anwaltssuche
Suche

Einen kompetent Rechtsanwalt für Migrationsrecht in Karlsruhe bei Anwaltssuche finden

Rechtsanwälte aus Karlsruhe für das rechtliche Fachgebiet Migrationsrecht. Wählen Sie schnell und einfach einen persönlichen Anwalt für Ihren Rechtsfall.

Infos über Anwälte für Migrationsrecht in Karlsruhe
langer Zaun auf einem Feld
langer Zaun auf einem Feld ©freepik - mko

Welches Recht für Migranten?

Zwei Begriffe sind zu unterscheiden, das Asylrecht und das Aufenthaltsrecht. Das Recht auf Asyl in Deutschland hat jeder in seinem Land politisch verfolgte Ausländer. Das Aufenthaltsrecht wird für alle Nicht-Deutschen angewandt, die längerfristig in Deutschland bleiben wollen. Bürger aus einem EU-Land oder aus sicheren Herkunftsländern haben keinen Anspruch auf Asyl. Vor 2015 war der Zuzug von Ausländern vergleichsweise überschaubar und es konnte in den meisten Fällen in der zentralen Anlaufstelle im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) das jeweilige Herkunftsland und der zurückgelegte Flüchtlingsweg nachvollzogen werden. Die Flüchtlingsmassen, die sich dann auf den Weg nach Deutschland machten, erschwerten die Bedingungen für das BAMF sehr. Seitdem wurden Maßnahmen verabschiedet, um politisch Verfolgte und Menschen mit anderen Einreisegründen zu unterscheiden und Straftäter oder Terroristen zu erfassen und die Einreise gegebenenfalls zu verweigern. Das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, welches im Oktober 2015 beschlossen wurde, enthält unter anderem Regelungen über die Dauer des Aufenthalts von Asylbewerbern in den Erstaufnahmeeinrichtungen und ein Arbeitsverbot während dieser Zeit. Die Einstufung von Albanien, Montenegro und Kosovo als sichere Herkunftsstaaten hatte Einfluss auf Asylverfahren und Abschiebungen von Asylbewerbern aus diesen Ländern. Weitere Gesetzesänderungen kamen im Mai und Juni 2017. Laut § 47 Abs. 1b AsylG können die Bundesländer alle Asylsuchenden zu einem bis zu 24 Monate dauernden Aufenthalt in einer Aufnahmeeinrichtung verpflichten, bis über ihren Antrag entschieden wurde. Brauchen Sie Hilfe bei Ihrem Asylverfahren oder haben Sie Fragen über steuerrechtliche oder strafrechtliche Fragen, so wenden Sie sich an einen fachkundigen Anwalt für Migrationsrecht in Karlsruhe.

Ein kurzer Überblick über das Aufenthaltsrecht

Auch ohne politische Verfolgung wählen Menschen Deutschland als ihren neuen Aufenthaltsort. Unterschiedliche Fragen wirft schon allein die Tatsache auf, ob die Person aus einem EU-Mitgliedstaat einreist oder aus dem EU-Ausland. Bedingung für einen längeren Deutschlandaufenthalt, für alle Ausländer die nicht EU-Bürger sind, ist ein gültiger Aufenthaltstitel. Der Begriff Aufenthaltstitel fasst die unterschiedlichen Einreisegenehmigungen zusammen, wie etwa Visum, Aufenthaltserlaubnis oder ICT-Karte. Einen solchen Aufenthaltstitel benötigen auch Asylanten. Die Voraussetzung zur Erteilung eines Aufenthaltstitels ist immer die Angabe des Zweckes der Einreise. Die Voraussetzung für einen Aufenthaltstitel benennt das Aufenthaltsgesetz genau: Ausbildung (§§ 16-17 AufenthG) Erwerbstätigkeit (§§ 18 ff. AufenthG) völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe (§§ 22-26, 104a, 104b AufenthG) Familiennachzug (§§ 27-36 AufenthG) besondere Aufenthaltsrechte (§§ 37-38a AufenthG) In aller Regel sind Aufenthaltstitel zeitlich befristet. Einen unbefristeten Aufenthaltstitel bekommt man nur unter genau festgelegten Bedingungen. Zuallererst ist natürlich eine bereits bestehende Aufenthaltserlaubnis seit fünf Jahren notwendig, weiterhin muss der Lebensunterhalt gesichert sein, der Bewerber muss im Besitz einer ausreichenden Krankenversicherung sein, es darf kein Strafverfahren gegen ihn laufen und noch einige Bedingungen mehr. Der Antrag kann nur in der Stadt erfolgen in der man seinen Hauptwohnsitz hat. Zuständig für die Erteilung von Aufenthaltstiteln sind die örtlichen Ausländerbehörden. Für Fragen oder Probleme ist die örtliche Ausländerbehörde, gemeinsam mit dem BAMF, zuständig. Verlängert werden kann ein Aufenthaltstitel dann, wenn die ursprünglichen Gründe, die den ersten Aufenthaltstitel gerechtfertigt hatten, immer noch aktuell sind. Es wird aber geprüft und als wichtig erachtet, dass der Migrant seiner Verpflichtung nachgekommen ist an einem Integrationskurs teilzunehmen. Nach § 50 des AufenthG ist ein Ausländer dazu verpflichtet auszureisen, wenn er keinen Aufenthaltstitel (mehr) besitzt. Gründe für eine Ausreisepflicht finden sich unter § 51 AufenthG. Oft geht eine Ausweisung mit einem Wiedereinreiseverbot einher. Besonders trifft dies zu wenn befürchtet werden muss, dass durch den Ausländer die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Erfolgt die Ausreise nicht freiwillig, so kommt es zur Abschiebung als Zwangsmaßnahme. Ob ein mögliches Abschiebungsverbot vorliegt wird vom BAMF geprüft. Nun gibt es nur noch wenige Gründe, die eine Ausreise verzögern können, diese wären etwa eine vom Arzt attestierte Reiseunfähigkeit wegen Krankheit, ein fehlender Pass oder eine begonnene Ausbildung die mindestens zwei Jahre dauert. Tritt ein solcher Grund auf, so befindet sich der Ausländer im Zustand der Duldung. Diese Frist ist jedoch kein rechtmäßiger Aufenthalt und zögert die Ausreisepflicht lediglich hinaus. Der Staat hat das Recht, eine Person in Abschiebehaft zu nehmen, wenn zu befürchten ist, dass sie sich durch Flucht dem Vollzug der Ausweisung entziehen würde. Deutschland ist gut organisiert. Das trifft auch auf die meisten Bereiche im Migrationsrecht zu. Fehlurteile oder eine falsche Einschätzung durch eine Behörde können aber nicht ganz ausgeschlossen werden. Es ist also im Zweifelsfalle ratsam, sich Hilfe und Unterstützung bei einem Anwalt für Migrationsrecht zu suchen.

Datenschutzeinstellungen
anwaltssuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.