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Rechtsanwalt für Migrationsrecht in Osnabrück: Den richtigen Anwalt für Ihr Rechtsproblem finden.

Rechtsanwälte aus Osnabrück für das rechtliche Fachgebiet Migrationsrecht. Wählen Sie schnell und einfach einen persönlichen Anwalt für Ihren Rechtsfall.

Infos über Anwälte für Migrationsrecht in Osnabrück
Reisegruppe mit Rucksäcken symbolisieren Flüchtlinge
Reisegruppe mit Rucksäcken symbolisieren Flüchtlinge ©freepik - mko

Das Recht und Migration

Im Migrationsrecht sind das Asylrecht und das Aufenthaltsrecht zusammengefasst. Jeder politisch verfolgte Fremde hat in Deutschland das Recht auf Asyl. Das Aufenthaltsrecht prüft durch klare Ausschlußkriterien alle Anträge von Ausländern, die für längere Zeit in Deutschland wohnen wollen. Menschen aus sicheren Herkunftsländern oder anderen EU-Mitgliedstaaten bedürfen beispielsweise keines Asyls. Bis 2015 wurden Anträge auf Asyl für das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) in einem bewältigbaren Umfang gestellt. Die Flüchtlingsmassen, die sich dann auf den Weg nach Deutschland machten, erschwerten die Bedingungen für das BAMF sehr. Maßnahmenpakete wurden nötig um politisch Verfolgte von anderen Migranten zu unterscheiden und auch Terroristen oder andere Straftäter wieder zu erfassen. Unter anderem wurde die Art und Weise der Verteilung der Immigranten auf die Bundesländer im Asylpaket I beschossen oder auch die Dauer des Aufenthaltes in Erstaufnahmeeinrichtungen festgelegt. Die Einstufung von Albanien, Montenegro und Kosovo als sichere Herkunftsstaaten hatte Einfluss auf Asylverfahren und Abschiebungen von Asylbewerbern aus diesen Ländern. Mai und Juni 2017 brachten weitere Gesetzesänderungen. Hierunter fällt auch die mögliche Verpflichtung von Asylsuchenden zum Aufenthalt in Aufnahmeeinrichtungen während der Dauer des Asylverfahrens bis zu max. 24 Monaten. Ein Anwalt für Migrationsrecht in Osnabrück wird Sie bei allen Fragen über laufende oder abgelehnte Asylverfahren, soziale Leistungen oder auch Familienzusammenführung informieren und unterstützen.

Wer hat in Deutschland Aufenthaltsrecht?

Deutschland ist ein begehrtes Einwanderungsland nicht nur für politisch verfolgte Asylsuchende. Mitentscheidend ist unter anderem, ob sie aus einem EU Mitgliedsstaat kommen oder nicht. Alle nicht EU-Bürger, die für längere Zeit nach Deutschland einreisen, brauchen einen sogenannten Aufenthaltstitel. Aufenthaltstitel sind entweder ein Visum, eine Aufenthaltserlaubnis, eine Blaue Karte EU, eine ICT-Karte, eine Mobile ICT-Karte, eine Niederlassungserlaubnis oder schließlich eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU. Auch für Asylanten ist ein Aufenthaltstitel unerlässlich. Aufenthaltstitel sind immer an einen Zweck gebunden. Für die Erteilung eines Aufenthaltstitels gibt es folgende zwingende Voraussetzungen: Ausbildung (§§ 16-17 AufenthG) Erwerbstätigkeit (§§ 18 ff. AufenthG) völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe (§§ 22-26, 104a, 104b AufenthG) Familiennachzug (§§ 27-36 AufenthG) besondere Aufenthaltsrechte (§§ 37-38a AufenthG) In aller Regel sind Aufenthaltstitel zeitlich befristet. Die Voraussetzungen für einen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland sind streng geregelt. Hierzu gehört unter anderem ein gesicherter Lebensunterhalt, der Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit mindestens fünf Jahren, es darf kein Strafverfahren gegen den Beantragenden laufen und er muss gute Kenntnisse der deutschen Sprache und über die deutsche Gesellschaftsordnung haben. Des Weiteren wird vorausgesetzt, dass der Hauptwohnsitz in der Stadt ist, in welcher man den Antrag stellt. Aufenthaltstitel werden durch die jeweils örtlich zuständige Ausländerbehörde erteilt. Für Fragen oder Probleme ist die örtliche Ausländerbehörde, gemeinsam mit dem BAMF, zuständig. Verlängert werden kann ein Aufenthaltstitel dann, wenn die ursprünglichen Gründe, die den ersten Aufenthaltstitel gerechtfertigt hatten, immer noch aktuell sind. Bei einer Verlängerung ist in der Regel auch zu berücksichtigen, ob der Antragsteller seiner Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Teilnahme an einem Integrationskurs nachgekommen ist. Kann ein Ausländer keinen gültigen Aufenthaltstitel vorweisen, darf er nicht in Deutschland bleiben, so steht es im AufenthG § 50. Die Gründe für eine Ausweisung sind im § 51 AufenthG klar definiert. Wurde das Aufenthaltsrecht entzogen, so geht dies sehr oft einher mit einem Wiedereinreiseverbot. Dies trifft besonders auf Ausländer zu, bei denen man von einer öffentlichen Bedrohung für Deutschlands Sicherheit und Ordnung ausgeht oder die freiheitliche demokratische Grundordnung gefährdet wird. Die Abschiebung oder Rückführung einer Person ist eine Zwangsmaßnahme, die ergriffen wird um die Ausreise einer ausreisepflichtigen Person durchzusetzen, wenn diese das Land nicht freiwillig verlassen will. Es gibt Staaten für die ein Abschiebeverbot vorliegt, den Einzelfall überprüft das BAMF. Die Zwangsausweisung kann nur aufgeschoben werden wenn ein sogenannter tatsächlicher, ein fehlender Pass etwa, oder ein rechtlicher, eine schwere Krankheit, Grund vorliegt. Die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung nennt man dann Duldung. Eine Duldung ist kein rechtmäßiger Aufenthalt, es wird lediglich von einer zwangmäßigen Ausreisepflicht (Abschiebung) vorübergehend abgesehen. Die Anordnung einer Abschiebehaft erfolgt nur bei einem begründeten Verdacht, die Person würde sich durch Flucht der Abschiebung entziehen. In Deutschland gibt es gerechte Gesetze und viele Strukturen. Auch das Migrationsrecht ist ein Teil davon. Fehlurteile oder eine falsche Einschätzung durch eine Behörde können aber nicht ganz ausgeschlossen werden. Nehmen Sie bei allen rechtlichen Fragen zum Thema Einwanderung unbedingt den Rat eines Anwaltes für Migrationsrecht in Anspruch.

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