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Steuerrecht - das ist was für Spezialisten

Letzte Aktualisierung am 2017-01-30 / Lesedauer ca. 3 Minuten
Anwalt Steuerrecht Weil viele Mitbürger vor Formularen, Paragraphen und Erklärungen bereits kapituliert haben, sammeln sie das Jahr über brav alle ihre steuerrelevanten Belege in einem Schuhkarton und tragen ihn gegen Jahresende zu ihrem Steuerberater. Der erstellt dann eine Steuererklärung für seinen Mandanten, dem schlicht und einfach das Wissen (vielleicht auch Geduld und Zeit?) fehlt, das selbst zu erledigen. Nur unterschreiben muss er noch. Wer andererseits seiner Steuerpflicht nicht nachkommt (oder nicht steuerehrlich handelt), kann mit Strafen belegt werden, deren Höhe bisweilen Erstaunen auslöst. Was im Fall von Steuervermeidung, Steuerverkürzung, kreativer Buchführung oder anderen Steuervergehen passiert, regelt ein Teil-Rechtsgebiet des Steuerrechts, das Steuerstrafrecht.

Warum Steuern?

Steuern entrichten müssen alle Bürger, die vom Gesetz als hinreichend leistungsfähig betrachtet werden. Für sie gilt die so genannte Steuerpflicht - die Pflicht, Abgaben als Geldleistung an den Staat zu zahlen, der dieses Geld zur Finanzierung des Gemeinwesens einsetzt. Die Steuerlast, die ein Einzelner tragen muss, soll sich an seiner ökonomischen Leistungsfähigkeit orientieren. Wer viel einnimmt, soll also auch höhere Steuern bezahlen.

Wer nimmt Ihre Steuern ein?

Im Steuerlabyrinth verläuft man sich leicht - was passiert eigentlich mit den Steuern, die Sie zahlen? Alle (Gemeinschafts-)Steuern fließen zunächst in einen Topf. Von dort werden sie nach einem festgelegten Schlüssel verteilt - auf Kommunen, Länder und den Bund. Bestimmte Steuern werden nicht umverteilt: Bei den Kommunen bleibt z.B. die Gewerbesteuer, Grundsteuer, Zweitwohnungssteuer usw., bei den Ländern die Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Vermögensteuer (und weitere) und beim Bund die Verbrauchssteuern, Zölle etc.

Steuerbürger in der Zwickmühle?

Auf der einen Seite Steuerstrenge, auf der anderen ein komplexes Rechtsgebiet, das mit dem Laienverstand eines Normalsterblichen kaum zu erfassen ist - und dazwischen der "Steuerbürger". Was ist mit seinen Rechten? Die besitzt er durchaus. Das Steuergesetz sichert ihm nämlich auch einen gewissen Gestaltungsspielraum in Sachen Steuer zu, den er ausschöpfen dürfte - wenn er ihn nur verstünde. Aber ohne die kompetente Hilfe eines Fachmannes ist das kaum möglich.

Steuerrecht - wenn Sie nicht Bescheid wissen, kann das leicht ins Auge gehen

In die Mühle kommen Sie schnell - und ohne es zu wollen. Beispiel: Sie erben - und finden Monate später im Nachlass noch ein Sparbüchlein, das bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer nicht berücksichtigt wurde. Wenn Sie dies nicht unverzüglich anzeigen (auch bei geringem Wert) und damit eine Neufestsetzung der Erbschaftsteuer einleiten, machen Sie sich strafbar. Selbst im privaten Bereich genügen einfache Veränderungen, um Sie bei der nächsten Steuererklärung komplett zu überfordern: Scheidung, Heirat, Nachwuchs - auch steuerlich ist dann alles völlig anders. Noch ein paar Grade komplexer wird es, wenn es um Ihr eigenes Geschäft geht: Das Finanzamt kündigt eine Betriebsprüfung an oder sie wollen Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid einlegen, weil der in Ihren Augen nicht stimmen kann. Ohne Fachwissen kaum möglich, das richtig anzupacken. Wenn Sie gegen das Steuerrecht verstoßen, hängt die Strafe von der Schwere Ihres Verstoßes ab. Sie reicht von der Geldstrafe für eine Steuerordnungswidrigkeit bis hin zur Freiheitsstrafe - evtl. zur Bewährung bei leichten bis mehrjährig bei schweren Vergehen. Machen Sie keine Experimente in Steuerrechts-Angelegenheiten. Lassen Sie sich am besten gleich von einem Fachmann beraten. Kontaktieren Sie am besten jetzt gleich unverbindlich einen Rechtsanwalt für Steuerrecht in Ihrer Nähe!
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