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Rechtsanwälte für Reiserecht in Freiburg im Breisgau auf Anwaltssuche finden

Rechtsanwälte aus Freiburg im Breisgau für das rechtliche Fachgebiet Reiserecht. Wählen Sie schnell und einfach einen persönlichen Anwalt für Ihren Rechtsfall.

Infos über Anwälte für Reiserecht in Freiburg im Breisgau
Reisende mit Boardingpass an Flughafenrolltreppe
Reisende mit Boardingpass an Flughafenrolltreppe ©freepik-mko

Kurzinformation über das Reiserecht

junges Paar an der Rezeption im Hoteljunges Paar an der Rezeption im Hotel Pauschalreisen sind im Gesetz durch das Reiserecht geregelt. Dem Kunden wird die Reiseplanung durch einen abgeschlossenen Pauschalreisevertrag mit dem Veranstalter anstelle von vielen Einzelverträgen deutlich vereinfacht. Im Reisepaket enthalten sind meist die Anreise und Unterkunft inklusive Voll- oder Halbpension, oft auch noch Kinderbetreuung oder Freizeitaktivitäten. Man schließt also nicht einen Beförderungsvertrag und einen Beherbergungsvertrag gesondert, sondern nur einen Reisevertrag für beides gem. § 651 a BGB „Vertragstypische Pflichten beim Pauschalreisevertrag„. Ansprechpartner bei Unzufriedenheit ist der Reiseveranstalter, nicht das Hotel oder die Fluggesellschaft. Eine Flugverspätung oder eine starke Vorverlegung des Fluges kann zu einem Streit führen. Die Reiseorganisation in Eigenregie bedeutet gleichzeitig das jonglieren von vielen Verträgen, denn neben einem Beherbergungsvertrag und einem Beförderungsvertrag gibt es noch Verträge für die Vermietung von Kfz oder Fahrrädern vor Ort, Dienstverträge für Kinderbetreuung oder jede andere touristische Leistung. Ist keine Pauschalreise gebucht, so ist sie nicht über das Reiserecht geregelt sondern in anderen Rechtsgebieten.

Kann ich von meinem Reisevertrag zurücktreten

hölzerne Löffel mit bunten Tablettenhölzerne Löffel mit bunten Tabletten Der Rücktritt von einer Reise ist natürlich möglich. Jedoch fallen dabei in der Regel Stornogebühren an. Gegebenenfalls springt eine vor Reise abgeschlossene Reisekostenrücktrittsversicherung ein. Voraussetzung ist jedoch für gewöhnlich eine Krankheit des Reisenden, die ihm das Reisen unmöglich macht. Auch eine aktuelle Covid-19 Erkrankung ist ein Reiserücktrittsgrund. Nachweisen muss man die Reiseunfähigkeit mit einem ärztlichen Attest. Befindet man sich in Quarantäne wegen eines Kontaktes mit einer infizierten Person, so ist dies für die Versicherung kein Reisekostenrücktrittsgrund. Zu beachten ist auch, dass manche Versicherungen Pandemiefälle explizit ausschließen.

Urlaub in Coronazeiten

junge Frau mit Atemmaske hält ihren gelben Kofferjunge Frau mit Atemmaske hält ihren gelben Koffer Das BGB nennt in § 651 h auch die Möglichkeiten unter denen ein Reiseveranstalter vom Vertrag zurücktreten kann. Das Gesetz spricht von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen, die die Durchführung einer Reise unmöglich machen. Vor allem aber ist eine offizielle Reisewarnung durch das Auswärtige Amt entscheidend. Der Reisende hat in diesem Fall keine Stornogebühren zu bezahlen. Hierzu gibt es bereits auch einige richterliche Urteile. Die Rechtslage kann sich durch neuere Bestimmungen zu Covid-19 und der sich stets verändernden Krisenlage jederzeit ändern. Bei Fragen das Reiserecht betreffend, oder bei speziellen Fragen, holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Reiserecht.

Hilfreich: Reisevollmacht

Formular Reisevollmacht
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