigkeit werden sie zu den Arbeitnehmern gezählt, für die es allerdings vielfach Ausnahmen im Arbeitsrecht gibt.
