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Anwaltssuche für Migrationsrecht in Mannheim | zuverlässige Anwälte und Kanzleien

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Infos über Anwälte für Migrationsrecht in Mannheim
kleiner Junge versteckt sich in einem Koffer
kleiner Junge versteckt sich in einem Koffer ©freepik - mko

Migranten – Welches Recht gilt?

Zwei Begriffe sind zu unterscheiden, das Asylrecht und das Aufenthaltsrecht. Grundsätzlich hat ein in seinem Land politsch verfolgter Ausländer das Recht auf Asyl in Deutschland. Das Aufenthaltsrecht wird für alle Nicht-Deutschen angewandt, die längerfristig in Deutschland bleiben wollen. Bürger aus einem EU-Land oder aus sicheren Herkunftsländern haben keinen Anspruch auf Asyl. Bis 2015 wurden Anträge auf Asyl für das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) in einem bewältigbaren Umfang gestellt. Die Flüchtlingsmassen, die sich dann auf den Weg nach Deutschland machten, erschwerten die Bedingungen für das BAMF sehr. Neue Maßnahmenpakete wurden verabschiedet um Terroristen und Straftäter zu identifizieren und ihnen gegebenenfalls die Einreise ins Land zu verwehren. Im Asylpaket I beschloss das Bundeskabinett unter anderem die Art und Weise der Verteilung, Verwaltung und Abschiebung von Flüchtlingen. Des weiteren wurden Albanien, Montenegro und der Kosovo als weitere sichere Herkunftsländer eingestuft sowie die Verpflichtung zum Besuch von Integrationskursen beschlossen. Weitere Gesetzesänderungen kamen im Mai und Juni 2017. Im § 47 des AsylG wird geregelt, dass Bundesländer alle Asylsuchenden verpflichten dürfen, für bis zu 24 Monate in einer Aufnahmeeinrichtung zu verbleiben. Ein Anwalt für Migrationsrecht in Mannheim wird Sie bei allen Fragen über laufende oder abgelehnte Asylverfahren, soziale Leistungen oder auch Familienzusammenführung informieren und unterstützen.

Näheres über das Aufenthaltsrecht

Es gibt nicht nur politisch motivierte Gründe um in Deutschland eine neue Heimat zu suchen. Unterschiedliche Fragen wirft schon allein die Tatsache auf, ob die Person aus einem EU-Mitgliedstaat einreist oder aus dem EU-Ausland. Alle ausländischen, nicht EU-Bürger brauchen einen Aufenthaltstitel, wenn sie längerfristig in Deutschland leben wollen. Geläufiger sind Aufenthaltstitel unter ihren jeweiligen Bezeichnungen wie Visum oder Aufenthaltserlaubnis oder auch Niederlassungserlaubnis. Ein Aufenthaltstitel ist auch für Asylanten notwendig. Um einen Aufenthaltstitel zu bekommen, ist es wichtig einen bestimmten Grund für den Aufenthalt in Deutschland zu haben. Die Voraussetzung für einen Aufenthaltstitel benennt das Aufenthaltsgesetz genau: Ausbildung (§§ 16-17 AufenthG) Erwerbstätigkeit (§§ 18 ff. AufenthG) völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe (§§ 22-26, 104a, 104b AufenthG) Familiennachzug (§§ 27-36 AufenthG) besondere Aufenthaltsrechte (§§ 37-38a AufenthG) In aller Regel sind Aufenthaltstitel zeitlich befristet. Einen unbefristeten Aufenthaltstitel bekommt man nur unter genau festgelegten Bedingungen. Neben einer bereits seit fünf Jahren bestehenden Aufenthaltsgenehmigung ist unter anderem ein gesicherter Lebensunterhalt notwendig, sowie eine ausreichende Krankenversicherung. Der Antrag kann nur in der Stadt erfolgen in der man seinen Hauptwohnsitz hat. Die Erteilung für Aufenthaltstitel wird von den jeweils zuständigen Ausländerbehörden ausgestellt. Die Ausländerbehörde ist, wie das BAMF, auch der richtige Ansprechpartner wenn es um Fragen oder Sonderfälle geht. Über eine Verlängerung des Aufenthaltstitels kann entschieden werden, wenn die Gründe, die den ersten Titel gerechtfertigt hatten, immer noch gelten. Allerdings wird darauf geachtet, dass der Antragsteller ordnungsgemäß an einem Integrationskurs teilgenommen hat. Ist ein Ausländer nicht im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels, so muss er lt. § 50 AufenthG das Land verlassen. Im AufenthG findet man unter § 51 die Gründe, die zu einer Ausweisung führen. Wurde das Aufenthaltsrecht entzogen, so geht dies sehr oft einher mit einem Wiedereinreiseverbot. Dies trifft besonders auf Ausländer zu, bei denen man von einer öffentlichen Bedrohung für Deutschlands Sicherheit und Ordnung ausgeht oder die freiheitliche demokratische Grundordnung gefährdet wird. Staatliche Behörden setzen dann die Maßnahme um, um die Ausreise einer ausländischen Person ohne Aufenthaltstitel zu erzwingen. Ob ein mögliches Abschiebeverbot vorliegt, kann vom BAMF geklärt werden. Nun gibt es nur noch wenige Gründe, die eine Ausreise verzögern können, diese wären etwa eine vom Arzt attestierte Reiseunfähigkeit wegen Krankheit, ein fehlender Pass oder eine begonnene Ausbildung die mindestens zwei Jahre dauert. Tritt ein solcher Grund auf, so befindet sich der Ausländer im Zustand der Duldung. Es handelt sich bei der Duldung aber nicht um einen Aufenthaltstitel! Steht zu befürchten, dass die Abschiebung durch Flucht vereitelt würde, so kann eine Abschiebehaft angeordnet werden. Deutschland ist ein sehr geregelter Staat mit einem funktionierenden Rechtssystem. Das trifft auch auf die rechtlichen Regelungen rund um die Migration zu. Trotzdem kommt es oft vor, dass Behörden sich bei einem Vorgang uneins sind oder ein falsches Urteil getroffen wird. Die Kontaktaufnahme mit einem Anwalt für Migrationsrecht über anwaltssuche.de ist unverbindlich und kostenfrei.

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