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Ehevertag vom Notar in einem Ordner ©mko - topopt

Fragen zum Ehevertrag? Wenden Sie sich vertrauensvoll an einen Anwalt für Familienrecht

Letzte Aktualisierung am 2022-11-11 / Lesedauer ca. 4 Minuten

Was versteht man unter einem Ehevertrag und was gibt es zu beachten?

In einem Ehevertrag werden Regelungen sowohl für eine Ehe als auch für den Scheidungsfall festgelegt. Ohne diesen Vertrag befinden sich die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. In diesem Fall geht es bei einer Scheidung um Vermögenswerte, die ausschließlich während der Ehe zustande gekommen sind. Alles, was hier angeschafft oder ausgegeben wird, ist sozusagen "Gemeinschaftseigentum". Kommt es zu einer Ehescheidung, werden alle Werte aus der Ehe ermittelt und eventuell ein Zugewinnausgleich zu Gunsten eines Partners durchgeführt. Dieser Zugewinnausgleich erfolgt allein durch Geldleistungen, nicht durch Sachleistungen. Die Zugewinngemeinschaft ist die häufigste Form einer Ehegemeinschaft. Sie ist für alle Paare sinnvoll, wenn vorhandenes Vermögen sowie Schulden klar zugeordnet werden können und gemeinsam angeschaffte Vermögenswerte eindeutig bewertbar sind, z.B. eine Wohnung, ein Ferienhaus etc. Mit Zugewinn ist der Vermögenszuwachs gemeint, den ein Ehepartner während der Ehedauer erlangt hat. Berechnet wird dieser Zugewinn durch den Abzug des Anfangsvermögens vom Endvermögen. Der Ehepartner mit dem größeren Vermögenszuwachs muss dann bei einer Scheidung dem Partner die Hälfte der Differenz der Zugewinne auszahlen. Die genaue Berechnung unter Berücksichtigung aller Verbindlichkeiten, dem sog. privilegierten Erwerb gemäß §1374 II BGB wie Erbschaft oder Schenkung, möglicher Wertsteigerungen und dergleichen gestaltet sich häufig schwierig. Wer diesen Ausgleich so nicht möchte, kann in einem Ehevertrag Gütergemeinschaft oder Gütertrennung vereinbaren. Auch Umgangsrechte oder Unterhaltsfragen, wie z.B. auch ein Trennungsunterhalt können Regelungsinhalt eines Ehevertrages werden.

Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Sinnvoll ist ein Ehevertrag bei Ehepaaren mit erheblich unterschiedlichen Vermögensverhältnissen, oder auch wenn ein Partner Schulden hat. Durch eine Heirat müsste der Ehepartner ansonsten für die Schulden mithaften. Ein Ehevertrag kann auch bei einer Doppelverdiener-Ehe ohne Kinder sinnvoll sein, oder wenn die Eheleute unterschiedliche Nationalitäten haben. In diesem Fall sollte unbedingt festgelegt werden, welches Recht bei einer Scheidung gelten soll. Auch für Unternehmer oder Selbständige empfiehlt sich ein Ehevertrag, damit das Firmenvermögen von einer Scheidung nicht betroffen ist. Ein Ehevertrag kann auch in Kombination mit einem Erbvertrag abgeschlossen werden. Kompliziert wird es, wenn eine Bewertung des Vermögenszuwachses, generell oder im Nachhinein, schwer möglich ist. Wenn zum Beispiel während der Ehe ein Unternehmen aufgebaut wurde, in dem ein Partner ohne Gehalt gearbeitet hat, oder Beträge in die Firma flossen, die im Nachhinein nicht mehr einem bestimmten Partner zugeordnet werden können. Das Ermitteln eines Durchschnittseinkommens ist schwer, da es von vielen Faktoren abhängt. Viele Entwicklungen in unserem Leben können wir zum Zeitpunkt der Eheschließung noch nicht absehen. Insgesamt befinden sich heutzutage mehr Menschen in freiberuflichen Tätigkeiten mit schwankendem Monatseinkommen, oder sie erhalten nur noch befristete Arbeitsverträge. Das kann bei einer Scheidung Auswirkungen auf die Berechnung des Zugewinns haben. Wenn Sie sich unsicher sind, ob ein Ehevertrag für Sie sinnvoll ist, dann sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt für Familienrecht beraten lassen. Schließlich geht es um Ihre finanzielle Zukunft.

Wie kommt ein rechtsgültiger Ehevertrag zustande?

Ein Ehevertrag muss notariell beglaubigt werden, ansonsten ist er nicht rechtswirksam. Der Notar berät die Eheleute neutral. Um eigene Rechtsinteressen im Ehevertrag durchzusetzen, empfiehlt sich dringend eine vorherige Beratung bei einem Anwalt für Familienrecht. Er kann im Fall einer Scheidung für beide Seiten eine faire Lösung finden. Auch wenn es um die rechtskonforme Regelung der Kernbereiche des Scheidungsfolgerechts geht wie Unterhalt, Zugewinnausgleich oder Versorgungsausgleich, ist die Hilfe eines Anwaltes unerlässlich. Ein Anwalt kennt die Gesetze und kann so verhindern, dass ein Ehevertrag u. U. nach § 138 BGB nichtig ist, weil der Gesetzgeber ihn als sittenwidrig ansieht.

Was kostet ein Ehevertrag?

Die Kosten für einen Ehevertrag setzen sich aus Anwalts- und Notarkosten zusammen. Die Notarkosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt. Maßgeblich ist der Geschäftswert, also das Reinvermögen der Ehegatten. Die Anwaltskosten sind in einer entsprechenden Gebührenverordnung festgelegt. Hier entscheidet der Gegenstandswert über die Kosten. Je höher der Gegenstandswert ist, desto höher sind auch die Kosten.

Ein Ehevertrag ist jederzeit möglich!

Ein Ehevertrag muss nicht zwingend vor der Eheschließung erfolgen. Sie können Ihre wirtschaftliche Zukunft und Ihre Rechtsinteressen auch nach der Hochzeit mit einem Ehevertrag absichern, sogar noch während der Trennungsphase! Wichtig ist die Beratung von einem Experten für Familienrecht, damit der Ehevertrag im Zweifel auch einer gerichtlichen Überprüfung standhält. Vereinbart werden kann dann eine Gütertrennung, eine Gütergemeinschaft oder auch ein abgewandelter Zugewinnausgleich.

Was kann man tun, um die Scheidungskosten gering zu halten?

Steht eine Ehe vor dem Aus und es existiert kein Ehevertrag, dann gibt es die Möglichkeit einer Scheidungsfolgenvereinbarung bzw. einer Trennungsfolgenvereinbarung für die Zeit der Trennung vor einer möglichen Scheidung. Dem Ehevertrag sehr ähnlich werden in dieser Vereinbarung Scheidungsfolgen, wie Unterhalt bzw. Unterhaltsansprüche, Zugewinnausgleich, Sorgerecht, Kindesunterhalt etc. vorab geklärt. Durch die Klärung dieser Punkte kann ein Ehescheidungsverfahren deutlich vereinfacht und verkürzt werden, was sich dann auf die entstehenden Kosten des Scheidungsverfahrens durch ein Familiengericht auswirkt. Ein Anwalt / eine Anwältin für Familienrecht wird mit seinem Mandanten / seiner Mandantin im Falle einer Ehescheidung all diese Dinge besprechen und versuchen eine einvernehmliche Lösung für beide Parteien zu finden. Eine deutliche Kostenersparnis ist zu erreichen, wenn sich die Eheleute einigen können, dass nicht beide Partner einen Anwalt beauftragen und sich dann die Anwaltskosten teilen. Grundsätzlich richten sich die Scheidungskosten, also Gerichtsgebühren und Anwaltsgebühren, nach dem Gegenstandswert. Die Berechnung der Gebühren erfolgt anhand des errechneten Monats-Nettoverdienstes beider Ehepartner und wird mit dem Faktor drei multipliziert. Nehmen Sie die Möglichkeit ersten Beratungsgespräches in einer Kanzlei für Familienrecht wahr und lassen Sie sich eine Ersteinschätzung Ihrer persönlichen Fallkonstellation geben, z.B. über möglichen Unterhaltspflichten und Unterhaltszahlungen und generell welche Vorteile es hat, sich mit seinem Partner friedlich zu einigen.

Der Anwalt hilft

Ein Rechtsanwalt für Familienrecht hilft u.a. auch bei Fragen über die Verteilung von Rentenanwartschaften, Rentenansprüchen bzw. Rentenpunkten, die Ausgleichsquote des Vermögenszuwachses einer Zugewinngemeinschaft, wie eine gemeinsame Immobilie aufgeteilt werden kann, ob Erbschaften während der Ehezeit ebenfalls in den Zugewinn fallen oder wenn Sie einfach eine Einschätzung Ihres persönlichen Falles wollen.
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