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Anwälte und Kanzleien für Internetrecht in Gelsenkirchen finden

Rechtsanwälte aus Gelsenkirchen für das rechtliche Fachgebiet Internetrecht. Wählen Sie schnell und einfach einen persönlichen Anwalt für Ihren Rechtsfall.

Infos über Anwälte für Internetrecht in Gelsenkirchen
Symbolbild Onlinetechnologien
Symbolbild Onlinetechnologien ©freepik - mko

Das Recht und das Internet

Das Onlinerecht ist kein eigenes Rechtsgebiet, es ist vielmehr eine Verknüpfung zahlreicher gesetzlicher Vorgaben. So geht es z.B. um die AGBs, den Wettbewerb, Abmahnungen oder Datenschutz bis hin zu Influencer Werbung im E-Commerce und der Vermeidung von Schleichwerbung. Ein Laie tut sich bei all den rechtlichen Anordnungen schwer. Schon vor Beginn einer eigenen Online Plattform kann man rechtliche, folgenschwere Fehler begehen. So benötigt jedes Unternehmen selbstverständlich seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ein Impressum. Zusätzlich ist darauf zu achten, dass sie möglichst genau auf das Unternehmen abgestimmt werden. Das alles soll für Klarheit bei Interessenten sorgen. Das Übernehmen von fremden AGBs scheint in manchen Fällen verlockend einfach und unkompliziert. Unzulässige Klauseln könnten jedoch eine Abmahnung provizieren. Es kann auch sein, dass die AGBs nicht für die eigene Firmenidee funktionieren. Zusätzlich begeht man durch die Kopie auch eine Urheberrechtsverletzung. Lassen Sie sich im Zweifelsfall lieber anwaltlich beraten.

Was hat es mit der Internetabmahnung auf sich?

Immer öfter hört man von Internetabmahnungen. Von regelrechten Abmahnwellen und sogenannten Abmahnanwälten wird inzwischen gesprochen. Bei einer Abmahnung wird auf ein Fehlverhalten hingewiesen und mit Strafen gedroht. Abmahnungen sollen vornehmlich die Gerichte entlasten durch außergerichtliche Streitbeilegung. Die häufigsten Verstöße geschehen wider dem Markenrecht, Urheberrecht oder das Wettbewerbsrecht. Nur wenn der Adressat vorher dem Erhalt von Newslettern explizit zugestimmt hat ist die Zusendung dieser auch rechtens. Ohne diese Zustimmung beginge man einen Verstoß gegen das Wettbewerbsgesetz. Korrekter Weise hätte das Einverständnis des Empfängers vorher schriftlich eingeholt werden müssen. Hierfür wird meist das Double-Opt-In Verfahren genutzt. Selbstverständlich muss dem Newsletterabonnenten jederzeit die Gelegenheit gegeben werden sich aus der Verteilerliste wieder auszutragen. Ebensowichtig ist das Impressung im Anhang einer jeden E-Mail. Beides ist also wichtiger Bestandteil und ein Fehlen könnte abgemahnt werden. Hier gibt es jedoch Einschränkungen, denn bei bereits bestehenden Kontakten gelten diese Bedingungen nicht in vollem Umfang. Denn hier ist eine per E-Mail übermittelte Werbung zulässig. Es muss aber stets möglich sein der Werbung, bzw. dem Newsletter widersprechen zu können. Außerderm darf nur ein Produkt des eigenen Gewerbes beworben werden. So darf eine Gärtnerei beispielsweise keine Werbung für Versicherungen bewerben.

Filesharing und das Gesetz

Internet-Tauschbörsen ermöglichen das Teilen von Daten meist in Bild-, Text-, oder Videoform. Prinzipiell ist dies gesetzlich erlaubt. Dies bedingt aber, dass man entweder selbst der Urheber der Daten ist, oder niemand anderes die Urheberrechte beantragt hat. Schriften der Literatur, der Wissenschaft oder auch künstlerische Werke fallen unter den Schutz des Urheberrechtsgesetz (UrhG). Im Gesetzestext des UrhG § 2 Abs. 2 werden sie als „persönliche geistige Schöpfungen“ beschrieben. In Deutschland hat der Urheber das Urheberrecht auf sein Werk automatisch und behält dies auch sein ganzes Leben und noch 70 Jahre über seinen Tod hinaus. Der Urheber kann jedoch durch Lizenz- oder Nutzungsverträge eine Fremdnutzung erlauben. Sind auch die 70 Jahre nach Tod des Urhebers vergangen wird die Schöpfung dann „gemeinfrei“. Somit ist es ab diesem Zeitpunkt für jedermann frei zugänglich. Auch für das Filesharing gelten diese Richtlinien. Dieses Teilen wird unter anderem durch Torrentseiten ermöglicht. Sie entschlüsseln die Daten und stellen sie den Kunden bereit. Auch Filesharing ist also diesen urheberrechtlichen Bedingungen unterworfen. Man macht sich deshalb strafbar, wenn man diese Daten ohne Lizenz oder Genehmigung herunterlädt bzw. mit anderen teilt. Dies ist verständlich, da der Urheber mit der Vergabe von Lizenzen Geld verdient, welches ihm fehlt, wenn für die Nutzung sträflicherweise nicht bezahlt wird. Für ein kostenlos heruntergeladenes Lied kann man sich so manchen CD-Kauf sparen. Spezialisierte Unternehmen und Anwälte werden gezielt auf solche Urheberrechtsverletzungen angesetzt. Vertrauen Sie sich deshalb einem Anwalt für Internetrecht an und schützen sich so vor Missbrauch. Durch Abmahnung wegen Filesharings kann der entstandene Schaden geahndet werden und der Anwalt sorgt so für eine Entschädigigung des entstandenen Schadens. Häufig müssen sich Gerichte auch mit illegalem Filesharing in der Familie auseinandersetzen. Gibt es eine elterliche Haftung? Eltern müssen auch nachträglich versuchen herauszufinden wer ihrer Kinder illegales Filesharing begangen hat, so urteilte am 30. März 2017 der BGH. Finden sie heraus, dass ihr Kind die Straftat begangen hat, sind sie verpflichtet seinen Namen zu nennen, ansonsten haften sie selbst Eine gegenseitige Überwachung der Ehepartner wird lt. einem BGH Urteil vom 06. Oktober 2016 nicht gefordert. Leugnen beide Partner die Straftat, so kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein fremder Dritter den Anschluß missbräuchlich benutzt hat und der Anschlußinhaber kann in diesem Fall nicht haftbar gemacht werden. Bekommt man eine Abmahnung wegen Filesharing wendet man sich am besten sehr zeitnah an einen Anwalt für Internetrecht. Jede Abmahnung beinhaltet eine zeitliche Fristsetzung innerhalb der reagiert werden muss. Der kontaktierte Anwalt wird für Sie den Fall fachkundig prüfen. Ohne anwaltlichen Rat eine Abmahnung zu unterschreiben kommt einem Eingeständnis gleich. Ein Anwalt für Internetrecht wird zu einer modifizierten Unterlassungserklärung raten und diese für Sie formulieren.

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