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Handelsrecht: der Sonderstatus der Kaufleute

Letzte Aktualisierung am 2015-11-16 / Lesedauer ca. 2 Minuten
Das Handelsrecht gilt zwar allgemein als das "Privat- oder Sonderrecht der Kaufleute", aber es beinhaltet auch eine Anzahl gesetzlicher Regelungen, die für jedes herkömmliche Unternehmen gelten. Im Kern legt das Handelsrecht fest, wie Kaufleute und andere am Wirtschaftsgeschehen Beteiligte Unternehmen / Einzelpersonen sich im Geschäftsverkehr zu verhalten haben.

Sonderrechte? Auf welcher Grundlage?

Kaufleute besitzen in gewisser Weise vor dem Gesetz einen Sonderstatus. Durch ihren dauerhaften Umgang und ihre Vertrautheit mit geschäftlichen Vorgängen geht das Gesetz davon aus, dass sie Regeln und Bräuche des Handels besser kennen als normale Bürger. Es gesteht ihnen daher besondere Rechte zu, belastet sie im Gegenzug aber wiederum mit besonderen Pflichten. Ein weiterer Hintergrund für die kaufmännischen "Sonderrechte": Handel soll möglichst schnell und ungehindert möglich sein. Wer in Handelsgeschäften geübt ist, kann im Interesse einer schnellen und ungehinderten Abwicklung auf Formalien oder besondere Formvorschriften verzichten.

Wer ist ein Kaufmann?

Für Kaufleute gelten die Vorschriften des HGB (Handelsgesetzbuches). Im Sinne des HGB ist zwingend ein Kaufmann, wer ein Handelsgewerbe / einen Gewerbebetrieb betreibt. Hier gibt es allerdings Ausnahmen; so kann z.B. auch Nicht-Kaufmann einen Gewerbebetrieb betreiben, sofern für seinen Betrieb keine vollkaufmännische Betriebsführung notwendig ist. In diesem Fall gelten allerdings nicht mehr die Rechte und Pflichten des HGB sondern des BGB.

Die wichtigsten Kaufmannspflichten

Nach dem Handelsrecht (und in der Praxis) bedeutet die Kaufmannschaft, dass Kauffrauen / Kaufmänner dem "Publizitätsgesetz" unterliegen. Das heißt, sie sind für ihr Unternehmen zur Bilanzierung verpflichtet, müssen einen regulären Jahresabschluss machen, der einem Wirtschaftsprüfer vorzulegen ist. Eine weitere Kaufmannspflicht ist das Führen eines Handelsbuches. Handelsbücher unterliegen gewissen Formvorschriften. Sie dokumentieren die Handelsgeschäfte des Kaufmanns, geben Auskunft über sein Vermögen und sind 10 Jahre aufzubewahren. Auch Angaben auf Geschäftsbriefen unterliegen einer strengen Regulierung. Sie sollen Geschäftspartnern ermöglichen, sich schon vor einem Geschäft mit einem neuen Handelspartner über dessen wesentliche Verhältnisse zu informieren. Das Handelsrecht schreibt z.B. Angaben zu Sitz, Rechtsformzusatz, Registergericht und Handelsregisternummer etc. vor. Die erforderlichen Angaben variieren je nach Gesellschaftsform.

Handelsrechtliche Regelungen

Das Handelsrecht regelt außerdem zum Beispiel Einträge ins Handelsregister, die Vorschriften zu Vollmachten in der Unternehmensführung (Handlungsvollmacht und Prokura), das Handelsvertreterrecht, Einzelheiten zu Handelsgeschäften etc. Der Anwalt für Handelsrecht berät bei Fragen zu allen diesen Themen. Er erarbeitet z.B. handelsrechtliche Verträge und Verträge für Kaufleute in Leitungsfunktion als Geschäftsführer einer GmbH, oHG, KG, usw. oder einer Personengesellschaft. Er berät zu Produkthaftungs- und Schadensrecht, bewertet die Rechtssicherheit eines Online-Shops, führt für seine Mandanten Prozesse im Handelsrecht. Mit Ihren Anliegen in diesem Rechtsgebiet werden Sie von unseren Anwälten für Handelsrecht gut beraten. Hier finden Sie einen Anwalt direkt in Ihrer Nähe.
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