Aussperrung
Der Arbeitgeber schließt die Arbeitnehmer aus seinem Betrieb aus und verweigert gleichzeitig die Lohnfortzahlung. Dies erfolgt im Rahmen eines Arbeitskampfes. Das Arbeitsverhältnis wird in dieser Zeit aufgehoben. Die Aussperrung stellt folglich keine Kündigung dar. Nach Beendigung des Arbeitskampfes wird der Arbeitnehmer weiterbeschäftigt. Die Frage nach der Rechtmäßigkeit einer Aussperrung orientiert sich nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. So darf sie sich z.B. nicht auf bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern, wie etwa Gewerkschaftsmitglieder beschränken. Eine rechtswidrige Aussperrung kann einen Schadensersatzanspruch begründen. Bei einer rechtmäßigen bleiben z.B. Krankenkassenmitgliedschaften und Sozialversicherungen weiter bestehen.
