Anwalt Arbeitszeugnis
Ob Sie zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden oder nicht, ist in vielen Fällen von einem einzigen Dokument abhängig: dem Arbeitszeugnis. Grund: Die meisten Personalchefs gehen davon aus, dass der letzte Arbeitgeber Ihre Qualitäten am besten einschätzen kann und messen dem von ihm ausgestellten Zeugnis eine entsprechend große Bedeutung zu.
Zeitmangel, Lustlosigkeit oder was auch immer der Grund ist - er zählt nicht: Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Mitarbeiter nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen.
Allerdings lohnt es sich, jedes ausgestellte Arbeitszeugnis genauestens zu prüfen oder eventuell sogar von einem Experten begutachten zu lassen. Dies gilt besonders für Arbeitnehmer, die in ihrer vorherigen Arbeitsstelle Probleme mit dem Vorgesetzten hatten.
Für die Beurteilung der Leistung werden Formulierungen genutzt, die in Noten übersetzt werden können: Konkret: Stets zur vollsten Zufriedenheit (Note 1), zur vollsten / stets zur vollen Zufriedenheit (2), zur vollen Zufriedenheit (3), zur Zufriedenheit (4).
Aber Achtung: Manch ein Arbeitgeber beherrscht diesen "Code" nicht oder sträubt sich aus grammatikalischen Gründen, "vollste" Zufriedenheit zu schreiben. Umso mehr sollten Sie dann auf die für Sie zutreffende Formulierung achten.
Jedes Zeugnis muss wohlwollend formuliert sein. Ist dies nicht der Fall, kann ein Rechtsanspruch auf Änderung bestehen. Allerdings konkurriert das Gebot des Wohlwollens mit der Wahrheitspflicht. Unwahres muss der Arbeitgeber nicht bescheinigen!
Was darf in einem Arbeitszeugnis nicht fehlen?
- Aufgabenbereiche
- Unterstellungsverhältnisse (Personalverantwortung)
- Bewertung von Führung und Leistung
- Krankheiten
- Schwangerschaft / Elternzeit
- persönliche Daten
- persönliches Verhalten
Ist das Arbeitszeugnis Ihrer Ansicht nach nicht gerecht, sollten Sie zunächst einmal das Gespräch mit dem Verfasser suchen.
Und noch ein Tipp: Einem schlechten Arbeitszeugnis können Sie erfahrungsgemäß am besten vorbeugen, indem Sie es selbst formulieren, es anschließend von einem Experten prüfen lassen und Ihrem Chef dann lediglich zur Unterschrift vorlegen. Anderenfalls kann das Arbeitszeugnis sonst zum Stolperstein für Ihre weitere Karriere werden.
Damit Sie in Ihrem Fall die besten Chancen auf Erfolg haben, lassen Sie sich am besten möglichst frühzeitig juristisch beraten.
Nehmen Sie jetzt unverbindlich und kostenfrei Kontakt mit einem Anwalt für Arbeitsrecht auf. Erkundigen Sie sich nach den Kosten sowie den möglichen Ergebnissen des Erstberatungsgesprächs. Lassen Sie sich erklären, wie es in Ihrem Fall genau weiter gehen würde. Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt nach den Möglichkeiten einer Finanzierung seiner Beratungsleistung.
Diese Auskünfte sind - wie gesagt - kostenfrei und verpflichten Sie nicht zur Beauftragung des Rechtsanwalts.
Bedenken Sie jedoch: Eine juristische Beratung kann Ihnen bei einer komplizierten Rechtslage Zeit, Nerven und oftmals auch hohe Folgekosten sparen, die deutlich über den Beratungskosten liegen können.
Kontaktieren Sie jetzt unverbindlich Ihren Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.
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