anwaltssuche
Suche

Anwalt für Internetrecht in Bremen auf Anwaltssuche finden

Rechtsanwälte aus Bremen für das rechtliche Fachgebiet Internetrecht. Wählen Sie schnell und einfach einen persönlichen Anwalt für Ihren Rechtsfall.

Infos über Anwälte für Internetrecht in Bremen
Datenanalysten an Computerkonsole
Datenanalysten an Computerkonsole ©freepik - mko

Viele Rechtsbereiche berühren das Internet

Das Internetrecht, oder Onlinerecht, beinhaltet ganz viele unterschiedliche Rechtsgebiete. Meist handelt es sich um das Marken- oder Namenrecht, das AGB-Recht oder das Wettbewerbsrecht und natürlich das Urheberrecht. Ein Laie tut sich bei all den rechtlichen Anordnungen schwer. Eine eigene Website zu erstellen kann schon fehlerhaft beginnen. Denn es wird gern übersehen, dass sowohl ein Impressum als auch AGBs zwingend notwendig sind. Genau und auf das Online-Geschäft abgestimmt sollten sie sein. Je klarer die Vertragsbedingungen sind, desto mehr Vertrauen entsteht beim Kunden. Sich die Arbeit durch die Übernahme fremder AGBs zu erleichtern erscheint als Arbeitserleichterung. Unzulässige Klauseln könnten jedoch eine Abmahnung provizieren. Das eigene Geschäftsmodell könnte unter Umständen nicht mit den AGBs übereinstimmen. Kopierte AGBs von einem fremden Verfasser, ohne dessen Einwilligung zur Kopie, verletzen das Urheberrecht. Wenn Sie ganz sicher sein wollen, wenden Sie sich an einen Anwalt mit Schwerpunkt Internetrecht in Bremen.

Wie kommt es zur Internet-Abmahnung?

Abmahnungen im Internet sind gar nicht selten. Die Rede ist hier sogar von Abmahnwellen. Eine Abmahnung rügt Fehlverhalten und mahnt Konsequenzen an. Ein Prozess vor Gericht soll durch die Abmahnung umgangen werden. Wie bereits oben erwähnt handelt es sich hierbei meist um Vergehen gegen das Markenrecht, Urheberrecht oder auch das Wettbewerbsrecht. Als Beispiel wäre ein per E-Mail zugesandter Newsletter zu nennen, der vom Empfänger vorher nicht genehmigt wurde. Diese Handlung ist wettbewerbswidrig und ein klarer Verstoß gegen das UWG. Korrekter Weise hätte das Einverständnis des Empfängers vorher schriftlich eingeholt werden müssen. Hierfür wird meist das Double-Opt-In Verfahren genutzt. Zusätzlich muss es dem Empfänger jederzeit möglich sein sich vom Newsletter wieder abzumelden. Auch das Impressum darf in keiner E-Mail fehlen. Beides ist also wichtiger Bestandteil und ein Fehlen könnte abgemahnt werden. Bei bereits bestehenden Kontakten sind diese Auflagen auch, jedoch in begrenzter Form, gültig. Denn hier ist eine per E-Mail übermittelte Werbung zulässig. Allerdings gilt auch hier, dass der Adressat der Zusendung von Werbung jederzeit widersprechen kann. Außerderm darf nur ein Produkt des eigenen Gewerbes beworben werden. Ein Gärtner, der für Versicherungen wirbt widerspricht diesen Voraussetzungen.

Gesetzliche Regelungen zum Filesharing

Filesharing ist das Tauschen von schöpferischen Daten via Internet. Grundsätzlich ist das nicht strafbar. Voraussetzung ist jedoch, man besitzt selbst die Urheberrechte über den geteilten Inhalt, oder es gibt keinen Urheberrechtsanspruch an den geteilten Daten. Unter das Urheberrechtsgesetz, kurz UrhG, fallen Werke der Literatur, Wissenschaft oder Kunst. Im Gesetzestext des UrhG § 2 Abs. 2 werden sie als „persönliche geistige Schöpfungen“ beschrieben. In Deutschland hat der Urheber das Urheberrecht auf sein Werk automatisch und behält dies auch sein ganzes Leben und noch 70 Jahre über seinen Tod hinaus. Durch Nutzungsverträge oder Lizenzen kann der Urheber der Fremdnutzung seines Werkes zustimmen. Nach Erlöschen des Urheberrechts gilt das Werk als „gemeinfrei“. Damit ist gemeint, dass ab nun jeder Interessierte das Werk ohne Zahlungsverpflichtung oder Genehmigung verwenden darf. Dies ist auch nicht anders bei Filesharing. Dieses Teilen wird unter anderem durch Torrentseiten ermöglicht. Filesharing-Seiten können diese Daten entschlüsseln und für den Download bereitstellen. Die Nutzung oder das Kopieren fremder Inhalte (Texte, Bilder Grafiken, Musik- und Video-Dateien, Spiele usw.) ist auch und gerade im Internet festen Regeln unterworfen. Man macht sich deshalb strafbar, wenn man diese Daten ohne Lizenz oder Genehmigung herunterlädt bzw. mit anderen teilt. Dies bedeutet für den Urheber einen beträchtlichen Einnahmeverlust. Für ein kostenlos heruntergeladenes Lied kann man sich so manchen CD-Kauf sparen. Anwälte oder Unternehmen werden also angestellt bzw. beauftragt solche Rechtsüberschreitungen zu ahnden. Vertrauen Sie sich deshalb einem Anwalt für Internetrecht an und schützen sich so vor Missbrauch. Durch Abmahnung wegen Filesharings kann der entstandene Schaden geahndet werden und der Anwalt sorgt so für eine Entschädigigung des entstandenen Schadens. Gerichte haben sich immer öfter auch mit Filesharing in Familien auseinanderzusetzen. Wer haftet in der Familie? Es gibt ein BGH-Urteil vom März 2017 in dem entschieden wurde, dass Eltern, wenn sie es nicht selbst waren, wenigstens nachträglich versuchen müssen herauszufinden, wer in ihrem Haushalt Filesharing begangen hat. Einer Selbsthaftung können die Eltern nur dann entgehen, wenn sie den Namen des Kindes benennen, das die illegale Handlung vollzogen hat. Von Ehepartnern könne jedoch keine gegenseitige Überwachung gefordert werden lautet ein BGH-Urteil vom 06. Oktober 2016. Da auch ein dritter Täter nicht ausgeschlossen werden kann, entgeht der Anschlussinhaber einer Schadenersatzhaftung, wenn beide Ehepartner die Tat abstreiten. Als Erstes sollte man sich, bei einer Abmahnung wegen Filesharing, um einen versierten Anwalt für Internetrecht kümmern. Ein weiterer Fallstrick ist auch die gesetzte Frist in einer Abmahnung, die es unbedingt einzuhalten gilt. Auch darauf wird ein versierter Anwalt achten. Mit der wichtigste Rat ist, keine voreiligen und unüberlegten Unterschriften zu leisten, da dies meist als Schuldanerkennung gewertet wird. Nutzen Sie mit anwaltssuche.de die kostenfreie Kontaktaufnahme.

Datenschutzeinstellungen
anwaltssuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.