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Rechtsanwalt für Internetrecht in Saarbrücken: Den richtigen Anwalt für Ihr Rechtsproblem finden.

Rechtsanwälte aus Saarbrücken für das rechtliche Fachgebiet Internetrecht. Wählen Sie schnell und einfach einen persönlichen Anwalt für Ihren Rechtsfall.

Infos über Anwälte für Internetrecht in Saarbrücken
Programmierer am Arbeitsplatz
Programmierer am Arbeitsplatz ©freepik - mko

Viele Rechtsbereiche berühren das Internet

Das Internet wird u.a. genutzt als Supermarkt, Verkaufsplattform, Auktionshaus, Informationsdienst, Datenquelle, Musikladen, Filmverleih oder Beratungsportal und mindestens ebenso zahlreich sind die Gesetze die Anwendung finden. Rechtsgebiete wie das Urheberrecht und das Wettbewerbsrecht kommen hier zur Anwendung, aber auch Markenrecht und das AGB-Recht werden bemüht. Gesetzliche Regelungen sind dem Laien oft nicht bekannt. Eine eigene Website zu erstellen kann schon fehlerhaft beginnen. Lange nicht jedem ist bewusst, dass AGBs und Impressum Bestandteil einer Website sein müssen. Zusätzlich ist darauf zu achten, dass sie möglichst genau auf das Unternehmen abgestimmt werden. Das schafft Vertrauen auf beiden Seiten. Es mag sinnvoll erscheinen auf fremde AGBs zurückzugreifen. Schnell kann man sich so jedoch Ärger einhandeln. Oder die AGBs passen nicht für das eigene Geschäftsmodell. Das Kopieren fremder AGBs ohne Zustimmung der Urhebers, führt zur Verletzung des Urheberrechtes. Am besten Sie legen die AGBs vorab einem Saarbrückener Anwalt zur Prüfung vor.

Internetabmahnung

Zum großen Schreckgespenst im Internet ist inzwischen das Wort Abmahnung geworden. Häufig wird sogar von Abmahnwellen gesprochen oder auch von Abmahnanwälten. Bei einer Abmahnung wird auf ein Fehlverhalten hingewiesen und mit Strafen gedroht. Eine Abmahnung soll Streitigkeiten außergerichtlich klären. In den häufigsten Fällen handelt es sich um Verstöße gegen das Markenrecht oder auch das Urheberrecht. So darf ein Newsletter per E-Mail nur nach Zustimmung des Empfängers zugesandt werden. Man hätte mit der Zusendung bereits wettbewerbswidrig gehandelt. Um eine Abmahnung zu vermeiden, muss vor Versendung von Newslettern oder Werbung das schriftliche Einverständnis des Empfängers vorliegen. Gerne wird hierfür das Double-Opt-In Verfahren angewendet. In jeder E-Mail muss der Empfänger außerdem die Möglichkeit haben, sich jederzeit aus dem aktuell bestehenden Verteiler wieder auszutragen. Zusätzlich ist darauf zu achten, dass jede E-Mail ein Impressum enthalten muss. Eine Missachtung kann zu rechtlichen Schritten gegen den Versender führen. Diese Vorgaben gelten für bestehende Geschäftsbeziehungen nur in eingeschränkter Form. Denn hier ist eine per E-Mail übermittelte Werbung zulässig. Es muss aber stets möglich sein der Werbung, bzw. dem Newsletter widersprechen zu können. Zusätzlich muss das beworbene Produkt zum jeweiligen Geschäft des Werbenden passen. Eine Kosmetikerin, die Werbung für Inneneinrichtung macht, wiederspräche also dieser Richtlinie.

Filesharing und das Urheberrechtsgesetz

Internet-Tauschbörsen ermöglichen das Teilen von Daten meist in Bild-, Text-, oder Videoform. Prinzipiell ist dies gesetzlich erlaubt. Ist man selbst der Urheber der Daten, so darf man sie natürlich teilen, oder es gibt keine Urheberrechte auf die fremden Daten, auch dann dürfen sie geteilt werden. Schriften der Literatur, der Wissenschaft oder auch künstlerische Werke fallen unter den Schutz des Urheberrechtsgesetz (UrhG). Sie gelten lt. UrhG § 2 Abs. 2 zu den „persönlichen geistigen Schöpfungen“. Das Urheberrecht besteht automatisch und bedarf keiner Beantragung. Es gilt ein Leben lang und noch 70 Jahre über den Tod hinaus. Fremdnutzung kann der Urheber durch z.B. Lizenzen genehmigen. Mit Ende der 70-jährigen Schutzfrist wird das Werk dann „gemeinfrei“. Damit ist gemeint, dass ab nun jeder Interessierte das Werk ohne Zahlungsverpflichtung oder Genehmigung verwenden darf. Diese Regelungen sind auch für das Filesharing anzuwenden. Dieses Teilen wird unter anderem durch Torrentseiten ermöglicht. Filesharing-Clients entschlüsseln die Daten und ermöglichen so ein Herunterladen. Wie bereits erwähnt gilt auch hier das Urheberrecht. Ohne Genehmigung des Urhebers Daten zu teilen oder zu verbreiten ist also verboten und strafbar. Dem Urheber entstehen dadurch nämlich mitunter enorme Gewinneinbußen. Er muss auf Einnahmen durch Eintritt oder den Kauf von DVD oder CD unfreiwillig verzichten. Anwälte oder Unternehmen werden also angestellt bzw. beauftragt solche Rechtsüberschreitungen zu ahnden. Wenden auch Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Internetrecht. Durch ihn kommen Sie zu Ihrem Recht und zur Begleichung Ihres durch Filesharing entstandenen Verlustes. Filesharing gibt es auch in Familien und die Gerichte müssen sich damit auseinandersetzen. Haften die Eltern oder ihre Kinder? Eltern sind verpflichtet sich auch nachträglich um Aufklärung zu kümmern wer in ihrer Familie für das illegale Filesharing verantwortlich ist, wenn sie es nicht selbst begangen haben, so ein Urteil des BGH vom 30. März 2017. Können sie nicht namentlich nachweisen welches ihrer Kinder diese illegale Handlung vollzogen hat, so werden die Eltern selbst zur Haftung herangezogen. Von Ehepartnern könne jedoch keine gegenseitige Überwachung gefordert werden lautet ein BGH-Urteil vom 06. Oktober 2016. Kann man einen unbekannten Dritten als Täter nicht ausschließen, kann der Anschlussinhaber für ein illegales Download nicht zur Haftung herangezogen werden. Wird man des Filesharings abgemahnt ist es wichtig sich unbedingt bald den Rat eines Anwaltes für Internetrecht einzuholen. Abmahnungen sind mit Fristen versehen, die es einzuhalten gilt. Ihr Anwalt wird dann für Sie die Überprüfung des Falles sowie die Richtigkeit über Fristsetzung und Schadensersatz in seine Hand nehmen. Ohne anwaltliche Beratschlagung sollte auch keine Unterschrift auf einer strafbewehrten Unterlassungserklärung geleistet werden, da diese als Einverständnis gewertet werden würde. Nehmen Sie den Rat eines Anwaltes für Internetrecht in Anspruch.

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