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Anwälte und Kanzleien für Reiserecht in Mönchengladbach finden

Rechtsanwälte aus Mönchengladbach für das rechtliche Fachgebiet Reiserecht. Wählen Sie schnell und einfach einen persönlichen Anwalt für Ihren Rechtsfall.

Infos über Anwälte für Reiserecht in Mönchengladbach
ein glückliches Paar vor einem Propellerflugzeug
ein glückliches Paar vor einem Propellerflugzeug ©freepik-mko

Reisen und das Gesetz

junge Familie winkt aus dem Swimmingpooljunge Familie winkt aus dem Swimmingpool Das Reiserecht ist verankert im BGB und anwendbar bei Pauschalreisen. Dadurch wurde es möglich, viele Einzelverträge in einem zu bündeln. Ganz unkompliziert können so Anreise, Unterkunft und Verpflegung sowie vielerlei Extras auf einmal gebucht werden. Es wird also die Notwendigkeit vermieden einzelne Verträge wie Beförderungsvertrag mit der Fluggesellschaft und Beherbergungsvertrag mit dem Hotel zu schließen, stattdessen gibt es gem. § 651 a BGB einen Reisevertrag für beides. Ansprechpartner bei Unzufriedenheit ist immer der Reiseveranstalter, nicht das Hotel oder die Fluggesellschaft. Die Flugverspätung von mehr als drei Stunden ist ein veritabler Streitgrund. Die Reiseorganisation in Eigenregie bedeutet gleichzeitig das jonglieren von vielen Verträgen, denn neben einem Beherbergungsvertrag und einem Beförderungsvertrag gibt es noch Verträge für die Vermietung von Kfz oder Fahrrädern vor Ort, Dienstverträge für Kinderbetreuung oder jede andere touristische Leistung. Für diese Reisen, die das Reiserecht nicht abdeckt, gelten andere Gesetze und Regelwerke.

Rechtslage bei Reiserücktritt – Zusammenfassung

hölzerne Löffel mit bunten Tablettenhölzerne Löffel mit bunten Tabletten Der Rücktritt von einer Reise ist natürlich möglich. Allerdings muss man mit Stornokosten rechnen. Manchmal hilft eine Reiserücktrittsversicherung diese Kosten zu minimieren. Allerdings muss der Reisende selbst oder ein naher Angehöriger erkrankt sein, oder eine andere ernste Lebenssituation gegeben sein um diese Versicherung nutzen zu können. Auch ein Infekt durch das Sars-Cov-2 kann ein Reiserücktrittsgrund sein. Ein ärztliches Attest muss der Erkrankte jedoch meist als Bestätigung seiner Reiseunfähigkeit vorlegen können. Ausgeschlossen wird ein Reiserücktritt wenn man wegen eines Risikokontaktes in Quarantäne ist, da es sich hierbei nicht um eine Erkrankung handelt. Vor Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist unbedingt darauf zu achten, dass die Versicherung den Pandemiefall nicht ausgeschlossen hat.

Corona und die Urlaubsreise

junge Frau mit Atemmaske hält ihren gelben Kofferjunge Frau mit Atemmaske hält ihren gelben Koffer Ein Reisevertrag kann auch vom Veranstalter selbst gekündigt werden, z.B. aus Gründen „der höheren Gewalt„ gem. § 651 h BGB. Die Voraussetzung für die Anwendung dieses Paragraphen sind unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände die eine Reise an den Bestimmungsort unmöglich machen oder erheblich beschweren. Als gewichtigster Punkt gilt vor allem eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Der Reisende hat in diesem Fall keine Stornogebühren zu bezahlen. Hierzu gibt es bereits auch einige richterliche Urteile. Die sich stets verändernde Krisensituation ausgelöst durch Covid-19 können sowohl in der Sach- als auch Rechtslage schnell Änderungen zum hier behandelten Thema ergeben. Um schnell und aktuell gut beraten zu werden, holen Sie sich unverbindlich Rat bei einem Anwalt für Reiserecht.

Hilfreich: Reisevollmacht

Formular Reisevollmacht
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