Anwalt Testamentsvollstreckung

Die Testamentsvollstreckung gehört zu den wichtigsten Instrumenten der Nachfolgegestaltung. Ein kompetenter Testamentsvollstrecker kann das Vermögen schützen und Streit um das Erbe verhindern. Die Testamentsvollstreckung wird vom Erblasser angeordnet. In dieser Funktion vertritt er weder die Erben noch den Nachlass. Vielmehr ist er Verwalter des Nachlasses und vollstreckt als solcher den letzten Willen des Erblassers.
Der Testamentsvollstrecker nimmt den Nachlass in Besitz und kann über ihn verfügen. Er erfüllt begleicht Verbindlichkeiten, erfüllt Vermächtnisse und wacht über die Einhaltung von Auflagen.
Ein Hauptgrund für die Anordnung der Testamentsvollstreckung ist vielfach der Wunsch des Erblassers, dass sein letzter Wille auch tatsächlich umgesetzt wird. Bilden mehrere Erben eine Erbengemeinschaft, bewahrt der Testamentsvollstrecker den Nachlass vor der drohenden Zerschlagung. Eine Testamentsvollstreckung kommt insbesondere auch dann in Betracht, wenn die Erben nicht in der Lage sind, den Erbfall abzuwickeln und/oder den Nachlass zu verwalten, weil sie z.B. unerfahren oder minderjährig sind. Auch ein drohender Zugriff ungeliebter Dritter wie Gläubiger, Sozialbehörden oder Ex-Gatten auf das Vermögen macht eine Testamentsvollstreckung erforderlich.
Fakt ist: Die Testamentsvollstreckung ist eine verantwortungsvolle Tätigkeit, die ein Vertrauensverhältnis, soziale Kompetenz und berufliche Qualifikation und Erfahrung erfordert.
Viele Erblasser setzen Freunde oder Verwandte zu Testamentsvollstreckern ein. Dies ist riskant: Meistens sind die Bekannten im gleichen Alter wie der Erblasser und schon aus diesem Grund mit der Testamentsvollstreckung überfordert - bei Verwandten, die zugleich auch Miterben sind, provoziert schon die Heraushebung eines Miterben als Testamentsvollstrecker die Missgunst der anderen Miterben und ist erfahrungsgemäß Anlass für weiteren Streit.
Da zudem viele der im Rahmen der Testamentsvollstreckung zu leistenden Aufgaben rechtlicher Natur sind, liegt es nahe, einen Rechtsanwalt als Testamentsvollstrecker einzusetzen. Gerade fachlich sind gute Kenntnisse zumindest im Erbrecht und meist auch im Steuerrecht unabdingbar.
Damit Sie in Ihrem Fall die besten Chancen auf Erfolg haben, lassen Sie sich am besten möglichst frühzeitig juristisch beraten.
Nehmen Sie jetzt unverbindlich und kostenfrei Kontakt mit einem Anwalt für Erbrecht auf. Erkundigen Sie sich nach den Kosten sowie den möglichen Ergebnissen des Erstberatungsgesprächs. Lassen Sie sich erklären, wie es in Ihrem Fall genau weiter gehen würde. Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt nach den Möglichkeiten einer Finanzierung seiner Beratungsleistung.
Diese Auskünfte sind - wie gesagt - kostenfrei und verpflichten Sie nicht zur Beauftragung des Rechtsanwalts.
Bedenken Sie jedoch: Eine juristische Beratung kann Ihnen bei einer komplizierten Rechtslage Zeit, Nerven und oftmals auch hohe Folgekosten sparen, die deutlich über den Beratungskosten liegen können.
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