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Unsere Anwälte bieten Ihnen kompetente Rechtsberatung zum Unterhaltsrecht

Letzte Aktualisierung am 2020-07-21 / Lesedauer ca. 6 Minuten

Unterhaltsrecht

Unterhalt ist einer der Grundpfeiler der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit. Er beruht eigentlich auf dem Prinzip, dass sich Familienmitglieder gegenseitig materiell und finanziell unterstützen, also Solidarität füreinander praktizieren.

Die Begriffe Unterhalt und Alimente

EuromünzenDer Begriff Unterhalt umfasst Naturalunterhalt, Betreuungsunterhalt und auch Geldunterhalt. Der Begriff Alimente in der deutschen Rechtssprache meint nur den Geld- bzw. Barunterhalt. Der Betreuungsunterhalt umfasst die Betreuung, die Gesundheits- und Krankenpflege sowie die Erziehung minderjähriger Kinder. Mit dem Barunterhalt sollen die grundlegenden sozialen Absicherungen abgedeckt werden wie der Kindesunterhalt, der Unterhalt des (Ex-)Ehepartners oder (Ex-)Lebensgefährten oder des (Ex-)Partners einer eingetragenen Partnerschaft.

Wann entsteht ein Anspruch auf Unterhalt?

streitendes geschiedenes EhepaarTrennen sich die Eltern, oder leben sie nicht unter einem Dach, so haben Kinder automatisch Anspruch auf Kindesunterhalt. Es wird davon ausgegangen, dass nach einer Trennung beide Partner ihren Lebensunterhalt selbständig bestreiten. Trennungs- oder nachehelichen Unterhalt gibt es deshalb nur, wenn dies einem Partner nicht aus eigener Kraft möglich ist, z.B. wegen kleiner Kinder. Seit der Reform des Unterhaltsrechts 2008 wird die (wirtschaftliche) Eigenverantwortlichkeit beider Partner nach der Scheidung betont. Neben der Bedürftigkeit auf Unterhalt setzt diese aber im gleichen Zuge die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners voraus. Nur wer genügend Einkommen zur Verfügung hat, ist auch im Stande, tatsächlich Unterhalt zu leisten. Wenn der Partner seinen Unterhaltszahlungen für Ex-Partner und Kinder nicht vollumfänglich nachkommen kann, springt der Staat ein und gleicht den fehlenden Betrag pro Monat aus. Allerdings wird er ihn vom unterhaltspflichtigen Schuldner einfordern sobald dieser wieder zahlungsfähig ist. Genauere Informationen finden Sie weiter unten unter dem Punkt Unterhaltsvorschuß.

Die Düsseldorfer Tabelle

mehrere geklammerte Dokument auf einem SpaeltZur Entlastung der Gerichte und um die Höhe der Unterhaltszahlungen grundsätzlich gerechter zu gestalten, wurde 1962 die Düsseldorfer Tabelle vom Oberlandesgericht in Düsseldorf ins Leben gerufen. Diese gilt als Richtlinie zur Berechnung von Kindes- und Ehegattenunterhalt. Sie wird regelmäßig überprüft und alle zwei Jahre gibt es eine Aktualisierung der Tabelle um sie den aktuellen Lebenshaltungskosten anzupassen. Auch wenn die Düsseldorfer Tabelle keine Rechtskraft hat, denn die Grundlage für die Ermittlung der monatlichen Unterhaltszahlungen ist immer das Nettoeinkommen, so bietet sie Anwälten und Richtern trotzdem durchaus eine Orientierung. Im Einzelfall ist jedoch auch eine andere Zahlungshöhe als in der Tabelle angegeben zu akzeptieren. Auf den Seiten des Oberlandesgerichts Düsseldorf erhalten Sie die aktuelle Tabelle.

Höhe des Barunterhalts

Die Höhe des finanziellen Unterhalts wird aufgrund des Einkommens des Unterhaltspflichtigen festgelegt. Zudem hängt die Höhe vom Alter und dem jeweiligen Bedarf des Kindes ab. Die Düsseldorfer Tabelle bietet, wie erwähnt, eine gute Orientierung. Des weiteren gilt:
    • zwischen ehelichen und unehelichen Kindern wird beim Unterhalt nicht unterschieden
    • Unterhalt zahlt immer das leibliche Elternteil, nicht der neue Lebenspartner
    • Mit dem 18. Geburtstag des Kindes, gelten neue Regeln: Nun sind beide Eltern zur Bargeldleistung verpflichtet; und zwar bis zum ersten Berufsabschluss des Kindes. Die Kosten für Wohnraum, Essen etc. können ggf. angerechnet werden.

Berechnung des Ehegattenunterhalts

Hand formt mehrere Münzstapel
      Geht ein Ehepaar getrennte Wege, ist einer der ersten Schritte, das vorhandene Vermögen aufzuteilen bzw. Unterhaltsansprüche zwischen den Paaren und den gemeinsamen Kindern gegenüber zu regeln. Die Berechnung des Ehegattenunterhalts - bis zur Scheidung spricht man vom Trennungsunterhalt, danach vom nachehelichen Unterhalt - ist kompliziert. Es wird nicht einfach der Monatslohn des Alleinverdieners halbiert. Vielmehr wird zunächst geklärt, ob und welcher Partner überhaupt Anspruch auf Zahlung bzw. Erhalt von Unterhalt hat. Dann wird das unterhaltsrelevante Einkommen beider Partner ermittelt. Hierzu zählen neben Einkünften aus selbständiger bzw. unselbständiger Tätigkeit auch eventuelle Einnahmen aus Miete und Pacht, Zinseinkünfte, Renten, Sozialvergünstigungen u.ä. Dann gibt es Abzüge die dieses Einkommen verringern, wie ein Hauskredit der noch abzuzahlen ist, oder bereits bestehende Unterhaltsforderungen eines Kindes aus einer früheren Beziehung. All diese Faktoren ergeben dann schließlich das unterhaltsrelevante Einkommen. Die Höhe des Unterhalts kann sich auch jederzeit ändern, z.B. bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit. Ansprüche sollten übrigens zügig geltend gemacht werden, denn man kann sie auch unwiderruflich verwirken.

Berechnung nachehelichen Unterhalts

Tabellen zur Unterhaltsberechnung
      Ein gewährter Anspruch auf Trennungsunterhalt bedeutet nicht zwingend auch einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Dieser muss erneut beantragt werden und es muss in aller Regel bewiesen werden, dass der Einkommensunterschied seine Ursache in der Ehe hat. Ein Partner hat einen solchen Nachteil beispielsweise, wenn er während der Ehe die gemeinsamen Kinder betreut hat und aus diesem Grund nicht arbeiten gehen konnte. Immer stellt sich die Frage mit welchem Betrag dieser Nachteil gerecht ausgeglichen werden kann.

Berechnung des Kindesunterhalts

Kind wird schützend in den Arm genommen
      Zum Naturalunterhalt gehören, wie eingangs erwähnt, Unterkunft und Nahrungsmittel, als auch Kleidung, Unterricht, Erziehung, Freizeitgestaltung sowie Taschengeld. Beide Elternteile sind ihren Kindern gegenüber unterhaltspflichtig. Diese Unterhaltspflicht ist durch Naturalunterhalt oder Barunterhalt zu erbringen. Während der eine Partner, bei dem die Kinder wohnen, seinen Unterhaltsteil in Form von Heim, Nahrung, Erziehung und Fürsorge, Unterricht, Fahrdienste und Freizeitgestaltung, als Naturalunterhalt leistet, kommt der andere Partner seinem Anteil in Form von "Barunterhalt" nach, d.h. er überweist regelmäßig einen festgelegten Geldbetrag. Die Übergänge sind natürlich fließend: Auch der unterhaltspflichtige Partner erzieht das Kind, zumindest in den Zeiten, in denen das Kind bei ihm ist. Außerdem fallen im Rahmen des Besuchsrechtes Kosten für Essen und Vergnügungen an. Diese Kosten trägt ebenfalls das Elternteil bei dem die Kinder zu Besuch sind. Es müssen aber während dieser Besuchszeit keine Extrakosten anfallen für Kleidung, Monatskarten oder ähnliches. Diese Dinge sind mit dem monatlichen Barunterhalt zu bestreiten.

Sichere Berechnung und Beratung beim Anwalt

      Lassen Sie sich bei der Berechnung des Unterhalts von einem erfahrenen Juristen helfen und unterschreiben Sie keine Vereinbarungen des gegnerischen Anwalts ohne Rücksprache mit Ihrem eigenen Anwalt für Familienrecht. Haben Sie bereits eine Unterschrift geleistet, so wenden Sie sich auch damit an Ihren Anwalt, eventuell weiß er auch in diesem Fall eine Lösung.

Unterhaltsvorschuss

      Wenn der zahlungspflichtige Partner weder Unterstützung noch Unterhalt beisteuern kann, springt der Staat ein. Dies ist dann der Fall, wenn der Partner, nach Abzug seines so genannten Selbstbehaltes nicht mehr zur vollen Unterhaltszahlung fähig ist. Für bestimmte Zeit gewährt dann der Staat, nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) alleinerziehenden Müttern bzw. Vätern einen Zuschuss zum Haushaltseinkommen. Der Unterhaltsvorschuss ist schriftlich beim zuständigen Amt für Kinder, Jugend und Familie, dem Jugendamt, zu beantragen. Um Unterhaltsvorschuss zu beantragen, muss man nicht erst völlig mittellos geworden sein. Für den alleinerziehenden Elternteil gelten keine Einkommensgrenzen. Es ist auch nicht notwendig, ein Gerichtsurteil gegen den unterhaltspflichtigen Elternteil zu erwirken und ihn so zur Zahlung zu zwingen. Unterhaltsvorschuss wird unabhängig von diesen beiden Bedingungen gezahlt. Sollte der unterhaltspflichtige Elternteil in der Lage sein, Unterhalt zu zahlen und tut es nicht, holt sich der Staat den gezahlten Unterhaltsvorschuss von ihm zurück. Einen Antrag auf Gewährung von Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz können Alleinerziehende stellen, wenn sie keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt für ihr Kind erhalten. Seit dem 01. Januar 2017 gilt dies für Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Mindestunterhalt. Vom Mindestunterhalt wird das Kindergeld in voller Höhe abgezogen. In etwa errechnet sich daraus eine Zuschussmöglichkeit von 150 bis 200 Euro.

Weitere Bedingungen für die Gewährung eines Unterhaltsvorschusses

      Die Gewährung von Unterhaltsvorschuss ist an einen Wohnsitz in Deutschland gebunden. Das Kind, für das Unterhaltsvorschuß gezahlt wird, muss mit seinem alleinerziehenden Elternteil in einem Haushalt wohnen. Es ist dabei aber nicht wichtig, dass dies der eigene Familienhaushalt ist. Der alleinerziehende Elternteil und das Kind können beispielsweise auch gemeinsam bei den Großeltern leben. Nach der Beantragung erhalten Alleinerziehende einen Bescheid, der die Details der Bewilligung bzw. Ablehnung enthält. Ist man mit dem Bescheid nicht einverstanden kann man Widerspruch eingelegen. Wer Unterhaltsvorschuss erhält ist verpflichtet, jede Änderung anzuzeigen, die Einfluss auf die Höhe des Unterhaltsvorschusses haben könnte, um eventuelle Überzahlungen zu vermeiden. Überzahlte Beträge müssen vom Antragsteller ersetzt werden. Mögliche Änderungen sind Heirat, das Zusammenziehen mit dem anderen Elternteil, oder der unterhaltspflichtige Elternteil zahlt den gesetzlichen Mindestunterhalt. Der Staat kann dann seine Zahlungen einstellen.

Wann Unterhaltsvorschuss nicht gezahlt wird

      Die Zahlung von Unterhaltsvorschuss ist zum Beispiel dann ausgeschlossen, wenn sich der Alleinerziehende weigert, über den unterhaltspflichtigen Elternteil Auskunft zu geben. Auch die Weigerung des Alleinerziehenden bei der Feststellung der Vaterschaft oder des Aufenthaltsortes des anderen Elternteils mitzuwirken würde zu einem ablehnenden Bescheid führen.

Unterhaltsvorschuss für EU-Staatsbürger

Flagger der europäischen Union
      Unterhaltsvorschuss wird aber nicht nur an deutsche Staatsbürger bzw. deren Kinder gezahlt. Ausländerinnen und Ausländer aus EU-Staaten, dem EWR (europäischer Wirtschaftsraum) und der Schweiz haben ebenso Anspruch. Auch Ausländer aus anderen Staaten oder Asylanten können unter bestimmten Bedingungen Unterhaltsvorschuss erhalten. Die Bedingungen sind jedoch sehr komplex und können hier nicht abgehandelt werden.

Unterstützung durch einen Anwalt

    Wenn der Ex-Partner gar nicht oder immer wieder zu wenig zahlt, oder Ihnen immer wieder offene Rechnungen schickt, die über die Unterhaltspflicht hinausgehen, vertrauen Sie sich einem Anwalt für Familienrecht an. Er vermittelt, er verhandelt und notfalls erstreitet er auch Ihr Recht vor Gericht. Kontaktieren Sie hier einen Anwalt für Familienrecht und legen Sie die nächsten Schritte in Ihrem Fall fest.
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