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Hier finden Sie kompetente Rechtsanwälte für Baurecht in Aachen

Rechtsanwälte aus Aachen für das rechtliche Fachgebiet Baurecht. Wählen Sie schnell und einfach einen persönlichen Anwalt für Ihren Rechtsfall.

Infos über Anwälte für Baurecht in Aachen
Baurecht
Baurecht ©freepik - mko

Das Baurecht

Unterschrift BauvertragUnterschrift Bauvertrag Im Baurecht kommen neben dem BauGB viele weitere Gesetzestexte zur Anwendung. Weitere relevante Gesetze sind etwa das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), die BauNVO, BaustellV, das BauFordSiG oder auch das BauStiftG. Das Baurecht handelt von privatrechtlichen und öffentlich rechtlichen Gesetzen. Das öffentliche Baurecht befasst sich vorwiegend mit den gesetzlichen Regelungen wer, wo und unter welchen Voraussetzungen bauen darf. Das Regelwerk für öffentliches Baurecht nennt sich Baugesetzbuch kurz BauGB. Die Bauleitplanung und die Erstellung eines Flächennutzungsplanes durch die Gemeinde ist ein wichtiger Punkt des Baurechts. Im Flächennutzungsplan wird dargestellt, wo die Gemeinde z.B. Grünflächen, Wohn- oder Industriegebiete ausweisen will. Auch die Verpflichtung der Gemeinde ein Neubaugebiet zu erschließen ist gesetzlich geregelt. Die Erschließungskosten sind mit den jeweiligen Grundstückseignern zu teilen. Neben der Sanierung von alten Stadtvierteln regelt das Baugesetzbuch durch Sondervorschriften auch den Schutz der Landschaft an den Außengrenzen der Gemeinde. Über die Baugenehmigung entscheidet die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Sie ist auch für die Abnahme des Gebäudes nach Fertigstellung zuständig. Manchmal verweigert die Gemeinde auch die Erteilung der Baugenehmigung. Die Begleitung eines Anwalts für Baurecht in schwierigen baurechtlichen Angelegenheiten erleichtert den Weg zum Eigenheim meist beträchtlich.

Die nächsten Schritte nach der erteilten Baugenehmigung

ein Mann hält einen Schlüssel in Nahaufnahmeein Mann hält einen Schlüssel in Nahaufnahme Der Bau ist genehmigt, nun geht es um die Bauverträge. Im privaten Baurecht sind alle Vertragsverhältnisse des Bauherren mit den bauausführenden Unternehmen geregelt. Einer genauen Überprüfung sollte der Bauherr besonders der Architektenvertrag unterziehen, denn diverse Details können ihn viele tausende Euro kosten. Wird auf die Leistungsbeschreibung bei Vertragsunterschrift nicht genug Augenmerk gelegt, so kann dies zu Missverständnissen und Ärger führen. Während der Bauphase gibt es auch Gewerke die nicht leisten oder nur eine mangelhafte Arbeit ausführen. Immer wieder es auch vor, dass eine Baufirma die Leistungen nicht erbringen kann, da sie nicht mehr liquide ist. Gibt es Schwierigkeiten während der Bauphase, so ergibt sich daraus meist eine spätere Fertigstellung sowie ungeplante Kosten und Vertragsstrafen. Holen Sie sich rechtzeitig den Rat eines versierten Anwalts für Baurecht in Aachen und vermeiden Sie damit noch größeren Schaden.

Das Wichtigste über die Bauabnahme

Architekt und Bauherr lesen in einem BauplanArchitekt und Bauherr lesen in einem Bauplan Die Bauabnahme beschließt, durch eine gemeinsame Begehung, ein Bauprojekt. Die rechtlichen Auswirkungen sind erheblich. Die erbrachten Leistungen werden anerkannt und die Beweislast für Mängel liegt von nun an beim Bauherrn. Ab jetzt ist die Baufirma fünf Jahre lang in einer Gewährleistungspflicht. Es tritt auch der sogenannte Gefahrenübergang ein, was bedeutet, dass von nun an der Eigentümer selbst für z.B. Sturmschäden in der Verantwortung ist.

Baumängel und Abnahmeprotokoll

Herstellung eine Baumägelprotokolls durch FrauHerstellung eine Baumägelprotokolls durch Frau Von Baumängeln spricht man, wenn vertraglich vereinbarte Arbeit nicht oder nur fehlerhaft ausgeführt wurde. Wegen oben genannten Konsequenzen für den Bauherrn darf eine Bauabnahme nicht unterschrieben werden, wenn Mängel festgestellt wurden. Um hier ganz sicher zu gehen, ist ein Abnahmeprotokoll unumgänglich. In diesem Protokoll werden alle Mängel niedergeschrieben und am besten auch fotografisch festgehalten. Es gibt keine Vorschriften wie ein Abnahmeprotokoll auszusehen hat.

Wesentliche Punkte sind:

  • Die Teilnehmer der Begehung
  • Datum und Ort der Bauabnahme
  • Name des Bauherrn
  • Adresse der Baustelle
  • Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
  • Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
  • Beginn und Fertigstellung der Leistung
  • die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
  • Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
  • eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
  • die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn

Bausachverständige für bebaute Grundstücke

Gruppe von BausachverständigenGruppe von Bausachverständigen Durch einen anwesenden Bausachverständigen kann die Sicherheit, alle vorhandenen Mängel zuverlässig zu erkennen, erhöht werden. Auch wenn unklar ist, ob es sich um einen Mängel handelt sollte dieser aufgenommen werden. Ein Sachverständiger kann dann zu einem späteren Zeitpunkt seine fachmännische Einschätzung abgeben. Schwierig zu beurteilen sind am Bauende leider ausgeführte Arbeiten, die nicht mehr sichtbar sind, wie z.B. verlegte Heizungsrohre oder elektrische Kabel. In diesen Fällen sollte deshalb eine Abnahme sofort nach der Fertigstellung der jeweiligen Leistung erfolgen. Als Bauabnahme gelten auch folgende Handlungen: Das Nichterscheinen des Bauherrn zum Abnahmetermin ohne Angabe von Gründen. Der Bezug des Neubaus vor der Abnahme. Ein gewährtes Trinkgeld für die Handwerker oder die schon getätigte Überweisung der Schlussrate.

Baupfusch – die häufigsten Mängel und ihre Beseitigung

Bagger in einer BaugrubeBagger in einer Baugrube Es gibt typische Baumängel nach denen man Ausschau halten sollte. Werden Baustoffe nicht exakt nach Vorgabe verarbeitet führt dies oft zu Rissen im Mauerwerk oder im Putz. Der Einbau der Fenster wurde nachlässig ausgeführt oder sie wurden verkehrt, also z. B. die Innen- und Außenseite verwechselt, eingebaut. Der Keller ist undicht durch Planungs- oder Materialfehler, oder das Dach ist für Feuchtigkeit anfällig wegen eines mangelhaft ausgeführten Dämmaufbaus. Ein grober Fehler sind auch fehlerhaft gesetzte Dehnungsfugen, die im Estrich zu Rissen führen. Eine unsachgemäße Installation der Lüftungsanlagen kann zu Feuchtigkeit im Mauerwerk führen. Viele Fehler können vermieden werden, wenn der Bauherr auf der Baustelle oft anzutreffen ist.

Wie muss der Bauherr handeln, wenn er einen Fehler entdeckt?

Ausrichten von schiefen WändenAusrichten von schiefen Wänden Auf keinen Fall sollte man selbst versuchen den Fehler zu beheben! Der erste Schritt ist die Dokumentation durch Fotos als Beweismaterial oder einem neutralen Zeugen wie einem Sachverständigen. Anschließend muss dann eine schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung erfolgen. Rechtens ist es, wenn der Bauherr bis zur Beseitigung des Mängels einen Teil der zu entrichtenden Rechnung vorübergehend einbehält. Lässt das Bauunternehmen die Frist ungenutzt verstreichen, so muss ihm eine Nachfrist gesetzt werden. Als letzte Alternative bleibt dem Bauherrn, bei weiterer Leistungsverweigerung des Handwerkers, die Kürzung der Rechnung oder sogar der Rücktritt vom Vertrag und die Beauftragung eines anderen Handwerkers um den Mängel zu beheben. Ein von Ihnen beauftragter Anwalt für Baurecht nützt auch alternative Verfahren der Konfliktlösung, wie z.B. das Schiedsgericht, das Schiedsgutachten oder die Mediation. Nützen Sie mit anwaltsuche.de die kostenfreie Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt für Baurecht in Aachen

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