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anwaltssuche Flüchtling in einem Flüchtlingslager
Flüchtling in einem Flüchtlingslager ©freepik - mko

Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit

Letzte Aktualisierung am 2021-10-21 / Lesedauer ca. 5 Minuten
Menschen besitzen eine Staatsangehörigkeit. Ausländer sind Ausländer nur aus dem Blickwinkel des Inländers - dem Staatsangehörigen jenes Landes, in dem man sich gerade aufhält. Auch als Tourist begibt man sich in unbekannte Lebensumfelder, in denen andere Gesetze, Normen, Kulturen und Gebräuche herrschen und man hat sich diesen Normen zu unterwerfen.

Rechte und Pflichten für Zureisende

Wer in Deutschland Ausländer ist, hat natürlich trotz allem Rechte. Zunächst gelten für jeden Menschen, der sich hier aufhält, die gesetzlich verbrieften Grundrechte und Menschenrechte. Bis hierhin sind innerhalb der deutschen Staatsgrenzen Deutsche, Ausländer und Menschen ohne Pass oder Staatsbürgerschaft gleich. Dann gibt es aber durchaus Unterscheidungen:
  • Ähnliche Rechte wie Deutsche haben Ausländer aus der EU, die so genannten Unionsbürger.
  • Nahezu die gleichen Rechte wie Unionsbürger genießen Staatsbürger des Europäischen Wirtschaftsraumes, kurz EWR, wenn sie in Deutschland unterwegs sind.
  • Einige Länder, z.B. die Schweiz, haben besondere Abkommen mit Deutschland geschlossen, sogenannte Freizügigkeitsabkommen. Ihre Bürger genießen dadurch gewisse Sonderrechte.
  • Auch Spätaussiedler, deutsche Volkszugehörige aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion und den anderen früheren Ostblockstaaten, haben Sonderrechte in Deutschland. Sie erhalten mit der Anerkennung als Spätaussiedler automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit und sind damit keine Ausländer mehr.
  • Angehörige der so genannten "Drittstaaten" sind Ausländer, meist Flüchtlinge, die aus Ländern einreisen die keinerlei Verträge mit Deutschland haben, also nicht aus einem der oben genannten Länder stammen.

Für Ausländer gilt Aufenthaltsrecht und Asylrecht

Asylrecht oder Flüchtlingsrecht findet sich in unterschiedlichen Gesetzen und Normen. Es gibt das deutsche Aufenthaltsrecht und das Asylverfahrensrecht, international gibt es die Regeln der Genfer Flüchtlingskonvention und auf europäischer Ebene gibt es zusätzlich noch die Qualifikationsrichtlinie. Sogar im deutschen Grundgesetz ist es zu finden. Es heißt hier in Art. 16a Abs. 1: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ Die wesentlichen Rechte und Pflichten von Immigranten in Deutschland sind durch das Aufenthaltsrecht (AufenthG) bzw. das Asylrecht (AsylG) geregelt. Hier ist festgelegt, welche Art von Aufenthaltsberechtigung, also welchen Aufenthaltstitel, ein Einwanderer in Deutschland haben darf, ob er nur befristet oder auf Dauer hierbleiben kann, ob er arbeiten darf oder nicht. Die gesetzlichen Vorgaben für diesen Rechtsbereich sind höchst komplex und immer wieder auch Änderungen unterworfen.

Das Ausländerrecht regelt den Aufenthalt in Deutschland Menschen aus anderen Ländern dürfen sich in Deutschland vorübergehend oder dauerhaft aufhalten, je nachdem welchen Aufenthaltstitel sie genehmigt bekommen haben.
  • Ein Visum berechtigt zur Einreise und zu einem kurzen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten im sogenannten Schengen-Raum.
  • Die Blaue Karte EU ist eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Sie ist an einen Aufenthaltszweck gebunden, z.B. Arbeit, Studium, familiäre Gründe, usw. Sie ist eine zunächst grundsätzlich auf vier Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeit und kann wenn die Voraussetzungen gegeben sind verlängert werden.
  • Die Niederlassungserlaubnis verleiht ihrem Inhaber die Berechtigung zu einem unbefristeten Aufenthalt in Deutschland. Sie berechtigt gleichzeitig auch zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
  • Daueraufenthalt-EU ist der Niederlassungserlaubnis sehr ähnlich. Hier besteht zusätzlich das Recht auf Weiterwanderung in andere EU-Mitgliedstaaten.
Diese Regularien gelten für Menschen aus Nicht-EU Staaten. Innerhalb der Europäischen Union gilt weitgehende Reise-, Aufenthalts- und Arbeitnehmerfreizügigkeit.

Wer zusammengehört, soll auch zusammen leben dürfen

Innerhalb des Ausländerrechts regelt das Aufenthaltsgesetz auch die Zusammenführung von Familien und Ehepaaren. Demnach können Angehörige eines Familienmitglieds, das bereits in Deutschland wohnt, von der Ausländerbehörde die Zustimmung zum Familiennachzug erhalten. Die Zustimmung wird nicht bedingungslos erteilt. So können für die Erteilung zum Beispiel die Nationalität der Antragsteller, das Vorhandensein ausreichenden Wohnraumes oder auch die Sicherung des Lebensunterhaltes eine Rolle spielen. Das Gesetz unterscheidet auch, ob die Person, die den Antrag stellt, zu einem Deutschen oder einem Ausländer nachzieht. Beim Nachzug von Ehepartnern kann die Behörde überprüfen, ob eine Ehe nur zum Schein besteht. Eine Scheinehe also, die zwischen deutschen und ausländischen Staatsangehörigen eventuell nur zum Erschwindeln eines Aufenthaltstitels geschlossen wurde.

Staatsangehörigkeit und Einbürgerung

Wer in Deutschland Deutscher und wer Ausländer ist, entscheiden nicht etwa Pass oder Personalausweis. Für Deutsche gilt allein der Staatsangehörigkeitsausweis als amtliches Dokument, welches den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit zweifelsfrei nachweist. Es wird in einigen Bundesländern für die Verbeamtung verlangt. Das Äquivalent dazu für ehemalige Ausländer ist die Einbürgerungsurkunde. Sind die Voraussetzungen dafür vorhanden, kann sich ein Ausländer in Deutschland einbürgern lassen. Das geschieht auf Antrag bei der Einbürgerungsbehörde und löst ein Verfahren aus, das sich über Jahre hinziehen kann und mit erheblichen Hürden verbunden ist. Stellt man einen Einbürgerungsantrag muss ein erfolgreicher Sprachtest absolviert werden sowie auch ein Einbürgerungstest. Anschließend wartet man auf die sog. Einbürgerungszusicherung usw. Voraussetzung für die Einbürgerung ist in der Regel, das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes sowie die Aufgabe der ursprünglichen Staatsangehörigkeit. Da einige Herkunftsländer die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft jedoch verweigern, kann es in solchen Fällen doppelte Staatsbürgerschaften geben.

Ausweisung - die Beendigung des Aufenthaltes in Deutschland

Ebenso wie eine Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel erteilen kann, kann sie ihn auch entziehen. Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis, die in Deutschland straffällig werden, müssen mit ihrer Ausweisung rechnen. Ihre Aufenthaltserlaubnis wird ihnen dann per Verwaltungsakt entzogen. Sie werden ausreisepflichtig und dürfen in der Regel nicht wieder einreisen.

Rechtliches zur Ausländerbehörde

Das Ausländerrecht ist zwar ein Bundesrecht, es kann aber durch entsprechende landesrechtliche Regelungen ergänzt werden. Alle Ausländerbehörden in Deutschland sind über eine zentrale Datenbank vernetzt. Der Vollzug des Ausländerrechts fällt in die Zuständigkeit der Länder. Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt besitzt eine Ausländerbehörde. Die Ausländerbehörde hat die Aufgabe, die im Ausländerrecht festgelegten Regeln und Gesetze, durchzusetzen. Sie entscheidet über Aufenthalt, Niederlassung oder auch Ausweisung von ausländischen Menschen und stellt die dafür notwendigen Dokumente aus. Nicht nur für die Ausweisung oder Abschiebung ist die Ausländerbehörde zuständig, sondern auch für deren tatsächliche Durchführung. Der Unterschied zwischen Ausweisung und Abschiebung liegt im Besitz eines Aufenthaltstitels. Lag eine Aufenthaltserlaubnis vor, so wird sie mit Ausweisung beendet. Gab es nie einen Aufenthaltstitel so endet der Aufenthalt mit einer Abschiebung. Auch über den Zeitraum zwischen Erlaubniserteilung und Ausweisung entscheidet das Amt. Durch die Flüchtlingskrise ist der Zustand der Duldung notwendig geworden, da die vielen Anträge nicht mehr zeitnah bewältigt werden können. Sie ist weder eine Erlaubnis noch eine Ablehnung, sie ist auch kein Aufenthaltstitel. Sie macht jedoch den Antragssteller vom illegal Eingereisten zum legal Geduldeten, wenn auch nur vorübergehend. Ob er in dieser Zeit der Duldung, in der über seinen Asylantrag entschieden wird, eine Arbeitserlaubnis erhält, auch darüber befindet die Ausländerbehörde. Viele Ausländer möchten ihre Familien nachholen, auch diesen Nachzug müssen sie bei der Ausländerbehörde beantragen. Weiterhin entscheidet die Behörde darüber, ob Ausländer, die die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland beantragen, für einen Kurzaufenthalt in ihre Heimatländer zurückgehen und wiederkommen dürfen. Dies ist ein Punkt, der aufgrund der bereits angesprochenen Flüchtlingswelle, Behörden und die Justiz überrollt hat und die diese und andere bislang lautlos funktionierenden Regelungen auf einen Prüfstand stellen.

Hilfe durch einen Anwalt für Migrationsrecht

Ein Anwalt für Migrationsrecht berät seine Mandanten rechtssicher bei allen Rechtsfragen das Ausländergesetz betreffend wie z.B. Aufenthaltsverordnung, Aufenthaltsgestattung, Aufenthaltsgenehmigung oder Daueraufenthalt. Auch bei Abschiebehaftsachen oder Familiennachzug kann er als Jurist seine Mandanten auf seinem Rechtsgebiet sicher und allumfassend beraten. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen über Asyl, Asylverfahren oder Abschiebebescheide oder der Rechtmäßigkeit von beschlossenen Entscheidungen und Bescheiden vertrauensvoll an einen Rechtsanwalt für Migrationsrecht / Ausländerrecht.
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