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Rechtsanwälte und Kanzleien für Migrationsrecht in Saarbrücken finden

Rechtsanwälte aus Saarbrücken für das rechtliche Fachgebiet Migrationsrecht. Wählen Sie schnell und einfach einen persönlichen Anwalt für Ihren Rechtsfall.

Infos über Anwälte für Migrationsrecht in Saarbrücken
kleiner Junge versteckt sich in einem Koffer
kleiner Junge versteckt sich in einem Koffer ©freepik - mko

Das Recht und Migration

Das Migrationsrecht lässt sich in zwei Bereiche unterteilen, das Asylrecht und das Aufenthaltsrecht. Das Asylrecht kommt bei politisch verfolgten Menschen zum Tragen, die in in Deutschland um Asyl bitten. Das Aufenthaltsrecht prüft durch klare Ausschlußkriterien alle Anträge von Ausländern, die für längere Zeit in Deutschland wohnen wollen. Menschen aus sicheren Herkunftsländern oder anderen EU-Mitgliedstaaten bedürfen beispielsweise keines Asyls. Bis 2015 wurden Anträge auf Asyl für das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) in einem bewältigbaren Umfang gestellt. Mit der Flüchtlingswelle, die dann kam allerdings wurden die Kapazitäten des BAMF bis an seine Grenzen ausgereizt. Seitdem wurden Maßnahmen beschlossen und ergriffen um Asylanträge besser prüfen zu können und auch um Straftäter zu erkennen, die illegal nach Deutschland einreisen wollten. Im Asylpaket I beschloss das Bundeskabinett unter anderem die Art und Weise der Verteilung, Verwaltung und Abschiebung von Flüchtlingen. Die Einstufung von Albanien, Montenegro und Kosovo als sichere Herkunftsstaaten hatte Einfluss auf Asylverfahren und Abschiebungen von Asylbewerbern aus diesen Ländern. Seit 2017 gibt es weitere Gesetze. Laut § 47 Abs. 1b AsylG können die Bundesländer alle Asylsuchenden zu einem bis zu 24 Monate dauernden Aufenthalt in einer Aufnahmeeinrichtung verpflichten, bis über ihren Antrag entschieden wurde. Ein Anwalt für Migrationsrecht in Saarbrücken kennt die aktuelle Rechtslage und kann daraus Ihre derzeitigen Rechte ableiten und Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen.

Ein kurzer Überblick über das Aufenthaltsrecht

Auch ohne politische Verfolgung wählen Menschen Deutschland als ihren neuen Aufenthaltsort. Je nachdem ob man aus einem EU-Mitgliedsstaat kommt oder nicht, stellen sich rechtliche Fragen und Probleme. Ist man kein EU-Bürger, so ist ein Aufenthaltstitel für Deutschland Voraussetzung, wenn man sich für längere Zeit im Land aufhalten will. Aufenthaltstitel kennt man u.a. als Visum oder Aufenthaltserlaubnis, auch die Blaue Karte EU oder die ICT-Karte sind, wie die Erlaubnis zum Daueraufenthalt, Aufenthaltstitel. Auch Asylanten bedürfen übrigens eines Aufenthaltstitels um nicht ausgewiesen zu werden. Ein Aufenthaltstitel wird ausschließlich zu einem bestimmten Zweck erteilt. Die Voraussetzung für einen Aufenthaltstitel benennt das Aufenthaltsgesetz genau: Ausbildung (§§ 16-17 AufenthG) Erwerbstätigkeit (§§ 18 ff. AufenthG) völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe (§§ 22-26, 104a, 104b AufenthG) Familiennachzug (§§ 27-36 AufenthG) besondere Aufenthaltsrechte (§§ 37-38a AufenthG) Eine Aufenthaltserlaubnis ist je nach Grund der Einreise mit unterschiedlich langen Fristen und Vorschriften ausgestellt. Die Bedingungen, die erfüllt werden müssen um einen unbefristeten Aufenthaltstitel zu erhalten sind streng geregelt. Neben einer bereits seit fünf Jahren bestehenden Aufenthaltsgenehmigung ist unter anderem ein gesicherter Lebensunterhalt notwendig, sowie eine ausreichende Krankenversicherung. Des Weiteren wird vorausgesetzt, dass der Hauptwohnsitz in der Stadt ist, in welcher man den Antrag stellt. Die örtliche Ausländerbehörde ist zuständig für die Erteilung von Aufenthaltstiteln. Haben Sie Probleme oder Fragen zu Einzelfällen, so ist ebenfalls die örtliche Ausländerbehörde, oder auch das BAMF der richtige Ansprechpartner. Die Verlängerung eines Aufenthaltstitels wird nur gewährt, wenn die urspünglichen Voraussetzungen noch Gültigkeit haben. Allerdings wird darauf geachtet, dass der Antragsteller ordnungsgemäß an einem Integrationskurs teilgenommen hat. Ist ein Ausländer nicht im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels, so muss er lt. § 50 AufenthG das Land verlassen. Die Gründe für eine Ausweisung sind im § 51 AufenthG klar definiert. Oft geht eine Ausweisung mit einem Wiedereinreiseverbot einher. Dies betrifft vor allem Ausländer, die die öffentliche Sicherheit bedrohen oder auf irgendeine Art den Interessen Deutschlands schaden. Auch notfalls mit Gewalt wird dann, durch staatliche Behörden, der Ausreisezwang durchgesetzt. Es gibt Staaten für die ein Abschiebeverbot vorliegt, den Einzelfall überprüft das BAMF. Nur zwei Dinge können eine Abschiebung dann verzögern, nämlich ein rechtlicher oder tatsächlicher Grund. Die Person befindet sich dann laut Rechtsgrundlage § 60a Absatz 2 bis 4 Aufenthalts-Gesetz (AufenthG) im Zustand der Duldung. Diese Frist ist jedoch kein rechtmäßiger Aufenthalt und zögert die Ausreisepflicht lediglich hinaus. Die Anordnung einer Abschiebehaft erfolgt nur bei einem begründeten Verdacht, die Person würde sich durch Flucht der Abschiebung entziehen. In Deutschland sind viele Dinge gut geregelt. Auch im Migrationsrecht trifft dies zu. Jedoch kann im Einzelfall eine falsche Bewertung der Situation nicht ausgeschlossen werden. Nutzen Sie mit anwaltssuche.de die kostenfreie Kontaktaufnahme bei allen rechtlichen Fragen zum Thema Migration.

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