Arbeitsverhältnis
Ein Rechtsverhältnis, welches auf einem Arbeitsvertrag oder der tatsächlichen Arbeitsaufnahme beruht. Dieses personenrechtliche Dauerschuldverhältnis besteht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Eine subsidiäre gesetzliche Ausprägung findet es als Dienstvertrag in § 611 BGB.
