Arbeitsgerichtsbarkeit


Eine eigenständige, von der Zivilgerichtsbarkeit unabhängige Gerichtsbarkeit. Sie ist dreistufig aufgebaut und besteht in erster Instanz aus den Arbeitsgerichten, in zweiter Instanz aus den Landesarbeitsgerichten und in dritter Instanz aus dem Bundesarbeitsgericht. Die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte ist im Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) geregelt.