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Rechtsanwälte und Kanzleien für Internetrecht in Bielefeld finden

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Rechtssicherheit im Internet

Das Internet wird u.a. genutzt als Supermarkt, Verkaufsplattform, Auktionshaus, Informationsdienst, Datenquelle, Musikladen, Filmverleih oder Beratungsportal und mindestens ebenso zahlreich sind die Gesetze die Anwendung finden. Meist handelt es sich um das Marken- oder Namenrecht, das AGB-Recht oder das Wettbewerbsrecht und natürlich das Urheberrecht. Ein Laie tut sich bei all den rechtlichen Anordnungen schwer. Gleich bei der Erstellung der Website können fundamentale Fehler begangen werden. Auf keinen Fall dürfen die AGBs und das Impressum fehlen. Und das ist auch noch möglichst genau auf die Internetfirma abzustimmen. Das alles soll für Klarheit bei Interessenten sorgen. Es mag sinnvoll erscheinen auf fremde AGBs zurückzugreifen. Unpassende Formulierungen oder unzulässige Klauseln, die man unbedacht übernimmt können jedoch schnell zu Ärger oder gar einer Abmahnung führen. Es kann auch sein, dass die AGBs für die eigene Online Firma gar nicht funktionieren. Zusätzlich begeht man durch die Kopie auch eine Urheberrechtsverletzung. Am besten Sie legen die AGBs vorab einem Bielefelder Anwalt zur Prüfung vor.

Wie kommt es zur Internet-Abmahnung?

Alle haben Angst vor einer Abmahnung im Internet. Es wird sogar von Abmahnwellen gesprochen. Die Abmahnung bezieht sich auf ein Fehlverhalten welches künftig zu unterlassen ist und mahnt Strafen an. Ziel ist eine außergerichtliche Einigung. Meistens hat man hierbei gegen geltendes Marken- oder Urheberrecht, oder auch gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Es fehlt also beispielsweise das schriftliche Einverständnis des Empfängers dem man per E-Mail seinen Newsletter übersandt hat. Man hätte mit der Zusendung bereits wettbewerbswidrig gehandelt. Das schriftliche Einverständnis des Adressaten ist also unabdingbar. Hierfür wird gerne das Double-Opt-In Verfahren genutzt. Selbstverständlich muss dem Newsletterabonnenten jederzeit die Gelegenheit gegeben werden sich aus der Verteilerliste wieder auszutragen. Gleich wichtig ist das Impressum im Anhang einer jeden E-Mail. Eine Missachtung kann zu rechtlichen Schritten gegen den Versender führen. Bei bereits bestehenden Kontakten, also Geschäftsbeziehungen, gelten diese Maßgaben in etwas abgeschwächter Form. In diesen Fällen ist die Zusendung von Werbung per E-Mail gestattet. Es muss aber stets möglich sein der Werbung, bzw. dem Newsletter widersprechen zu können. Außerderm darf nur ein Produkt des eigenen Gewerbes beworben werden. Eine Floristin, die Werbung für Bohrmaschinen macht würde dieser Vorgabe also nicht entsprechen.

Die Rechtslage des Filesharing in Kürze

Über das Internet werden Daten meist in Form von Texten, Liedern oder Videos getauscht, dies nennt man Filesharing. Prinzipiell ist dies nicht verboten. Ist man selbst der Urheber der Daten, so darf man sie natürlich teilen, oder es gibt keine Urheberrechte auf die fremden Daten, auch dann dürfen sie geteilt werden. Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) erklärt Werke aus Literatur, Wissenschaft und Kunst zum Schutzgegenstand. Gemeint sind damit „persönliche geistige Schöpfungen“ (UrhG § 2 Abs. 2). In Deutschland hat der Urheber das Urheberrecht auf sein Werk automatisch und behält dies auch sein ganzes Leben und noch 70 Jahre über seinen Tod hinaus. Als Urheber darf man anderen die Nutzung an seinem Werk genehmigen, dies geschieht bei Internetnutzung in der Regel durch die Vergabe von Lizenzen. Ist der Urheber verstorben und die 70 Jahre sind verstrichen, gilt das Werk „gemeinfrei“. Dies bedeutet, jeder kann nun auch ohne Lizenz oder Genehmigung auf das Produkt zugreifen. Gleiche Regelungen gelten auch für das Teilen von Daten über Internet, dem Filesharing. Sogenannte Torrentseiten ermöglichen das Filesharing. Über Filesharing-Clients werden Daten entschlüsselt und können dann heruntergeladen werden. Problematisch wird das Filesharing, wenn die geteilten Daten eben urheberrechtlich geschützt sind und nicht mit Genehmigung des Urhebers angeboten werden. Es gilt als strafbare Handlung, Daten ohne Lizenz bzw. Genehmigung des Urhebers mit anderen zu teilen. Der Urheber hat mit gewaltigen Einnahmeverlusten zu kämpfen. Er muss auf Einnahmen durch Eintritt oder den Kauf von DVD oder CD unfreiwillig verzichten. Viele Urheber wenden sich darum an Anwälte oder auch an Unternehmen die sich darauf spezialisiert haben solche Straftaten aufzudecken. Als geprellter Urheber sollte man sich dringend dem versierten Rat und der Unterstützung eines Anwalts für Internetrecht anvertrauen. Diese Vergehen werden dann durch den beauftragten Anwalt mit einer Abmahnung wegen Filesharing geahndet. Filesharing gibt es auch in Familien und die Gerichte müssen sich damit auseinandersetzen. Haften die Eltern oder ihre Kinder? Eltern sind durchaus in der Pflicht herauszufinden wer in der Familie das Filesharing begangen hat, so urteilte der BGH am 30. März 2017. Lässt sich dies nicht mehr namentlich nachvollziehen, so sind die Eltern haftbar. Eine gegenseitige Überwachung der Ehepartner wird lt. einem BGH Urteil vom 06. Oktober 2016 nicht gefordert. Kann man einen unbekannten Dritten als Täter nicht ausschließen, kann der Anschlussinhaber für ein illegales Download nicht zur Haftung herangezogen werden. Wird man des Filesharings abgemahnt ist es wichtig sich unbedingt bald den Rat eines Anwaltes für Internetrecht einzuholen. Ein weiterer Fallstrick ist auch die gesetzte Frist in einer Abmahnung, die es unbedingt einzuhalten gilt. Auch darauf wird ein versierter Anwalt achten. Mit der wichtigste Rat ist, keine voreiligen und unüberlegten Unterschriften zu leisten, da dies meist als Schuldanerkennung gewertet wird. Nutzen Sie mit anwaltssuche.de die kostenfreie Kontaktaufnahme.

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