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Einen Anwalt für Internetrecht in Ingolstadt auf Anwaltssuche finden

Rechtsanwälte aus Ingolstadt für das rechtliche Fachgebiet Internetrecht. Wählen Sie schnell und einfach einen persönlichen Anwalt für Ihren Rechtsfall.

Infos über Anwälte für Internetrecht in Ingolstadt
junge Frau streamt Musik
junge Frau streamt Musik ©freepik - mko

Das Recht und das Internet

Das Internet wird u.a. genutzt als Supermarkt, Verkaufsplattform, Auktionshaus, Informationsdienst, Datenquelle, Musikladen, Filmverleih oder Beratungsportal und mindestens ebenso zahlreich sind die Gesetze die Anwendung finden. Meist handelt es sich um das Marken- oder Namenrecht, das AGB-Recht oder das Wettbewerbsrecht und natürlich das Urheberrecht. Die vielen rechtlichen Bestimmungen sind für Nichtjuristen kaum zu überblicken. Eine häufige Fehlerquelle mit weitreichenden Folgen ist bereits die Erstellung der Website selbst. Zwingend erforderlich sind zum Beispiel das Impressum und auch die AGBs. Zusätzlich ist darauf zu achten, dass sie möglichst genau auf das Unternehmen abgestimmt werden. Das alles soll für Klarheit bei Interessenten sorgen. Am einfachsten erscheint es da, sich eines Vordruckes für AGBs zu bedienen. Unzulässige Klauseln könnten jedoch eine Abmahnung provizieren. Die AGBs beinhalten für die eigene Website falsche Formulierungen und führen so schnell zu Abmahnungen. Kopierte AGBs von einem fremden Verfasser, ohne dessen Einwilligung zur Kopie, verletzen das Urheberrecht. Rechtssicherheit bietet dabei ein Anwalt für Internetrecht in Ingolstadt

Internetabmahnung

Das Wort Abmahnung gewinnt immer mehr an Bedeutung. Die Rede ist hier sogar von Abmahnwellen. Unter einer Abmahnung versteht man die Aufforderung an eine Person, ein bestimmtes rechtswidriges Verhalten umgehend zu unterlassen. Ein Prozess vor Gericht soll durch die Abmahnung umgangen werden. In den meisten Fällen hat man gegen das Marken- oder Urheberrecht verstoßen. Klassisch ist das Beispiel eines zugesandten Newsletters via E-Mail ohne das vorherige Einverständnis des Empfängers. Hier handelt es sich um unlauteren Wettbewerb. Eine schriftliche Einverständniserklärung muss also zwingend vorliegen. Um dieses Einverständnis später auch nachweisen zu können verwenden viele das Double-Opt-In Verfahren. Auch die Möglichkeit sich vom Newsletter abzumelden muss in jeder E-Mail gewährleistet sein. Wie oben bereits erwähnt ist auch ein Impressum in jeder E-Mail vonnöten. Beides ist also wichtiger Bestandteil und ein Fehlen könnte abgemahnt werden. Diese Vorgaben gelten für bestehende Geschäftsbeziehungen nur in eingeschränkter Form. Denn hier ist eine per E-Mail übermittelte Werbung zulässig. Allerdings gilt auch hier, dass der Adressat der Zusendung von Werbung jederzeit widersprechen kann. Zusätzlich muss das beworbene Produkt zum jeweiligen Geschäft des Werbenden passen. Eine Floristin, die Werbung für Bohrmaschinen macht würde dieser Vorgabe also nicht entsprechen.

Filesharing und das Gesetz

Filesharing ist das Tauschen von schöpferischen Daten via Internet. Grundsätzlich ist das nicht strafbar. Dies bedingt aber, dass man entweder selbst der Urheber der Daten ist, oder niemand anderes die Urheberrechte beantragt hat. Unter das Urheberrechtsgesetz, kurz UrhG, fallen Werke der Literatur, Wissenschaft oder Kunst. Sie gelten lt. UrhG § 2 Abs. 2 zu den „persönlichen geistigen Schöpfungen“. Es besteht ein lebenslanges, automatisches Recht auf diesen Urheberanspruch und sogar noch 70 Jahre über den Tod des Urhebers hinaus. Durch Nutzungsverträge oder Lizenzen kann der Urheber der Fremdnutzung seines Werkes zustimmen. Sind auch die 70 Jahre nach Tod des Urhebers vergangen wird die Schöpfung dann „gemeinfrei“. Jeder darf nun dieses Werk ohne Genehmigung nutzen. Auch für das Filesharing gelten diese Richtlinien. Ermöglicht wird Filesharing durch sogenannte Torrent-Seiten. Der Datentransfer geschieht dann über Filesharing Seiten, die diese Torrents entschlüsseln und ihren Kunden bereitstellen können. Wie bereits erwähnt gilt auch hier das Urheberrecht. Es ist also strafbar fremde Texte, Videos, Musikdateien o.ä. ohne Genehmigung durch den Urheber herunterzuladen oder mit anderen zu teilen. Der Urheber hat mit gewaltigen Einnahmeverlusten zu kämpfen. Der Verdienst durch verkaufte CDs, DVDs, oder Eintrittsgeldern wird dadurch drastisch verringert. Viele Urheber wenden sich darum an Anwälte oder auch an Unternehmen die sich darauf spezialisiert haben solche Straftaten aufzudecken. Geschädigte Urheber sollten sich dringend an einen Anwalt mit Fachgebiet Internet richten um sich vor Missbrauch zu schützen. Durch ihn kommen Sie zu Ihrem Recht und zur Begleichung Ihres durch Filesharing entstandenen Verlustes. Ein weiteres Problem um das sich Gerichte kümmern müssen ist das illegale Filesharing in Familien. Wer haftet in der Familie? Ein BGH-Urteil aus dem Jahr 2017 besagt, dass Eltern auch nachträglich versuchen müssen heraus zu finden, wer in der Familie illegales Filesharing begangen hat. Ist dies nicht möglich, so haften auch in diesem Fall die Eltern für ihre Kinder. Von Ehepartnern könne jedoch keine gegenseitige Überwachung gefordert werden lautet ein BGH-Urteil vom 06. Oktober 2016. Hat keiner der beiden Ehepartner die Tat begangen, so kann der Anschlussinhaber auch nicht zur Schadenshaftung genötigt werden, da ein möglicher Dritter als Täter nicht ausgeschlossen werden kann. Mit einer Abmahnung wegen Filesharing sollte man sich unbedingt einem Anwalt für Internetrecht anvertrauen. Ein weiterer Fallstrick ist auch die gesetzte Frist in einer Abmahnung, die es unbedingt einzuhalten gilt. Der Anwalt behält dies und andere Fallstricke sicher im Auge. Leisten Sie keine Unterschrift unter eine Abmahnung oder die sog. strafbewehrte Unterlassungserklärung, dies kommt einem Schuldeingeständnis gleich. Ein Anwalt für Internetrecht wird zu einer modifizierten Unterlassungserklärung raten und diese für Sie formulieren.

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