Autonomie


Bedeutet Selbstgesetzgebung. Im Verwaltungsrecht versteht man hierunter die Befugnis von juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Wege der Selbstverwaltung eigene Angelegenheiten selbständig und eigenverantwortlich zu regeln. So können z.B. Gemeinden im Wege der ihr gesetzlich verliehenen Autonomie Satzungen erlassen. Dies ist sogar verfassungsrechtlich durch Art. 28 II GG gewährleistet.