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Internetrecht - so vielfältig wie die Möglichkeiten des Internet

Letzte Aktualisierung am 2015-11-16 / Lesedauer ca. 8 Minuten
Anwalt Internetrecht Bald nutzen 90 Prozent aller Mitbürger das Internet - als Supermarkt, Verkaufsplattform, Auktionshaus, Informationsdienst, Datenquelle, Musikladen, Filmverleih, Beratungsportal. Das sind nur einige wenige Nutzungsmöglichkeiten, die angeboten werden. Kommerziell ist das Internet in erster Linie interessant als Einkaufsplatz für günstige, schnelle, bequeme Geschäfte - mit allen rechtlichen Fragen, die den Handel betreffen: Bestellung, Lieferung, Zahlung, Mängel, Rücknahme usw. Auf der anderen Seite ist das Internet eine Informationsdrehscheibe mit höchster Dynamik: Hier wird Kommunikation betrieben, werden Datenpakete verschickt und Daten gehostet, Verträge abgeschlossen, Dokumente und Grafiken kopiert.

Vertragsrecht - einer der wichtigsten Aspekte des Internetrechts

Dass das Vertragsrecht innerhalb des Internetrechts einen wichtigen Platz einnimmt, ist leicht zu verstehen. Über das Internet wird gekauft und verkauft, gemietet, geleast usw. - allesamt Geschäfte, die nur auf der Basis von (gültigen) Verträgen zustande kommen. Käufer wie Verkäufer benötigen Verträge, die beiden Seiten Rechtssicherheit bieten. Hier greift das Fernabsatzgesetz, gelten besondere Informationspflichten gegenüber dem Käufer, ein eigenes Widerrufsrecht und spezielle Vorschriften bei den Preisangaben. Fast ebenso wichtig: Jeder professionelle Internetverkäufer benötigt individuelle, allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für seinen Shop, ohne die ein Verkauf in der Regel nicht rechtsgültig zustande kommen kann. Hier - und in allen weiteren Rechtsfragen, die das Kaufen und Verkaufen betreffen, kann ein Anwalt für Internetrecht wirksam unterstützen.

Das Urheberrecht im Internet

Mal schnell eine Grafik kopieren und auf der eigenen Webseite oder in einem Flyer einsetzen - das geht gar nicht. An kaum einer anderen Stelle ist man näher dran an einer Urheberrechtsverletzung als im Internet. Nirgendwo ist es leichter, an urheberrechtlich geschütztes Material zu kommen - und nirgendwo ist die Versuchung größer. Klar, dass sich die Rechte-Eigentümer zur Wehr setzen, denn oft leben sie von ihren Werken. Was ist durch das Urheberrecht geschützt und was nicht, wer hat die Rechte und wie kann man sich selbst gegen Missbrauch oder Diebstahl eigener Materialien wehren? Wie kann man sich auf der anderen Seite gegen urheberrechtliche Anschuldigungen und Forderungen schützen und zur Wehr setzen, die nicht berechtigt sind? Kompetente Antworten auf diese Fragen gibt ein Anwalt für Internetrecht.

Daten im Internet müssen geschützt werden

Hackerangriffe sind für Unternehmen beinahe alltäglich geworden, es existiert ein florierender Schwarzmarkt für persönliche Daten aller Art. Das Datenschutzrecht verpflichtet daher jedes Unternehmen, geeignete Maßnahmen zum Schutz intern gespeicherter Kunden- und Mitarbeiterdaten zu treffen und gegebenenfalls nachzuweisen. Zum Datenschutzrecht zählen auch korrekte (individuelle!) Datenschutzerklärungen auf der Unternehmens-Website, Informationen über die Verwendung von Analysetools, Angaben zur Verwendung von Kundendaten usw. In besonders sensiblen Branchen (Banken, Versicherungen, Gesundheitsbranchen) gelten verpflichtende Compliance-Vorschriften, nach denen die Unternehmens-IT von aktiven Überwachungssystemen geschützt werden muss.

Wie man sich am besten gegen Abmahnungen wehrt

So gut wie jeder, der im Internet eine Webseite betreibt, hat bereits ihre Bekanntschaft gemacht: Jene Schreiben, mit denen Mitbewerber, Abmahnvereine oder Hobby-Abmahner per Anwalt (und Unterlassungserklärung!) dazu auffordern, eine gewisse Summe zu zahlen. Aktuell ist die Abmahnpraxis zu einem florierenden Internet-Geschäftsmodell geworden. Wenn Sie ein solches Schreiben erhalten, ist die schlechteste Lösung, sich irgendwie ertappt zu fühlen und deshalb einfach zu zahlen. Die allerschlechteste ist, gar nichts zu tun. Auch Privatleute sind in großem Stil von Abmahnungen betroffen. Der Sohn, der unerlaubt Musikstücke aus dem Internet herunterlädt, die Tochter, die mit ihren Freundinnen einen Film illegal kopiert - in beiden Fällen flattert eine Abmahnung ins Haus, meist mit engen Fristen für eine Reaktion. Ob geschäftliche oder private Abmahnung, die weitaus beste Wahl ist der Gang zum Anwalt für Internetrecht. Der wird zunächst überprüfen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder nicht und dann weitere notwendige Schritte einleiten.

Weitere relevante Rechtsgebiete im Internetrecht

Zu einem Internetgeschäft gehört eine passende Internetadresse (Domainnamen), möglichst eine, die Assoziationen zum Geschäftszweck des Unternehmens weckt. Hier drohen leicht Verletzungen fremder Namens- oder Markenrechte mit Unterlassungsklagen im Kielwasser. Voller juristischer Fallstricke ist auch das Wettbewerbsrecht: Fehler im Impressum, allzu kühne Werbeaussagen, fehlerhafte Preisangaben, eine lückenhafte Datenschutzerklärung -die Konkurrenz (oder Massenabmahner) nehmen solche Steilvorlagen gerne wahr. Ein Anwalt für Internetrecht berät Sie in allen Fragen, die dieses weit gefächerte Rechtsgebiet betreffen. Hier finden Sie einen Anwalt direkt in Ihrer Nähe.

Rechtsfragen zu Thema Bloggen

Gar nicht so leicht zu erklären, was ein Blog ist - ebenso ist das Geschlecht des Blogs unsicher (das Blog, der Blog). Und schließlich: Ob Blogs die Welt retten können, lässt sich auch nicht so leicht beantworten. Aus juristischer Sicht gibt es jedoch so einiges, das zumindest handfest erscheint: So schwer Blogs zu kategorisieren und einzuordnen sind, juristisch zählen sie zu den Telemedien und unterliegen damit dem Telemediengesetz. Sogleich ergeben sich, für Nutzer wie für Betreiber, eine ganze Reihe von Folgen.

Was ist privat, was öffentlich?

Grob und in seinen Ursprüngen könnte man einen Blog als Web-Tagebuch bezeichnen - ein öffentlich vor der gesamten Internetgemeinde geführtes. Was hier steht, ist in der Regel für jeden einsehbar. Ebenfalls in der Regel kann jeder, der sich berufen fühlt, Blogbeiträge schreiben oder bestehende Beiträge kommentieren - nach vorheriger Anmeldung. Es gibt allerdings auch private Blogs, die z.B. von einer Familie oder einem Kegelclub zum Informationsaustausch betrieben werden. Für private Blogs gelten zum Teil andere Richtlinien als für öffentliche. Hier geht’s auch schon los: In einem rein privaten Blog (nicht für alle sichtbar, Zugang nur mit Passwort) kann ich schreiben, was ich will. Man ist ja unter sich.

Blog-Inhalte: Was darf ich schreiben, was nicht?

Für Blogs gilt die Meinungs- und Pressefreiheit - jener wichtige Teil unserer Rechte, der auch ungewöhnliche Stimmen laut und hörbar machen darf, und der die Aufmerksamkeit auf Themen lenkt, die ansonsten kein Forum haben. Dieser Teil ist zu bewahren. Das sehen auch Gerichte mit der gebotenen Toleranz. Zu beachten sind dabei allerdings die Grundrechte anderer. Beiträge beleidigenden Inhalts sind in anonymisierten Blog-oder Foreneinträgen häufig zu finden, Beschimpfungen und üble Nachrede sind an der Tagesordnung. Die Täter haben nicht den Mut, sich offen auseinanderzusetzen; sie verstecken sich hinter Pseudonymen und sind kaum zu ermitteln. Wären sie es, könnte man als Geschädigter natürlich Strafanzeige stellen, sofern die Äußerungen strafrechtliche Tatbestände erfüllen (Beleidigung, Rufmord, üble Nachrede). Beiträge in Blogs sind typischerweise Meinungsäußerungen der Nutzer. Hier ist jedoch fein zu trennen zwischen einer Meinungsäußerung und einer Tatsachenbehauptung. Die Verbreitung unwahrer Tatsachen ("Herr XY ist ein Säufer") kann strafrechtliche Konsequenzen haben, die von Meinungsäußerungen nur schwer ("Mir ist zu Ohren gekommen, Herr XY sei ein Säufer"). Die Grenzen sind also fein zu ziehen.

Die Verantwortung der Blogbetreiber

Aktuell in der Diskussion: In wie weit sind die Betreiber von Foren oder Blogs verantwortlich / haftbar für die Inhalte, die Nutzer auf ihren Seiten posten? Antwort: Zunächst sind sie es nicht - sie werden es jedoch, und zwar ab dem Moment, ab dem sie Kenntnis von den rechtswidrigen Inhalten erlangen ("Forenhaftung"). Ab diesem Zeitpunkt sind sie verpflichtet, diese Inhalte aktiv zu sperren oder zu entfernen. Für das Gesetz entscheidend ist die "umgehende" Reaktion des Betreibers. Was unter "umgehend" zu verstehen ist, unterliegt allerdings keiner genauen Definition. Ebenso sind die Prüfpflichten des Blogbetreibers in der Realität schwer einzufordern. Gerichte treffen hier in der Regel Einzelfallentscheidungen. Für das Entfernen beleidigender Inhalte sind Rechtsmittel vorhanden, von der einstweiligen Verfügung bis hin zur Klage auf Unterlassen / Löschen der Inhalte.

Blogs werden bewertet wie normale Webseiten

Nach den Inhalten die Formalien: Blogbetreiber sind, wie die Betreiber herkömmlicher Webseiten auch, an die Einhaltung fester Regeln gebunden: Urheberrecht: Vorsicht bei der Verwendung von Grafiken und Bildern (auch durch Dritte). Wer ist der Rechteinhaber? Wie sehen die Lizenzbedingungen aus? Schreibt der Verleiher / Verkäufer Urhebernennungen vor (Stockphoto, Fotolia)? Hier drohen besondere Abmahngefahren, Unterlassungsklagen, Rechtsanwaltskosten. Impressumspflicht: Jeder Blog muss zwingend ein Impressum haben (außer dem rein privaten Blog). Verstöße können durch Mitbewerber abgemahnt werden, vor allem bei Blogs mit kommerziellem Hintergrund. Kommerzialität kann bereits durch eine Werbeschaltung im Blog gegeben sein. Datenschutzerklärung: Werden Daten erhoben und / oder gespeichert, ist eine Datenschutzerklärung Pflicht. Das ist wohl bei jedem Blog der Fall, denn schließlich hinterlässt jeder Nutzer, der Beiträge schreibt oder kommentiert, beim Betreiber des Blogs seine Daten. Wer ein Tracking-Tool installiert, muss für die Anonymisierung der Nutzer-IP-Adressen sorgen.

Fragen Sie ganz einfach einen Anwalt

Was in Blogs geschrieben werden darf und was nicht, welche Inhalte im Blog-Impressum und in der Datenschutzerklärung zu stehen haben, wie die Daten der Blog-User aufzubewahren und zu schützen sind - alles Fragen, die Blog-Betreiber interessieren müssen. Antworten kennt ein guter Anwalt, der Ihnen im Streitfall zur Seite steht, oder der Ihnen hilft, Ihren Blog rechtssicher zu starten. Vertrauen Sie also einem Anwalt - hier bei uns finden sie einen erfahrenen Anwalt für Internetrecht.

Rechtsfragen zum Thema Spam

Dass Spam in Ihrem Postfach landet, können Sie unmöglich verhindern. Wer im Internet unterwegs ist, hinterlässt Spuren: persönliche Daten, E-Mail-Adresse, Bankdaten. Spammer (Menschen oder Unternehmen, die Spam versenden) nutzen das aus. Sie versenden E-Mails in Millionenauflage - manchmal harmlose aber lästige Werbung, Bettelbriefchen, Kontaktmails - alles in der Hoffnung, dass ein Dummer klickt und sich im Netz dubioser Angebote verfängt. Auf dem Spam-Weg landet aber auch massiv bedrohliche Schadsoftware in Ihrem Briefkasten, die Ihren Rechner ausspähen kann, Inhalte kopiert und weiterleitet, Ihren PC in ein Botnet einbindet, so dass er "ferngesteuert" werden kann. Spätestens hier ist der Spaß vorbei.

Versand trotz Verbot

Klar: Das Versenden unerwünschter E-Mail ist in Deutschland (wie auch in den meisten anderen Ländern) verboten. Das stört die Versender aber nicht weiter. Sie lassen ihre Mails im Ausland los, nutzen Fake-IP-Adressen und Fake E-Mail-Adressen und Verschleierungstaktiken, so dass ihnen nicht beizukommen ist. Richten sie einen Schaden an, ist die strafrechtliche Verfolgung schwierig bis unmöglich. Für den einzelnen Anwender gilt daher: Die Vorsorge gegen Spam muss man selbst treffen - mit geeigneten Maßnahmen. Die wichtigste: Wenn Sie den Absender einer (Spam-)Mail nicht (genau) kennen, 1. Keinesfalls öffnen, auch und besonders Anhänge nicht, 2. Löschen. Ernst zu nehmende Post, zum Beispiel von Behörden oder aus Kauf- und Zahlungsabwicklungen, kommt immer noch direkt und auf richtigem Papier ins Haus bzw. in Ihren Briefkasten.

Der inflationäre Gebrauch von E-Mail

E-Mails waren jahrelang ein bevorzugtes Mittel der Kundenkommunikation in der Wirtschaft. Sie sind es nicht mehr. Unter anderem das Spam-Problem ist dafür verantwortlich, dass E-Mails von vielen Adressaten kaum mehr geöffnet werden. Gelesen werden sie auch kaum noch: Der geringe Versandaufwand bei gleichzeitig hoher Reichweite hat dazu geführt, dass Kunden mit E-Mails und wertlosen Inhalten geradezu überflutet wurden. Auf diese Entwicklungen hat auch der Gesetzgeber reagiert. Wie und wann E-Mails im Marketing eingesetzt werden dürfen, unterliegt heute strengen Kriterien:
  • Unerwünschte Werbung per E-Mail ist verboten. Das Heizungsbau-Unternehmen XYZ darf Ihnen nicht einfach Werbung in Ihr Postfach schicken, nur weil es zufällig Ihre Mail-Adresse besitzt.
  • Auch die Versendung eines Newsletters ohne die Einwilligung des Empfängers ist nicht erlaubt. Beides gilt als wettbewerbswidrig und verstößt gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).
  • Abmahnungen in entsprechender Höhe können die Folge sein, sowohl von privaten wie auch von gewerblichen Empfängern.
Um nicht als Spam gewertet zu werden und damit rechtlich als unzumutbare Belästigung zu gelten, müssen vielmehr gegeben sein:
  • Die vorherige Einwilligung des Empfängers muss dem Versender vorliegen (nachweisbar). Dazu eignet sich z.B. das so genannte Double-Opt-In Verfahren.
  • Jede E-Mail muss ein Impressum enthalten.
  • In jeder E-Mail muss der Empfänger die Möglichkeit haben, sich aus dem aktuell bestehenden Verteiler auszutragen.
  • Bereits ein Verstoß gegen eines dieser Kriterien rechtfertigt rechtliche Schritte (Abmahnung). Wie auch in anderen Fällen (z.B. beim Filesharing) existieren hier blühende Abmahn-Geschäftsmodelle. Wenn Sie also beschuldigt werden, ein Spammer zu sein, lohnt immer der Gang zum Anwalt. Der weiß berechtigte von unberechtigten Vorwürfen zu unterscheiden.

Nicht alles ist Spam

Nicht alles ist Spam. Für bestehende Kontakte ("Geschäftsbeziehungen") gelten die erwähnten Vorgaben nur eingeschränkt. E-Mail-Werbung ist in der Regel dann zulässig, wenn eine Geschäftsbeziehung zwischen dem Versender der Mail und dem Empfänger besteht. Bedingung: Der Empfänger muss stets eine "Opt-Out"-Möglichkeit haben; er muss dem Mail- oder Newsletter-Empfang also stets widersprechen können, bzw. darf ihm zuvor nicht widersprochen haben. Und: Ist der Versender ein Heizungsbau-Unternehmen, darf er auch nur gleichartige Produkte oder Dienstleistungen bewerben. Modeschmuck dürfte es nicht sein.

Sicherheit erhalten Sie beim Anwalt

Ob eine E-Mail Spam oder kein Spam ist, bzw. die Abmahnung für einen UWG-Verstoß berechtigt ist, kann nur ein Fachmann beurteilen. Fragen Sie daher am besten einen Anwalt, wenn Sie eine rechtssichere Auskunft benötigen. Der hilft Ihnen auch über die nötigen Hürden - zum Beispiel dann, wenn Sie sich gegen eine Abmahnung wehren müssen. Hier finden sie einen erfahrenen Anwalt für Internetrecht - mit einem einfachen Klick.
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