Aufenthaltsbewilligung
Eine Genehmigung, die einem Ausländer nur für einen bestimmten Zweck erteilt wird. Dieser erfordert seiner Natur nach nur einen vorübergehenden Aufenthalt, § 28 I des Gesetzes über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern im Bundesgebiet (AuslG). Hierunter fallen z.B. Studien- oder Ausbildungsaufenthalte.
