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Rechtsanwälte und Kanzleien für Baurecht in Bonn finden

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Rechtsanwälte im 40 km Umkreis
Rechtsanwalt Klaus Knips Rösrath
Rechtsanwalt Klaus Knips
RKR Dr. Remaklus, Knips & Runkel Rechtsanwälte
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Hauptstraße 278, 51503 Rösrath
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Entfernung 24,21km
Infos über Anwälte für Baurecht in Bonn
Baurecht
Baurecht ©freepik - mko

Das Baurecht

Schlüsselübergabe neues EigenheimSchlüsselübergabe neues Eigenheim Informationen über Rechte beim Bau findet man hauptsächlich im Baugesetzbuch (BauGB) Weitere relevante Gesetze sind etwa das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), die BauNVO, BaustellV, das BauFordSiG oder auch das BauStiftG. Das Baurecht wird in zwei Bereiche aufgeteilt, dem öffentlichen und dem privaten Baurecht. Das öffentliche Baurecht umfasst die Bereiche Bauordnungsrecht, Bauplanungsrecht und Einschränkungen der Baufreiheit. Die gesetzlichen Regelungen des öffentlichen Baurechts sind überwiegend im Baugesetzbuch zu finden. Die Bauleitplanung und die Erstellung eines Flächennutzungsplanes durch die Gemeinde ist ein wichtiger Punkt des Baurechts. Der Flächennutzungsplan ist wichtig, da er künftige bauliche Planungen darlegt, wie etwa den Bau eines neuen Einkaufszentrums oder eines Wohngebietes. Die Gemeinde ist auch gesetzlich verpflichtet ein Neubaugebiet sachgerecht zu erschließen. Die Erschließungskosten sind mit den jeweiligen Grundstückseignern zu teilen. Neben der Sanierung von alten Stadtvierteln regelt das Baugesetzbuch durch Sondervorschriften auch den Schutz der Landschaft an den Außengrenzen der Gemeinde. Die Bauaufsichtsbehörde genehmigt Baupläne und kontrolliert die Einhaltung allgemeiner Bauvorschriften. Welche Schritte kann man unternehmen, wenn man die Baugenehmigung der Gemeinde nicht erhält? Ein Anwalt für Baurecht unterstützt seinen Mandanten gern bei allen Fragen und Schwierigkeiten, die baurechtlich anfallen können.

Wie geht es weiter wenn die behördliche Bauaufsicht den Bauplan genehmigt hat?

ein Mann hält einen Schlüssel in Nahaufnahmeein Mann hält einen Schlüssel in Nahaufnahme Die Behörde hat den Bau genehmigt, nun geht es vorwiegend um privates Baurecht. Unter das private Baurecht fallen nun alle Verträge des Bauherren mit den unterschiedlichen Gewerken. Einer genauen Überprüfung sollte der Bauherr besonders der Architektenvertrag unterziehen, denn diverse Details können ihn viele tausende Euro kosten. Häufig führt eine unklare oder missverständliche Leistungsbeschreibung in Verträgen und Vertragsklauseln zu Ärger und Streit. Auch die Durchführung der handwerklichen Arbeiten kann unzufriedenstellend erfolgen, oder bei Lieferverzug, die ganze Baustelle lahm legen. Immer wieder kommt es auch vor, dass eine Baufirma Insolvenz beantragen muss und überhaupt keine Arbeit oder Material mehr liefern kann. Treten Probleme am Bau auf, führt dies fast unweigerlich zu einer Bauverzögerung und weiteren kostspieligen Konsequenzen. Gezielte Unterstützung kann hier von einem Anwalt für Baurecht in Bonn kommen.

Die Bauabnahme – worauf ist zu achten?

Baugutachter und Ingenieur machen eine BauabnahmeBaugutachter und Ingenieur machen eine Bauabnahme Die Bauabnahme beschließt, durch eine gemeinsame Begehung, ein Bauprojekt. Diese Bauabnahme hat weitreichende juristische Folgen. Die erbrachten Leistungen werden anerkannt und die Beweislast für Mängel liegt von nun an beim Bauherrn. Die Gewährleistungsfrist der Baufirmen beginnt. Auch der Gefahrenübergang tritt ein und der Eigentümer trägt nun die Verantwortung.

Informationen über Baumängel und das Abnahmeprotokoll

Prüferin deutet auf Mängel an der BaustellePrüferin deutet auf Mängel an der Baustelle Von Baumängeln spricht man, wenn vertraglich vereinbarte Arbeit nicht oder nur fehlerhaft ausgeführt wurde. Wegen oben genannten Konsequenzen für den Bauherrn darf eine Bauabnahme nicht unterschrieben werden, wenn Mängel festgestellt wurden. Aus diesem Grund ist es ratsam ein Abnahmeprotokoll zu erstellen und auszufüllen. In diesem Protokoll werden alle Mängel niedergeschrieben und am besten auch fotografisch festgehalten. Das Abnahmeprotokoll kann formlos erstellt werden.

Unbedingt sollten jedoch folgende Informationen enthalten sein:

  • Die Teilnehmer der Begehung
  • Datum und Ort der Bauabnahme
  • Name des Bauherrn
  • Adresse der Baustelle
  • Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
  • Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
  • Beginn und Fertigstellung der Leistung
  • die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
  • Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
  • eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
  • die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn

Rat durch einen Bausachverständigen

Gruppe von BausachverständigenGruppe von Bausachverständigen Es empfiehlt sich auch einen Bausachverständigen hinzuzuziehen. Ist dies nicht möglich, so nimmt man sicherheitshalber auch Dinge auf, bei denen man sich nicht sicher ist ob sie mangelhaft sind. So kann der Sachverständige auch noch zu einem späteren Zeitpunkt diese Punkte einschätzen. Kabel und Rohre können später nicht mehr kontrolliert werden da sie vom Putz oder Estrich verdeckt werden. Am besten werden sie also direkt nach ihrer Fertigstellung abgenommen. Als Bauabnahme gelten auch folgende Handlungen: Der Bauherr reagiert nicht auf die Ankündigung der Bauabnahme und erscheint auch nicht zum Termin. Der bereits vor Abnahme erfolgte Einzug ins Haus oder in die Eigentumswohnung. Die Schlussrate wurde bereits vor Abnahme überwiesen.

Welche Mängel treten auf und wie kann eine Mängelbeseitigung aussehen

Bauarbeiter bei der Herstellung von OrtbetonBauarbeiter bei der Herstellung von Ortbeton Es gibt Klassiker unter den Baumängeln. Werden Baustoffe nicht exakt nach Vorgabe verarbeitet führt dies oft zu Rissen im Mauerwerk oder im Putz. Die Fenster können falsch montiert worden sein, denn es gibt eine Außen- und eine Innenseite der Fenster. Der Keller ist undicht durch Planungs- oder Materialfehler, oder das Dach ist für Feuchtigkeit anfällig wegen eines mangelhaft ausgeführten Dämmaufbaus. Ein grober Fehler sind auch fehlerhaft gesetzte Dehnungsfugen, die im Estrich zu Rissen führen. Wird die Lüftungsanlage nicht ordentlich eingebaut, so kann dies zu Feuchtigkeit in den Wänden führen. Manch einer dieser Mängel kann durch viel Präsenz eines aufmerksamen Bauherrn auf der Baustelle vermieden werden.

Wie geht man nun als Bauherr vor wenn man einen Baumängel entdeckt?

Demontage fehlerhafter DeckenpaneleDemontage fehlerhafter Deckenpanele Ein grober Fehler wäre es, wenn der Bauherr den Mängel selbst zu reparieren versuchte. Stattdessen sollte der Mängel mit einem Foto als Beweismaterial festgehalten werden. Per Einschreiben ist dann eine schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung an den zuständigen Handwerker oder das Bauunternehmen zu stellen. Die Bezahlung der Arbeitsleistung darf in angemessener Höhe ausgesetzt werden. Lässt das Bauunternehmen die Frist ungenutzt verstreichen, so muss ihm eine Nachfrist gesetzt werden. Nützt der Handwerker auch diese zweite Fristsetzung nicht zur Behebung des Mängels, so kann der Bauherr vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern und einen anderen Handwerker mit der Erledigung beauftragen. Bei einem Bauvorhaben geht es immer um viel Geld, deshalb sollte jeder Bauherr die Verträge im Vorfeld von einem Anwalt prüfen lassen, der sich auf Baurecht spezialisiert hat. Die Kontaktaufnahme mit einem Anwalt für Baurecht in Bonn über anwaltssuche.de ist unverbindlich und kostenfrei.

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