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Maklerrecht aus Kunden- und Maklersicht

Letzte Aktualisierung am 2015-11-24 / Lesedauer ca. 3 Minuten

Maklerrecht aus Kundensicht

Die meisten Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Maklerrecht beraten beide Seiten – Makler und Maklerkunden. Aus Kundensicht sind meist die folgenden Schwierigkeiten Ausgangspunkt dafür, einen Anwalt zu kontaktieren.

Provisionsanspruch

Ein Maklerkunde muss nicht davon ausgehen, dass ihn die Leistung eines Maklers etwas kostet – der Makler könnte auch von einer anderen Partei beauftragt sein. Insofern ist im Zweifelsfall eher der Makler in der Bringschuld. Theoretisch reicht als Grundlage für die Provisionszahlung auch eine mündliche Vereinbarung oder ein deutlicher Hinweis auf die AGB aus. Alle Rechte und Pflichten werden jedoch meist in Form eines Maklervertrags detailliert beschrieben. Auch mit Maklervertrag ist die Provision nur dann fällig, wenn der Makler das vereinbarte Ziel - etwa für einen Haus einen Käufer zu finden - erreicht hat. Maklerkunden müssen sich entscheiden, ob sie einem Makler den Auftrag exklusiv vergeben möchten (Alleinauftrag) oder mehrere Makler gleichzeitig auf ihr Objekt ansetzen wollen. Oftmals geht es bei Streitigkeiten aus Kundensicht aber nicht um die Vereinbarung vorab, sondern was im Anschluss passiert ist: Was tun, wenn der Makler keinen Käufer findet, dieser aber auf seinen Vertrag besteht? Welche Ansprüche haben Sie, wenn der Käufer den Notartermin platzen lässt? Und wie verhalten Sie sich am besten, wenn der Makler einen Käufer zitiert, den Sie als Erstes ins Spiel gebracht hatten? Solche und ähnliche Fragen kann ein Anwalt für Maklerrecht aufgrund seiner langjährigen Erfahrung am besten beantworten und Ihnen ggf. juristisch beistehen.

Bewährt es sich? Das Bestellerprinzip

Seit 1. Juni 2015 ist unter anderem der Beauftragungsmodus von Maklern in Bezug auf die Wohnungsvermittlung geändert worden. Laut Gesetz bezahlt nunmehr derjenige den Makler, der ihn auch bestellt hat (Bestellerprinzip). Vormals konnten Vermieter die Kosten für die Vermittlung einer Wohnung auf den künftigen Mieter abwälzen. Kritiker des Bestellerprinzips argumentieren, dass die Mieter die Kosten trotzdem weiter indirekt zahlen müssen, etwa durch eine hohe Ablösezahlung günstiger Küchen- oder Garderobenmöbel. Ebenfalls trat am 1. Juni übrigens die Mietpreisbremse zur Deckelung von Wohnungskosten in Ballungsräumen in Kraft.

Maklerrecht aus Maklersicht

Auch für Makler ist es wichtig, mit ihren Kunden einen wasserfesten Vertrag abzuschließen, um für seine Leistungen in voller Höhe vergütet zu werden.

Der Maklervertrag: Vorteil für den Makler

Der Maklervertrag sollte explizit auf die Provisionspflicht von Käufer oder Mieter hinweisen sowie detailliert beschreiben, wann und wie diese fällig ist. Der Teufel liegt hier tatsächlich im Detail: Nicht selten kommt es vor, dass ein Verkäufer den Vertrag mit einem Makler kündigt und das Geschäft direkt abschließt, um sich so die Provision zu sparen. Wir raten: Lassen Sie Ihre Maklerverträge von einem Anwalt ausarbeiten, um nicht auf Ihre verdiente Provision verzichten zu müssen! Darüber hinaus sind auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen immer wieder Anlass für langwierige Streitigkeiten: Auch hier lohnt sich die Beauftragung eines Rechtsanwalts allemal, um nicht wegen einer vermeintlichen Kleinigkeit leer auszugehen.

Provisionsansprüche durchsetzen

Auch der beste Vertrag hilft nichts, wenn der Kunde die berechtigte Provisionszahlung einfach nicht bezahlen will. Ein Anwalt unterstützt Sie jetzt, indem er den erfolgten Verkauf oder die erfolgte Vermietung unwiderruflich nachweist und so die Basis schafft für außergerichtliche oder gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Wettbewerber abmahnen

Sollte ein Wettbewerber unlauteren Wettbewerb betreiben und sich gegenüber Ihnen oder anderen Mitbewerbern einen Vorteil verschaffen, sollten Sie eine Abmahnung gegen ihn in Erwägung ziehen. Ein Anwalt berät Sie und leitet gegebenenfalls entsprechende Schritte ein. Das ist eventuell auch dann anzuraten, wenn der Wettbewerber wichtige Verbraucherrechte mit Füßen tritt.

Abmahnungen abwenden

Abmahnungen dienen leider nicht selten dazu, Mitbewerber in der Ausübung ihrer Tätigkeit zu beeinträchtigen, oder Geld in die eigenen Taschen zu spülen. Beliebt ist es, Sie für ein fehlerhaftes oder unvollständiges Impressum abzumahnen. Haben Sie eine solche Abmahnung auf dem Tisch, sollten Sie dringend einen versierten Rechtsanwalt bitten, sich der Sache anzunehmen. Zahlen Sie nicht vorschnell! Hier bei anwaltssuche.de können Sie sich auch ein recht abmahnsicheres Impressum generieren.

Anwalt für Maklerrecht

Das Maklerrecht weist viele Besonderheiten auf, mit denen sich auch Richter mitunter schwer tun. Unser Rat an Sie: Wenden Sie sich bei Fragen oder Problemen mit Maklern oder mit Maklerkunden unbedingt an einen Experten mit fundierten Fachkenntnissen, am besten an einen Anwalt, der sich auf Maklerrecht spezialisiert hat. Diesen finden Sie in Ihrer Nähe gleich hier bei anwaltssuche.de.
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