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Nicht jede Tat ist eine Straftat

Letzte Aktualisierung am 2020-10-30 / Lesedauer ca. 10 Minuten

Die Definition einer Straftat

Eine Straftat ist ein Verhalten, dass per Gesetz mit einer Strafe belegt ist. Das ist u.a. bei Diebstahl, auch Ladendiebstahl, Mord, Vergewaltigung, Betrug, Unterschlagung, Stalking oder Steuerhinterziehung der Fall. Je nach Schwere der Tat hat der Gesetzgeber die Möglichkeit, eine Freiheitsstrafe auszusprechen, oder den Täter mit einer Geldstrafe zu belegen. Umgekehrt bedeutet dies: Ist eine Tat nicht gesetzlich festgeschrieben, wie Mobbing zum Beispiel, können die Richter das Verhalten nicht oder nur schwerlich belangen. Dies ist in Art. 103 Abs. 2 Grundgesetz (GG) sowie in § 1 StGB verankert. Zusammengefasst muss eine Straftat folgende Bedingungen erfüllen. Es muss eine vom Gesetz verbotene, strafbare Tat sein und der Täter muss bei vollem Bewusstsein schuldhaft und rechtswidrig gehandelt haben, ohne Rechtfertigungsgründe wie Notwehr etc.

Wie unterscheiden sich Straftat und Ordnungswidrigkeit?

Für eine Ordnungswidrigkeit gelten dieselben Bedingungen, die auch eine Straftat definieren. Das Vergehen ist bei einer Ordnungswidrigkeit ist jedoch weniger schwerwiegend. Der entstandene Schaden ist gering und sie wurde meist nicht aus kriminellen Motiven heraus verübt. Juristisch werden Ordnungswidrigkeiten deshalb anders behandelt. Falschparken ist so eine verbotene Tat und wird i.d.R. mit einer Geldstrafe belegt. Der Falschparker ist sich seiner Tat in der Regel durchaus bewusst. Ordnungswidrigkeiten werden dem Verwaltungsrecht zugeordnet und der entsprechende Bußgeldbescheid kommt von der Verwaltungsbehörde, nicht von der Staatsanwaltschaft.

Frage der Schuldfähigkeit

Die wichtige Frage der Schuldfähigkeit eines Täters ist in vielen Prozessen nicht einfach zu klären. Wie selbstbestimmt der Täter bei der Ausübung seiner Tat war, entscheidet vor Gericht über seine strafrechtliche Verantwortlichkeit und wirkt sich auf das Urteil und das Strafmaß aus. Es wird unterschieden zwischen voll schuldfähig, vermindert schuldfähig und schuldunfähig. Kinder bis zu ihrem 14. Lebensjahr sind lt. § 19 StGB schuldunfähig. Eine fehlende Schuldfähigkeit ist nach § 20 StGB auch wegen seelischer Störungen gegeben. Dies ist der Fall, wenn der Täter unfähig ist das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, weil er z.B. an einer krankhaften seelischen Störung oder einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung leidet. Bedingt schuldfähig sind Jugendliche bis zu ihrem vollendeten 18. Lebensjahr. Über die Schuldfähigkeit entscheidet das Gericht je nach Verantwortungsreife, bzw. Entwicklungsreife des Jugendlichen (§ 3 JGG, Jugendgerichtsgesetz). Vermindert schuldfähig ist ein zwar grundsätzlich zur Einsicht fähiger Täter dann, wenn seine Fähigkeit, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, nur vorübergehend (während der Tat) erheblich vermindert war (§ 21 StGB). Dies begründet jedoch lediglich einen Strafmilderungsgrund, keine Schuldausschließung.

Die Strafanzeige

Eine Strafanzeige ist eine Wissenserklärung. Sie dient der Information von Ermittlungsbehörden über einen Sachverhalt, der auf eine Straftat hindeutet. Jeder, der eine mutmaßliche Straftat beobachtet hat, kann Strafanzeige erstatten. Der Anzeigenerstatter muss selbst nicht Opfer bzw. Geschädigter sein. Bei schwerwiegenden Delikten wie Mord, Raub oder Geldfälschung, herrscht sogar Anzeigenpflicht. Denn wenn man von einer geplanten Straftat weiß und sie nicht zur Anzeige bringt, kann man sich durch diese Nichtanzeige auch selbst strafbar machen. Wurde eine Strafanzeige gestellt, und liegt ein begründeter Anfangsverdacht vor, so wird ein Ermittlungsverfahren in Gang gesetzt. Voraussetzung dafür sind auch Anhaltspunkte wie z.B. der Tatort und der Zeitpunkt der Tat. Begründet sich die Anzeige lediglich auf Vermutungen und Anschuldigungen, so ist dies nicht ausreichend für ein Ermittlungsverfahren. Eine Strafanzeige zurückziehen kann man übrigens nicht. Da es sich um eine Wissenserklärung handelt, kann die informierte Behörde nicht wieder in Unkenntnis zurückversetzt werden.

Wo kann man eine Strafanzeige aufgeben?

Eine Strafanzeige nimmt, lt. § 158 Abs 1 StPO (Strafprozessordnung), jede Polizeidienststelle, die Staatsanwaltschaft oder das Amtsgericht entgegen, mittlerweile vielerorts auch online. Es muss keine bestimmte Form eingehalten werden, eine Strafanzeige kann deshalb auch mündlich erfolgen. Allerdings wird ein Protokoll erstellt, welches dann unterschrieben werden muss. Sie unterliegt keiner zeitlichen Befristung, lediglich die Verjährungsfrist des Straftatbestandes selbst ist einzuhalten.

Die Selbstanzeige und die Anzeige gegen Unbekannt

Strafanzeige kann auch gegen Unbekannt gestellt werden, etwa bei Fahrerflucht. Auch eine Selbstanzeige ist möglich. Denn wer eine Straftat begangen hat, klassische Beispiele wären Steuerhinterziehung oder Fahrerflucht, kann sich auch selbst anzeigen. Da sich dies gern strafmildern auswirkt, stellen sich manche Täter um so eine Strafbefreiung oder eine Strafmilderung zu bewirken. Im Steuerstrafrecht können sich Täter von einer Selbstanzeige einiges erhoffen. Im Verkehrsstrafrecht müssen für eine Strafmilderung einige Bedingungen erfüllt sein.

Die Falsch-Anzeige

Eine Falsch-Anzeige oder eine falsche Verdächtigung liegt dann vor, wenn mit einer Strafanzeige nur die Schädigung einer anderen Person beabsichtigt wird. Wenn Ihnen also nachgewiesen werden kann, dass Sie um die Unschuld des von Ihnen Angezeigten wussten, müssen Sie mit entsprechenden Konsequenzen rechnen. Diese können nach § 164 Strafgesetzbuch eine Geldstrafe, aber auch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren sein.

Wie geht es nach einer Strafanzeige weiter?

Einer erstatteten Strafanzeige müssen die Behörden nachgehen und die Angaben überprüfen. Die Polizei ist bei ihren Ermittlungen zu Objektivität verpflichtet. D.h. sie wird nach Beweisen suchen, die die Anzeige bestätigen oder auch entkräften können und den vermeintlichen Täter entlasten. Bestätigt sich der Anfangsverdacht, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dies kann nur durch die Staatsanwaltschaft geschehen. Es richtet sich gegen die beschuldigte Person oder auch gegen Unbekannt. Kann die Straftat durch weitere Ermittlungen nicht ausreichend bewiesen werden, so wird das Verfahren eingestellt. Erhärtet das Ermittlungsverfahren jedoch den Tatverdacht, so wird die Staatsanwaltschaft Anklage erheben. Während der Dauer der Ermittlungen wird die Person, die die Strafanzeige gestellt hat, nicht über den Stand der Ermittlungen informiert. Erst am Ende der Ermittlungen erfährt man ob das Verfahren eingestellt wurde oder ob der Beschuldigte angeklagt wird.

Der Strafantrag

Ein Strafantrag ist schriftlich zu formulieren und bei sog. Antragsdelikten auch Prozessvoraussetzung. Es handelt sich hierbei nicht mehr lediglich um eine Wissenserklärung wie bei der Strafanzeige. Vielmehr ist der Strafantrag eine formale Willenserklärung des Anzeigeerstatters, dass er eine Strafverfolgung will. Anzeigeerstatter ist das Opfer selbst bzw. seine gesetzlichen Vertreter, wenn das Opfer selbst den Antrag nicht stellen kann, oder bei Minderjährigkeit nicht selbst stellen darf. Im Gegensatz zur Strafanzeige kann ein Strafantrag durchaus wieder zurückgenommen werden, jedoch ist dies dann endgültig. Ein Antragsdelikt betrifft nur das Opfer persönlich nicht die Allgemeinheit. Es besteht also kein öffentliches Interesse. Typische Delikte sind Sachbeschädigung, Körperverletzung auch Hausfriedensbruch und Beleidigung § 185 StGB. Mit einem Strafantrag kann man erreichen, dass Ermittlungen aufgenommen werden. Ob diese zu einer Anklage führen ist nicht garantiert. Möchte man eine Anklage sicher erreichen, muss man Privatklage erheben. Neben den Antragsdelikten gibt es auch Offizialdelikte. Hier ermittelt die Staatsanwaltschaft von Amtswegen bei Verdacht auf eine Straftat. Ein vorausgehender Strafantrag ist hier nicht nötig. Dies ist u.a. bei Straftaten wie Wirtschaftskriminalität, Raub oder Mord der Fall.

Wie geht es nach einem Strafantrag weiter?

Ganz ähnlich wie bei einer Strafanzeige funktioniert auch das Verfahren nach stellen eines Strafantrages. Auch hier kann eine Anklage nicht garantiert werden. Wie das Ermittlungsverfahren endet, erfährt auch hier der Ankläger erst nach Abschluss. Dem Kläger bleibt, wenn er mit dem Ausgang unzufrieden ist, die Möglichkeit einer Beschwerde, eines Klageerzwingungsverfahrens oder ebenfalls die Privatklage.

Das Strafverfahren

Das Strafverfahren,bzw. der Strafprozess, soll einen strafrechtlichen Sachverhalt klären und gegebenfalls eine Strafe festsetzen. Das Strafverfahren lässt sich in verschiedene Phasen unterteilen. Das Ermittlungsverfahren, das Zwischenverfahren und, bei ausreichenden Anklagepunkten, das Hauptverfahren. Dieses führt dann schließlich zum Rechtsmittelverfahren und mündet im Strafvollstreckungsverfahren. Der Unterschied zum Zivilprozess liegt inhaltlich darin, dass sich nicht Bürger im Streit gegenüber stehen, sondern der Staat gegen den Bürger streitet. Rechtsgrundlage bilden sowohl die Strafprozessordnung als auch das Gerichtsverfassungsgesetz. Das Ermittlungsverfahren wird durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet. Die Ermittlungsbehörden sammeln nun Beweise, die für oder gegen den oder die Angeklagten sprechen. Dies geschieht durch Zeugen- und Tatbeteiligtenvernehmung sowie durch die Beschlagnahmung von Beweisen wie Dokumenten. Der Beschuldigte kann hier von seinem Schweigerecht Gebrauch machen. Werden die Vorwürfe entkräftet, so wird das Verfahren eingestellt. Erhärtet sich der Verdacht, führt dies zum Hauptverfahren. In der Hauptverhandlung wird die Anklageschrift verlesen, Zeugen und Sachverständige verhört, Beweismittel in Augenschein genommen, der Staatsanwalt fordert ein Strafmaß und der Angeklagte darf ein letztes Wort sagen. Nach einer Entscheidungsfindung wird das Urteil verkündet. Möglich sind die Einstellung des Verfahrens, ein Freispruch des Angeklagten oder eine Verurteilung mit Festlegung des Strafmaßes. Gegen dieses Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden, sowohl vom Strafverteidiger als auch von Seiten der Staatsanwaltschaft. Mögliche Rechtsmittel wären Berufung oder Revision. Möchte keine Seite darauf Anspruch erheben, so wird das Urteil rechtskräftig und kann vollzogen werden.

Kosten im Strafverfahren

Im Strafrecht gibt es keine Prozesskostenhilfe. Der Beschuldigte verteidigt sich entweder selbst oder mittels eines Anwalts seiner Wahl. Die Kosten trägt der Mandant. Wird vom Staat ein Pflichtverteidiger gestellt, so übernimmt erst einmal der Staat die Auslagen der Pflichtverteidigung. Voraussetzungen hierfür können etwa eine drohende Mindeststrafe von einem Jahr Haft sein, oder der Beschuldigte befindet sich bereits in Haft und einen Rechtsbeistand zu finden ist ihm dadurch erschwert. Kommt es zu einer Verurteilung des Beschuldigten, oder zur Einstellung des Verfahrens, so stellt ihm die Staatskasse die entstandenen Kosten nachträglich in Rechnung und dies unabhängig der finanziellen Lage des Beschuldigten! Lediglich bei einem Freispruch übernimmt die Staatskasse die Kosten.

Der Strafverteidiger

Ein Strafverteidiger, auch Verteidiger genannt, ist ein Rechtsbeistand und vertritt Beschuldigte in einem Strafverfahren. Strafverteidiger sind in aller Regel Rechtsanwälte, jedoch ist es auch Rechtslehrern einer deutschen Hochschule dem Gesetz nach (§§ 137f StPO) erlaubt eine Strafverteidigung vor Gericht zu übernehmen. Sie werden auch Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger genannt. Im Falle einer „notwendigen Verteidigung“ lt. § 140 Abs. 1 StPO muss der Beschuldigte einen Rechtsbeistand haben. Diesen darf er sich innerhalb einer bestimmten Frist selbst bestimmen und das Gericht hat diese Wahl zu akzeptieren. Wählt der Beschuldigte sich seinen Verteidiger nicht selbst, so wird ihm vom Staat ein Pflichtverteidiger zur Wahrnehmung seiner Rechte beigeordnet.

Was sind die Aufgaben eines Strafverteidigers?

Zuallererst hilft ein Strafverteidiger dem Beschuldigten mit Informationen über den Ablauf des Strafverfahrens. Dadurch ermöglicht er seinem Mandanten einen Einblick in das komplexe Procedere. Er kann Akteneinsicht beantragen und sich so schnell Klarheit verschaffen über erhobene Vorwürfe und evtl. Beweise. Dies hilft ihm Gegenbeweise und Gegenargumente zu finden, die zur Entlastung seines Mandanten führen. Hat man seinen Verteidiger schon im Ermittlungsstadium beauftragt, kann er möglicherweise sogar erreichen, dass das Verfahren noch vor der Hauptverhandlung eingestellt wird. Kommt es zur Anklage, wird der Verteidiger seinen Mandanten bestmöglich vertreten um ein mildes Urteil oder ein geringes Strafmaß zu erreichen. Nicht zuletzt achtet er auf die Einhaltung der verfahrensrechtlichen Vorgaben auch auf Seiten der Staatsanwaltschaft und des Gerichts.

Wann ist der richtige Zeitpunkt einen Strafverteidiger zu suchen?

Strafverteidiger sollten sehr früh ins Geschehen eingreifen. Im besten Fall gleich, wenn man einer Straftat beschuldigt wird. Dies kann nach dem Erhalt einer Strafanzeige oder eines Strafbefehls sein, oder wenn man Polizeikontakt hatte. Es hat wesentliche Vorteile einen früh beauftragten Anwalt schon in der Ermittlungsphase an seiner Seite zu wissen. Entgegen einer Alleinverteidigung, also wenn der Beschuldigte ohne rechtlichen Beistand sich selbst verteidigt, weiß der Anwalt wie er Akteneinsicht in die relevanten Akten beantragen kann. Als Strafverteidiger kann er sich die Akten in die Kanzlei schicken lassen und hat vier Wochen Zeit diese zu studieren. Ein Beschuldigter ohne Verteidiger kann diese meist tatsächlich nur einsehen. Das Einstellen von Kopien kann beantragt werden, die Behörde ist aber nicht verpflichtet, diesem Antrag nachzukommen.

Wie rechnen Strafverteidiger ab?

Grundsätzlich gelten für Pflicht- oder Wahlverteidiger die gleichen Rahmengebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Jedoch kann und wird in der Praxis oft von dieser Gebührenordnung abgewichen und meist entweder nach Stunden oder pauschal abgerechnet. Nach einer Erstberatung ist eine effektive Verteidigung auch nur durch ausgiebige Akteneinsicht mit anschließender Ausarbeitung einer aussichtsreichen Verteidigungsstrategie möglich. Sicherheit bietet ein Vorabgespräch mit einem Anwalt für Strafrecht: Ein erfahrender Anwalt klärt im ersten Gespräch gerne über die Varianten auf und gibt Auskunft darüber, welche Kosten je nach Prozessstand in etwa zu erwarten sind.

Warum ist eine professionelle Verteidigung so wichtig?

Ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft muss sehr ernst genommen werden. Ermittlungen können mitunter drastische Auswirkungen auf Ihre Zukunft haben. Deshalb sollte man bei einer Vernehmung von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen und sich nur seinem Anwalt anvertrauen. Auch seinen Verwandten gegenüber sollte man sich bestmöglich nicht äußern. Sie haben zwar ein Zeugnisverweigerungsrecht, aber sie dürften bei einer Zeugenvernehmung durchaus aussagen und könnten mit dieser Zeugenaussage Ihrem Fall unbedacht schaden. Entgegen Medienberichten oder TV-Serien sind die Verfahren im Strafrecht für Opfer wie auch für Täter meist gerecht. Trotzdem liegt der Fokus bei Ermittlungen weniger auf entlastenden Umständen, sondern darauf Beweise zu finden um einen Täter zu überführen. Kommt es dabei zu einer Durchsuchung der Privat- oder Geschäftsräume oder gar zu einer Festnahme, sollte man unbedingt einen Verteidiger kontaktieren. Geben Sie freiwillig keine belastende Unterlagen heraus. Beraten Sie sich erst mit Ihrem Anwalt. Er weiß auch, wann es ratsam ist mit den Strafverfolgungsbehörden zu kooperieren. Anwälte für Strafrecht stellen eine Gleichheit zwischen der Staatsgewalt und dem Beschuldigten her. Sie erreichen, dass das Strafmaß in angemessenem Verhältnis zur Schuld steht. Erreichen Sie die Einstellung des Verfahrens, so hat der Mandant dadurch oftmals nur die Anwaltskosten zu tragen und entgeht sowohl den Verfahrenskosten als auch der sonst zu erwartenden Geldstrafe. Kommt es zur Verurteilung, sind die angesetzten Tagessätze von der Staatsanwaltschaft meist im oberen Bereich angesiedelt. Ein Strafverteidiger kann oftmals eine Minderung des Tagessatzes erreichen. Wer seine Rechte nicht ganz genau kennt, oder Abläufe und Gepflogenheiten vor Gericht, der wird in einem Strafprozess sehr schnell benachteiligt sein. Machen Sie deshalb Gebrauch von Ihrem Recht und betreuen Sie selbst einen Strafverteidiger mit Ihrem Fall. So können Sie nicht nur nach Fachwissen und Erfahrung entscheiden, sondern auch die Sympathie mitentscheiden lassen. Zudem sind Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei für Betroffene und Angehörige sehr bedrückend. Ein professioneller, erfahrener Beistand ist hier sehr entlastend. Sie sind sich unsicher, ob Sie Strafanzeige oder Strafantrag stellen sollen oder können, oder ob eine Privatklage in Ihrem Fall Aussicht auf Erfolg hat? Oder Sie waren Opfer einer Straftat und das Verfahren wurde eingestellt? Sie können Beschwerde einlegen und evtl. ein Klageerzwingungsverfahren einleiten. Ein Anwalt für Strafrecht berät Sie auch in diesen Fällen. Bei anwaltssuche.de finden Sie erfahrene Strafverteidiger, die Sie zunächst unverbindlich kontaktieren können. Besprechen Sie Ihre Situation und lassen Sie sich Ihre Möglichkeiten aufzeigen.
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