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Rechtsanwälte aus Nürnberg für das rechtliche Fachgebiet Internetrecht. Wählen Sie schnell und einfach einen persönlichen Anwalt für Ihren Rechtsfall.

Infos über Anwälte für Internetrecht in Nürnberg
Hacker hält Bitcoins in der Hand
Hacker hält Bitcoins in der Hand ©freepik - mko

Das Internetrecht

Das Internet wird u.a. genutzt als Supermarkt, Verkaufsplattform, Auktionshaus, Informationsdienst, Datenquelle, Musikladen, Filmverleih oder Beratungsportal und mindestens ebenso zahlreich sind die Gesetze die Anwendung finden. Meist handelt es sich um das Marken- oder Namenrecht, das AGB-Recht oder das Wettbewerbsrecht und natürlich das Urheberrecht. Ein Laie tut sich bei all den rechtlichen Anordnungen schwer. Eine häufige Fehlerquelle mit weitreichenden Folgen ist bereits die Erstellung der Website selbst. Denn es wird gern übersehen, dass sowohl ein Impressum als auch AGBs zwingend notwendig sind. Zusätzlich ist darauf zu achten, dass sie möglichst genau auf das Unternehmen abgestimmt werden. Je klarer die Vertragsbedingungen sind, desto mehr Vertrauen entsteht beim Kunden. Das Übernehmen von fremden AGBs scheint in manchen Fällen verlockend einfach und unkompliziert. Leider kann genau dies schnell zu Ärger führen. Das eigene Geschäftsmodell könnte unter Umständen nicht mit den AGBs übereinstimmen. Kopierte AGBs von einem fremden Verfasser, ohne dessen Einwilligung zur Kopie, verletzen das Urheberrecht. Am besten Sie legen die AGBs vorab einem Nürnberger Anwalt zur Prüfung vor.

Die Abmahnung

Immer öfter hört man von Internetabmahnungen. Die Rede ist hier sogar von Abmahnwellen. Eine Abmahnung rügt Fehlverhalten und mahnt Konsequenzen an. Ein Prozess vor Gericht soll durch die Abmahnung umgangen werden. Meistens hat man hierbei gegen geltendes Marken- oder Urheberrecht, oder auch gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Nur wenn der Adressat vorher dem Erhalt von Newslettern explizit zugestimmt hat ist die Zusendung dieser auch rechtens. Hier handelt es sich um unlauteren Wettbewerb. Richtig gewesen wäre es also vorher eine schriftliche Zustimmung des Empfängers einzuholen. Um dieses Einverständnis später auch nachweisen zu können verwenden viele das Double-Opt-In Verfahren. Der Adressat muss obendrein die Möglichkeit haben den Newsletter jederzeit abbestellen zu können. Zusätzlich ist darauf zu achten, dass jede E-Mail ein Impressum enthalten muss. Beides ist also wichtiger Bestandteil und ein Fehlen könnte abgemahnt werden. Eine kleine Erleichterung besteht hier in der Einschränkung für bereits bestehende Kontakte. Denn hier ist eine per E-Mail übermittelte Werbung zulässig. Gültig ist aber hier genauso, dass der Kunde jederzeit die Möglichkeit hat der Zusendung vom Werbung per E-Mail zu widersprechen. Es wird hier jedoch sehr Wert darauf gelegt, dass die Werbung einen direkten Bezug zum Geschäft des Versenders hat. Eine Kosmetikerin, die Werbung für Inneneinrichtung macht, wiederspräche also dieser Richtlinie.

Wann ist Filesharing gesetzeswidrig?

Über das Internet werden Daten meist in Form von Texten, Liedern oder Videos getauscht, dies nennt man Filesharing. Prinzipiell ist dies nicht verboten. Dies bedingt aber, dass man entweder selbst der Urheber der Daten ist, oder niemand anderes die Urheberrechte beantragt hat. Unter das Urheberrechtsgesetz, kurz UrhG, fallen Werke der Literatur, Wissenschaft oder Kunst. Das UrhG § 2 Abs. 2 beschreibt diese Werke mit den Worten „persönliche geistige Schöfpungen“. Ein Urheberrecht entsteht in Deutschland automatisch, gilt ein Leben lang und bis einschließlich 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Fremdnutzung kann der Urheber durch z.B. Lizenzen genehmigen. Ist der Urheber verstorben und die 70 Jahre sind verstrichen, gilt das Werk „gemeinfrei“. Alle gemeinfreien Güter können nun von jedermann ohne Genehmigung oder Zahlungsverpflichtung zu jedem beliebigen Zweck verwendet werden. Diese gesetzlichen Regelungen gelten auch für das Filesharing. Filesharing wird z.B. ermöglicht durch Torrentseiten. Sie ermöglichen den Datentransfer durch Entschlüsselung und Bereitstellung. Problematisch wird das Filesharing, wenn die geteilten Daten eben urheberrechtlich geschützt sind und nicht mit Genehmigung des Urhebers angeboten werden. Man macht sich deshalb strafbar, wenn man diese Daten ohne Lizenz oder Genehmigung herunterlädt bzw. mit anderen teilt. Dem Urheber entstehen dadurch nämlich mitunter enorme Gewinneinbußen. Der Verdienst durch verkaufte CDs, DVDs, oder Eintrittsgeldern wird dadurch drastisch verringert. Dies zwingt die Urheber durch spezialisierte Unternehmen oder Anwälte auf die Einhaltung ihrer Rechte zu pochen. Sind Sie ein leidtragender Urheber, so suchen Sie sich Unterstützung durch einen Anwalt mit Fachrichtung Internetrecht. Diese Vergehen werden dann durch den beauftragten Anwalt mit einer Abmahnung wegen Filesharing geahndet. Gerichte haben sich immer öfter auch mit Filesharing in Familien auseinanderzusetzen. Müssen Eltern ihre Kinder kontrollieren? Eltern müssen auch nachträglich versuchen herauszufinden wer ihrer Kinder illegales Filesharing begangen hat, so urteilte am 30. März 2017 der BGH. Lässt sich dies nicht mehr namentlich nachvollziehen, so sind die Eltern haftbar. Bei Ehegatten verhält es sich anders, denn eine gegenseitige Überwachung könne nicht gefordert werden, lautet ein weiteres BGH-Urteil vom 06. Oktober 2016. Da auch ein dritter Täter nicht ausgeschlossen werden kann, entgeht der Anschlussinhaber einer Schadenersatzhaftung, wenn beide Ehepartner die Tat abstreiten. Bekommt man eine Abmahnung wegen Filesharing wendet man sich am besten sehr zeitnah an einen Anwalt für Internetrecht. Auch die Einhaltung der in der Abmahnung gesetzten Frist ist unbedingt notwendig. Der Anwalt behält dies und andere Fallstricke sicher im Auge. Mit der wichtigste Rat ist, keine voreiligen und unüberlegten Unterschriften zu leisten, da dies meist als Schuldanerkennung gewertet wird. Nehmen Sie den Rat eines Anwaltes für Internetrecht in Anspruch.

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