Anwalt Revision

Gegen Urteil, Strafbefehl und Beschluss kann man Berufung, Revision, Einspruch und Beschwerde einlegen. Die Revision ist im Strafrecht ein Rechtsmittel, welches die Rechtskraft eines Strafurteils hemmt. Es ist die letzte Möglichkeit, die Rechtskraft eines Strafurteils und die damit verbundene Strafe abzuwenden oder zumindest abzuschwächen.
Revision ist innerhalb einer Woche schriftlich beim Landgericht einzulegen. Daraufhin wird dem Verurteilten das Urteil zugestellt und er hat von diesem Zeitpunkt an genau einen Monat Zeit, die Revision zu begründen. Die Revision kann nur von einem Rechtsanwalt schriftlich begründet werden. Wird die Begründung nicht oder zu spät abgegeben, so muss die Revision verworfen werden.
In der Revision findet nicht - wie in der Berufung - eine weitere Wiederholung der Hauptverhandlung statt. Das Urteil wird nur auf logische Fehler (Verstöße gegen die Denkgesetze) oder auf Fehler in der Anwendung des materiellen Rechts oder der prozessualen Vorschriften überprüft. Als Ergebnis einer erfolgreichen Revision wird nicht etwa ein milderes Urteil oder ein Freispruch verkündet, sondern die Sache zur erneuten Hauptverhandlung an die Vorinstanz zurück verwiesen.
Die Revision ist keine neue Tatsacheninstanz, sondern das Revisionsgericht überprüft das Strafurteil allein auf Rechtsfehler. Somit bietet die Revision für einen Strafverteidiger vielfältige Möglichkeiten, ganz oder teilweise die Aufhebung des Urteils in Strafsachen zu erreichen. Die Aufgabe und auch die Kunst des Revisionsanwalts liegt darin, genau zu prüfen, ob der Tatrichter bei seinen Feststellungen und dem Strafurteil den gesetzlich vorgeschriebenen Weg beachtet hat. Ein erfahrener Verteidiger kennt die Fallstricke, die die Aufhebung eines Urteils bewirken können und weiß, an welchen Punkten die Hebel anzusetzen sind, um das Urteil durch Revision erfolgreich anzugreifen.
Deshalb sollte hier nichts auf eigene Faust veranlasst werden. Ansonsten könnten Fehler begangen werden, die erhebliche Konsequenzen haben können.
Damit Sie in Ihrem Fall die besten Chancen auf Erfolg haben, lassen Sie sich am besten möglichst frühzeitig juristisch beraten.
Nehmen Sie jetzt unverbindlich und kostenfrei Kontakt mit einem Anwalt für Strafrecht auf. Erkundigen Sie sich nach den Kosten sowie den möglichen Ergebnissen des Erstberatungsgesprächs. Lassen Sie sich erklären, wie es in Ihrem Fall genau weiter gehen würde. Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt nach den Möglichkeiten einer Finanzierung seiner Beratungsleistung.
Diese Auskünfte sind - wie gesagt - kostenfrei und verpflichten Sie nicht zur Beauftragung des Rechtsanwalts.
Bedenken Sie jedoch: Eine juristische Beratung kann Ihnen bei einer komplizierten Rechtslage Zeit, Nerven und oftmals auch hohe Folgekosten sparen, die deutlich über den Beratungskosten liegen können.
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