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Inkasso: Eintreiben von Außenständen

Letzte Aktualisierung am 2015-11-16 / Lesedauer ca. 3 Minuten

Der Begriff Inkasso

Bei Inkasso geht’s um Geld. Und zwar in erster Linie darum, Außenstände einzutreiben ("Forderungseinzug"): Kunde A schuldet Unternehmen B eine bestimmte Summe für ein Produkt oder eine Dienstleistung, die bereits erbracht wurde. Er zahlt aber nicht (rechtzeitig) und gerät "in Verzug". Für das Unternehmen eine Zwickmühle. Einerseits möchte man seinen Kunden gegenüber freundlich sein: Hat er einfach vergessen, die Rechnung zu begleichen - oder er ist nur zahlungsunwillig? In diesen beiden Fällen genügt oft eine Zahlungserinnerung / eine Mahnung .

Zahlungsunfähigkeit

Vielleicht ist er aber auch zahlungsunfähig, und spätestens jetzt ist Eile geboten. Wer nicht mehr zahlen kann, hat erfahrungsgemäß mehr als nur eine Rechnung offen. Gibt es aber mehrere Gläubiger, muss man sehen, dass man zu seinem Geld kommt, bevor gar nichts mehr da ist. Bleibt die Begleichung nun weiterhin aus, schaltet Unternehmen B in der Regel ein Inkasso-Unternehmen oder einen Anwalt ein. Beide sollen der Forderung den notwendigen Nachdruck verleihen und dem säumigen Zahler auf die Sprünge helfen.

Die Perspektive des Gläubigers

Beim Thema Inkasso / Forderungseinzug gibt es extreme Perspektiven. Auf der einen Seite können säumige Zahler ein Unternehmen in den Ruin treiben. Fallen (berechtigte) Forderungen aus, wird nicht fristgerecht oder nur mit Verzögerung gezahlt, so hat das unter Umständen massive Negativ-Wirkungen auf die Liquiditätssituation des Gläubiger-Unternehmens. Für die Schuldner gilt: Wer nicht zahlt, bleibt selbst leichter liquide. Extrem schwierig z.B. für kleinere Unternehmen, die lange und mit einer dünnen Personaldecke an einem großen Auftrag gearbeitet haben. Wenn hier eine einzige Forderung nicht beglichen wird, kann das Aus ganz schnell kommen.

Die Perspektive des Schuldners

Auf der anderen Seite haben unseriöse Unternehmen das (betrügerische) Inkasso-Geschäft als Geschäftsmodell entdeckt. In der Regel zahlt Otto Normalbürger brav seine Rechnungen; er hat kaum Erfahrung mit Zahlungsverzug, Mahnung, Anwalt, Gericht. Doch jetzt bekommt er es auf einmal mit einem forsch auftretenden Inkasso-Unternehmen zu tun. Drohende Briefe flattern ins Haus, die Maßnahmen von der Lohnpfändung bis hin zum Besuch des Gerichtsvollziehers androhen. Im Extremfall klingeln dunkle Sonnenbrillen mit dicken Oberarmen an der Haustüre. Spätestens dieser Druck wirkt, und Otto Normalbürger zahlt - zur großen Freude eines zwielichtigen Unternehmens, das überhaupt keine echte oder reguläre Forderung an den Gläubiger hat, sondern nur eine vortäuscht!

Vorsicht bei unberechtigten Forderungen

Hier ist es wichtig, zwischen einer echten / berechtigten Forderung und einer fingierten Forderung zu unterscheiden. Das ist u. U. nicht leicht, denn manche meist größere Unternehmen verkaufen ihre Forderungen mangels Kapazität oder Knowhow an Inkassounternehmen. Diese versuchen ihrerseits, die Forderungen zu Geld zu machen. Hier ist oft nicht zu erkennen, wer hinter der ursprünglichen Forderung steckt und ob diese berechtigt ist. Unser Tipp: Wenden Sie sich an einen Anwalt, wenn Sie den Verdacht haben, dass etwas nicht mit rechten Dingen zugeht. Außerdem kann er durch seine Erfahrung ein seriöses von einem unseriösen Inkassounternehmen unterscheiden.

Forderungs-Management für Unternehmen - ja bitte!

Unternehmen kommen letztlich nicht ohne anwaltliches Forderungs-Management / Inkasso aus. Die Risiken sind einfach zu groß. Anwälte kennen außerdem Fristen und Fälligkeiten sowie die Verträge, die einer Forderung zugrunde liegen. Und sie beherrschen die Rechtsmittel, die gegen säumige Zahler zur Verfügung stehen. Wenden Sie sich also mit Ihren Inkasso-Angelegenheiten an einen Anwalt, der in diesem Rechtsgebiet spezialisiert ist. Kontaktieren Sie am besten jetzt gleich unverbindlich einen Rechtsanwalt für Inkasso / Forderungseinzug in Ihrer Nähe!
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