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Mediation im Erbrecht - es geht um das friedliche Vererben

Letzte Aktualisierung am 2015-11-24 / Lesedauer ca. 2 Minuten
In einem Leben ohne Kriege, Wirtschaftsflauten, Geldentwertung war es möglich, ungeheure Werte aufzubauen. Verbände schätzen das Vermögen, das künftig auf die Erbengeneration übergeht, auf 260 Milliarden EUR - jedes Jahr. Das entspricht den Haushaltseinnahmen eines mittelgroßen europäischen Staates. Bei solchen Summen bleiben Auseinandersetzungen nicht aus. Eine Mediation bzw. ein juristischer Mediator kann helfen.

Erbrechts-Mediationen basieren auf einem gemeinsamen Interesse

Mediationen / Mediationsverfahren ebnen den Weg in die außergerichtliche Lösung von Streitigkeiten. Sie kommen nicht nur in Erbrechtsangelegenheiten zum Einsatz sondern auch im Familienrecht (Scheidungen usw.), im Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht usw. Ein Mediationsverfahren ist an Voraussetzungen gebunden, deren wichtigste der Wille der Streitparteien ist, zu einer gemeinsamen, einvernehmlichen Lösung zu kommen. Nur dann ist eine Einigung sinnvoll und möglich, die die Interessen beider Parteien berücksichtigt. Dabei sind Mediationen nicht immer auch ein bequemer Weg.

Mediationen sind gesetzlich normiert

Das Mediationsverfahren ist inzwischen gesetzlich normiert. Der Gesetzgeber hat die Rahmenbedingungen für das Verfahren von Mediationen im Mediationsgesetz festgeschrieben - nicht nur, um einen geregelten Ablauf solcher Verfahren zu sichern sondern auch um durch gelungene außergerichtliche Streitbeilegungen die Justiz zu entlasten. Im Falle von Erbrechtsmediationen kann das besonders wichtig sein. Nur ein kleiner Teil der Erbschaftsangelegenheiten ist derart geregelt, dass der Wille des Erblassers eindeutig und unmissverständlich umgesetzt werden kann. 70 Prozent aller Vererbenden hinterlassen nicht einmal ein Testament. Wenn ein Testament vorhanden ist, fehlen häufig klare Regelungen zur Erbaufteilung. Die Folge: jede Menge Konfliktpotenzial, das es zu bearbeiten gilt.

Erbrechts-Mediationen eignen sich auch für komplexe Lösungen

Während Gerichte lediglich Recht sprechen, lassen Mediationsverfahren auch Lösungen für Themen zu, die viel weiter gehen. Wenn es zum Beispiel darum geht, Aufgaben und Nutzen am Erbe eines Familienunternehmens sinnvoll zu verteilen, kann ein guter Mediator mit Parteien, die zu einer Lösung geneigt sind, wahre Wunder vollbringen. Und zwar dergestalt, dass am Ende eine Vereinbarung steht, die dauerhaft ist und die alle guten Gewissens unterschreiben können.

Der Mediator und das Mediationsverfahren

Ein guter Mediator verbindet Sachkenntnis mit Erfahrung; die Parteien müssen ihn gleichermaßen als kompetent und vertrauenswürdig empfinden. Er agiert stets von einer neutralen Position aus und steuert den Mediationsprozess. Themen und Inhalte dagegen werden von den Streitenden bestimmt. Ein Mediator hat sozusagen eine Katalysator-Funktion; er ermöglicht Ergebnisse, die Streitende niemals erreichen könnten.

Regeln und Ablauf

Regeln und Ablauf eines erbrechtlichen Mediationsverfahrens sind nicht fest vorgegeben. Sie werden von den Parteien erarbeitet. Am Ende dieses ersten Prozess-Schrittes steht üblicherweise der Mediationsvertrag. Er wird neben allgemeinen Regeln zum Verfahren auch Honorarvereinbarungen, Schweigepflichtklauseln und Informationen zu Rechten und Pflichten der Parteien enthalten. Ein Mediationsverfahren ist und bleibt während der gesamten Dauer freiwillig. Wird das Verfahren ordentlich durchgeführt, so ist das gemeinsam erzielte Ergebnis rechtsgültig, allerdings nur in Verbindung mit einer Rechtsberatung. Viele Rechtsanwälte für Erbrecht sind auch erfahrene Mediatoren. Sie sind in der Lage, ihre Mediationserfahrung mit ihrer Sachkenntnis im Erbrecht zu koppeln und eine Mediation so zum Erfolg zu führen. Erarbeiten Sie eine dauerhafte erbrechtliche Lösung mit einem unserer Anwälte. Hier finden Sie kompetente Unterstützung gleich in Ihrer Nähe!
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